Hallo an alle,
ich kann mal wieder eure Hilfe brauchen. Ich möchte eine Meldekarte anfordern. Die Person ist nach 1960 in West Berlin verstorben.
Egal was ich mache, beim online Verfahren für die Meldeauskunft steht immer "Die Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand (Person nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben)"
Dabei bin ich extra über den link gegangen:
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 30 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden. Anfragen zu diesem Personenkreis richten Sie bitte nur an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Dienststelle, siehe unten.
Ich werd wahnsinnig! Kann wer helfen? Mir einen link geben?
Dann hab ich noch eine Frage. Der gesuchte ist mein Stiefgroßvater, habe ich berechtigtes Intresse?
Daaaaanke!!!!!
Das völlig verplante Hexenkind
ich kann mal wieder eure Hilfe brauchen. Ich möchte eine Meldekarte anfordern. Die Person ist nach 1960 in West Berlin verstorben.
Egal was ich mache, beim online Verfahren für die Meldeauskunft steht immer "Die Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand (Person nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben)"
Dabei bin ich extra über den link gegangen:
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 30 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden. Anfragen zu diesem Personenkreis richten Sie bitte nur an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Dienststelle, siehe unten.
Ich werd wahnsinnig! Kann wer helfen? Mir einen link geben?
Dann hab ich noch eine Frage. Der gesuchte ist mein Stiefgroßvater, habe ich berechtigtes Intresse?
Daaaaanke!!!!!
Das völlig verplante Hexenkind
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