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  #1  
Alt 13.07.2010, 15:54
Benutzerbild von fossy123
fossy123 fossy123 ist offline männlich
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Standard Bitte um Ergänzung der Lücken - Brief um 1651

Hallo,

ich habe hier einige Urkunden, bei denen eure Hilfe nochmal benötige, um die fehlenden Wörter zu ergänzen. Vielleicht könnt Ihr mir ja auch den Sinn und Zwecker dieser Urkunde insbesondere die lateinischen Wörter der ersten Seite erklären. Wäre echt super.

Vielen Dank.

Geändert von fossy123 (15.07.2010 um 10:35 Uhr)
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  #2  
Alt 13.07.2010, 18:09
Kögler Konrad Kögler Konrad ist offline männlich
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Bild 1

Fridericus Wilhelmus, Dei Gratia,
Marchio Brandenburgensis, S. R. I. Ar-
chicamerarius et Princeps Elector, Magde-
burg. Pruhsiae, Juliae, Cliviae, Montium,
Stetini, Pomeraniae
Dux, Burggravius Noribergensis, Prin-
ceps Halberstadiensis et Mindensis, Comes
Marcae et Ravenspurgi, Dominus in
Ravenstein.

Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnade
Markgraf von Brandenburg, des
Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer
und Kurfürst, Herzog von Magdeburg, Preußen, Jülich,
Cleve, Bergen, Stettin und Pommern,
Burggraf von Nürnberg, Fürst von Halberstadt und
Minden, Graf von Mark und Ravensburg, Herr in
Ravenstein

Gruß Konrad
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  #3  
Alt 13.07.2010, 18:27
Kögler Konrad Kögler Konrad ist offline männlich
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Bild 2

An Churfürstl. Durchlaucht
zu Brandenburg

Durchlauchtigster, Hochgebohrener Churfurst,
Eur. Churf. Durchl. sind unsere unterthänigst
gehorsambste Dienste mit höchsten fleise jederzeit
zuvoran bereit,
Gnädigster Herr, Eurer Churf. Durchlt. sollen
wir unterthänigst zu erkennen geben, wie daß
bei unseren Gutern
zu Ballenstedt [????], der Niederhof
genannt, ein Zehenden, welchen deßelben, possessores von dem Stift halberstadt zu Lehn ge-
tragen, wir Lehnsfolger auch bei solchen,
guten zuerhalten uns nicht weniger ange-
legen sein laßen
Wann dann Eure Churf Durchlt hereditarius
possessor
angeregte Stiftes, iezo Fürsten-
thums
sein, und bei deroselben umb reno-
vation der Lehn zu rechter Zeit unterthanigst
anzusuchen uns oblieget und gebühret
Als ist an Eurer Churf Durchl unser unter-
thänigst und höchstfleisiger bitte, dieselbte

Müsste es nochmal durchgehen, habe momentan keine Zeit.

Gruß Konrad
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  #4  
Alt 14.07.2010, 10:57
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fossy123 fossy123 ist offline männlich
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Danke Konrad für deine Hilfe.
Vielleicht hast du ja nochmal Zeit und könntest nochmal "drüber fliegen".

Irgendwie verstehe ich aber den Inhalt dieses Schreibens nicht. Das klingt alles so "geschwollen".

Gruß
Mathias
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  #5  
Alt 14.07.2010, 11:43
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fossy123 fossy123 ist offline männlich
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Hier mein Leseversuch für das 3. Bild.
Bitte um Ergänzungen und Vervollständigung:

[g????h?] gnadigst Uns von den Vasallen
auf und [anzunehmen?], und auch inhalt [????]
[???] Lehnbriefe zu investirn und die Lehne
mizuth[???].
[????] Eur. churf. durchl. aus, [???] [geh????]
vasallen [???l] und Zustehet,
in gebührenden [ge????] [Zwanzig?] sind wir unterthä-
nigsten arbeiters, [hier???gst] der unter-
thänigsten [Zu????t] Lebende, Eur. churf
durchl wende sich hiernun gegen Uns
gnadigst [??lleist??], und einen Tag Zur
Beleihung anzufragen, gnadigster Verordnung (verordnen.)

Rand: [???s ??i??] Mut-
zettel, [im ge????-
??s], Zuertheilen,
dann!

Darmit Eure churf durchlt zu [gl???h???]
Regierung und allem churfurstl. [?????]
des Allerhöchsten [????] wir tunlichst
befehlen, ,inderzeit Verbleibene
Eur. churf durchlt
unterthanigst
gehorsambsten

Rand: den 3. Aprilis [??]
1651


Gruß
Mathias

Geändert von fossy123 (14.07.2010 um 11:52 Uhr)
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  #6  
Alt 14.07.2010, 15:39
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fossy123 fossy123 ist offline männlich
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*nachobenschieb*
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  #7  
Alt 14.07.2010, 22:34
Kögler Konrad Kögler Konrad ist offline männlich
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Probier ich es halt trotz der Unschärfe

geruhen gnädigst Uns zu dero Vasallen
auf und anzunehmen, und auch inhalt der
Lehnbriefe zu investirn und die Lehne
mizutheilen.
Gegen Eur. churf. durchl. uns, als getreuen
vasallen eignet und Zustehet,
in gebührenden Gehorsamb zuzeigen, sind wir unterthä-
nigsten erbietens, hiernegst der unter-
thänigsten Zuversicht Lebende, Eur. churf
durchl werde sich hierinn gegen Uns
gnadigst erweisen, und einen Tag Zur
Beleihung anzusagen, (gnadigster Verordnung) verordnen.


Rand: [uns einen Mut-
zettel, dem ?? gemeß,
Zuertheilen,
dann!

Darmit Eure churf durchlt zu glücklicher
Regierung und allem churfurstl. Wohlergehn
des Allerhöchsten erfahrt wir treulich
befehlen, jederzeit Verbleibene
Eur. churf durchlt
unterthanigst
gehorsambsten

Gruß Konrad
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  #8  
Alt 15.07.2010, 10:34
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fossy123 fossy123 ist offline männlich
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Danke Konrad. wie du das trotz der Unschärfe noch lesen kannst. Allergrößten Respekt.

Könnte mir noch jemand die lateinischen Wörter erklären? Wie:

possessores
hereditarius possessor

Schönen Gruß
Mathias
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  #9  
Alt 15.07.2010, 23:10
Kögler Konrad Kögler Konrad ist offline männlich
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Possessores - die Besitzer

hereditarius possessor - der Erbbesitzer; derj., der den Besitz erbt

Gruß Konrad
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