Was tun wenn ein Elternteil adoptiert ist?

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  • pippimiez
    Benutzer
    • 25.09.2016
    • 54

    #16
    Hallo dorsch,

    mein Vater wurde 1954 adoptiert, alledings in der DDR.
    Die genaue Formulierung auf den Unterlagen habe ich gerade nicht im Kopf.
    Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Gesetzteslage zu DDR-Zeiten aus.

    Was mich so ein bisschen ärgert, ist die Tatssache, dass mein Vater seine leibliche Mutter ja kennen gelernt hat, sogar eine Zeit lang bei ihr gelebt hat (als Teenager, nachdem er von der Adoption erfahren hat). Dementsprechend müssen hier ja gar keine Personen mehr geschützt werden, die evtl von der Adoption noch nichts wissen

    Aber ich weiß natürlich, dass sich das Standesamt im Zweifel einfach nur an die geltenden Gesetze hält.

    VG,
    Nicole
    Meine Ahnen:
    Raum Böhmen/Sachsen: Greif, Seidel, Hölzel, Wokatsch, Hausschild, Müller, Strohbach, Strobach, Marschner, Heinze, Hentschel, Hähnel, Beckert, Kretschmer, Tritschel, Frenzel, Helt, Walter, Elstner, Lauermann, Höfer, Kloß, Franze, Dietrich, Paul, Zimmer, Eiser, Rösler, Reichelt, Mann, Böhm

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    • dorsch
      Erfahrener Benutzer
      • 24.12.2011
      • 295

      #17
      Hallo, pippimiez,

      ich hab mal ein bisschen gegoogelt:

      In §73 (1) findest du die Rechtslage des DDR Familiengesetzbuches nach dem 01.04.1966: http://www.personen-suche-ddr.de/all...iengesetzbuch/.

      Und hier http://www.rechtspflegerforum.de/sho...-Adoption-1948 findest du unter Beitrag #2 folgenden Kommentar:

      << In diesem Fall ist es so, dass das Adoptivkind auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aber noch vor Einführung des DDR-Familiengesetzbuches (FGB) adoptiert wurde. § 2 des Einführungsgesetzes zum Familiengesetzbuch (EGFGB) sagt, dass die Bestimmungen des Familiengesetzbuches für alle bei seinem Inkrafttreten bestehenden familienrechtlichen Verhältnisse gelten sollen. Insofern bedeutet dies, dass auch vor der Einführung auf dem Staatsgebiete erfolgte Adoptionen zur Volladoption im Sinne des DDR-Rechts erstarkt sind.

      Diese Regelung spielt im Hinblick die auf hier vor Einführung (01.04.1966) des FGB stattgefundene Adoption eine Rolle, da es diesbezüglich schon eine Verordnung vom 29.11.1956 gab, die zum 01.01.1957 in Kraft trat. Mit dieser Verordnung wurde das Prinzip der Volladoption eingeführt. Für alle Adoptionen, die nach diesem Stichtag erfolgten, galt mithin, dass die Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten erlosch und das adoptierte Kind in vollem Umfang nicht nur mit den Adoptiveltern, sondern auch mit deren Verwandten verwandt wurde.

      Für die vor diesem Zeitpunkt erfolgten Adoptionen ist nach damals herrschender Auffassung der DDR-Juristen das EGFGB so zu verstehen, dass dann, wenn die Adoption vor dem 01.01.1957 – wie in unserem Fall – erfolgte, es darauf ankommt, ob die Adoptiveltern am 01.04.1966 noch lebten. War dies der Fall, so erstarkte die damalige Adoption auf dem späteren Staatsgebiet der DDR zur Volladoption.

      Nach der Wiedervereinigung gab es über den Einigungsvertrag eine Regelung über die Behandlung dieser nach DDR-Recht erfolgten Adoptionen. So bestehen Annahmeverhältnisse, die vor dem 03.10.1990 in der DDR begründet wurden, nach Maßgabe des Art. 234, § 13 EGBGB fort.


      Im Ergebnis bedeutet dies, dass die vor Gründung der DDR auf dem späteren Gebiet der DDR stattgefundene Adoption dann nach DDR-Recht zur Volladoption erstarkt ist und diese Volladoption mitsamt ihren Wirkungen nun nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten in ihrer Wirkung fortgilt. >>


      Ich lese daraus, dass, anders als nach BRD-Recht, das Standesamt tatsächlich Recht hat und du, obwohl dein Vater schon 1954 adoptiert wurde, mit seiner Ursprungsfamilie nicht verwandt bist. Womit wir dann wieder am Anfang wären ... Wirst du dich wohl mit abfinden müssen. Sorry, wenn ich falsche Hoffnungen geweckt habe; ich war von meiner eigenen Lage (BRD) ausgegangen.

      Gruß
      dorsch
      „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

      Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

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      • pippimiez
        Benutzer
        • 25.09.2016
        • 54

        #18
        Vielen Dank dorsch,

        das mit der falschen Hoffnung ist nicht so schlimm.
        Zumindest weiß ich jetzt, wie das geregelt ist, vielen Dank dafür, hätte das so sicher nicht hinbekommen. Und ich kann mir den Gang zum Anwalt sparen


        Auch wenn ich auf offiziellem Wege nichts erreichen kann, habe ich ja zum Glück noch ein paar Eisen im Feuer, im Zweifel sind diese nur mit mehr Geduld verbunden (von der ich leider nicht allzu viel mitbekommen habe), aber so ist es nunmal und wird mir noch häufiger so ergehen, bei der suche nach meinen Ahnen

        Ich danke allen, die sich engagiert haben mir zu helfen und melde mich, sobald es was neues in dem Fall gibt :-)

        Viele Grüße,
        Nicole
        Meine Ahnen:
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        • Mats
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2009
          • 3390

          #19
          Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
          Ahnenforschung sollte IMHO nicht gegen den Willen unmittelbar Betroffener und damit ggf. gegen deren Vergangenheitsbewältigung durchgeführt werden (naheliegende Frage: „Warum will mein Vater keine weiteren Informationen.“).
          Hallo,

          das sehe ich ein wenig anders, dabei ist es auch unerheblich ob adoptiert oder nicht.
          Ich würde mir ja auch nicht von meinen Eltern verbieten lassen nach meinen Ahnen zu forschen.

          Daß man Rücksicht nimmt auf die Befindlichkeiten anderer Familienangehöriger, sollte selbstverständlich sein. Wenn mein Vater nichts über seine Ahnen wissen wollte, würd ich ihm auch nichts erzählen. Aber warum soll ich nichts wissen dürfen, nur weil er nichts wissen will?

          Grüße aus OWL
          Anja
          Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
          der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
          also ist heute der richtige Tag
          um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
          Dalai Lama

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          • dorsch
            Erfahrener Benutzer
            • 24.12.2011
            • 295

            #20
            Zitat von XJS Beitrag anzeigen
            Aber warum soll ich nichts wissen dürfen, nur weil er nichts wissen will?
            Schön auf den Punkt gebracht, Anja. Das sehe ich auch so.
            Gruß
            dorsch
            „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

            Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

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            • osoblanco
              Erfahrener Benutzer
              • 22.11.2013
              • 625

              #21
              Zitat von pippimiez Beitrag anzeigen
              Eine Anfrage meinerseits nach dem Auszug aus dem Geburtsregister für den Eintrag meines Vaters wurde mit Vermerk auf die Gesetzteslage abgelehnt.

              Das verstehe ich nicht so ganz ... als Tochter solltest du eigentlich ohne Probleme seine Geburtsurkunde anfordern können. Habe ich bei meinem Vater auch gerade erst gemacht, hat mir nur nicht geholfen, weil auch dort nichts über seinen Vater vermerkt ist ... aber das ist eine andere Geschichte.

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              • pippimiez
                Benutzer
                • 25.09.2016
                • 54

                #22
                Zitat von osoblanco Beitrag anzeigen
                Das verstehe ich nicht so ganz ... als Tochter solltest du eigentlich ohne Probleme seine Geburtsurkunde anfordern können. Habe ich bei meinem Vater auch gerade erst gemacht.
                Hallo osoblanco,

                ist dein Vater ebenfalls adoptiert worden?
                Die Gesetze sind da eindeutig, Auskunft ist nur dem Kind und den betreffenden Eltern zu erteilen.

                Allerdings hat mein Vater mittlerweile die Urkunden beantragt und bekommt sie in den nächsten Tagen zugeschickt.
                Ich bin schon sehr aufgeregt, auch welche Unterlagen er jetzt genau bekommen wird, da er mehrere Geburtsurkunden und die Sterbeurkunde beantragt hatte und dann nur eine Rechnung für 2 Geburtsurkunden bekommen hat. Mal abwarten.
                Meine Ahnen:
                Raum Böhmen/Sachsen: Greif, Seidel, Hölzel, Wokatsch, Hausschild, Müller, Strohbach, Strobach, Marschner, Heinze, Hentschel, Hähnel, Beckert, Kretschmer, Tritschel, Frenzel, Helt, Walter, Elstner, Lauermann, Höfer, Kloß, Franze, Dietrich, Paul, Zimmer, Eiser, Rösler, Reichelt, Mann, Böhm

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                • Leo512
                  Neuer Benutzer
                  • 28.12.2016
                  • 1

                  #23
                  Adoption im Allgemeinen

                  Hallo zusammen!
                  Falls Ihr juristische Informationen zum Thema Adoption (offene, geheime, undokumentierte, Arm-zu-Arm-A. oder andere Variante) benötigt, so sucht bitte nach "Textor" im Netz.
                  Die einzige mir bekannte Quelle mit fundiertem Kenntnisstand.
                  Viel Erfolg!

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                  • osoblanco
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.11.2013
                    • 625

                    #24
                    Zitat von pippimiez Beitrag anzeigen
                    ist dein Vater ebenfalls adoptiert worden?
                    Die Gesetze sind da eindeutig, Auskunft ist nur dem Kind und den betreffenden Eltern zu erteilen.
                    Seine leibliche Mutter hat nach seiner Geburt geheiratet und ihr Mann hat meinen Vater dann adoptiert. Aber wer sein richtiger Vater war, ist immer noch ein großes Geheimnis. Seine Geburtsurkunde half da erwartungsgemäß überhaupt nicht weiter, weil schlicht kein Vater angegeben war.

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                    • pippimiez
                      Benutzer
                      • 25.09.2016
                      • 54

                      #25
                      Update

                      Mein Vater war nun endlich bereit die Unterlagen für mich anzufordern und sie sind mittlerweile bei ihm eingetroffen.
                      Ich bekomme jetzt das Geburtsdatum seiner leiblichen Mutter, sowie die Namen ihrer Eltern :-)

                      Leider war der Name seines Vaters widererwartend nicht in den Unterlagen vermerkt.

                      Die letzt Möglichkeit ist jetzt die Adoptionsakte im Jugendamt, vor allem da meine Adoptivoma wohl versucht haben soll Unterhalt vom leiblichen Vater meines Vaters zu bekommen, für die Zeit in der mein Vater schon bei ihr lebte, aber noch nicht offiziell adoptiert war. Meine Hoffnung beruht darauf, dass meinem Vater erzählt wurde, dass das Jugendamt den Vater ausfindig gemacht hat, dieser sich aber im Westen aufhalte und von dort die Meldung kam, er seie bei einem Unfall verstorben. Wir haben keine Akten in unseren Unterlagen, dass mein Adoptivoma wirklich diese Nachricht bekommen hat, aber es meine letzte Hoffnung, da mein Vater auch erst durch seine Adoptiveltern getauft wurde.

                      Allerdings bin ich mir unsicher ob die Akten noch existieren? Habe gelesen, die werden 60 Jahre aufgehoben. Ab welchen Datum? Eröffnung Adoptionsverfahren? Oder Abschluss der Adoption? Meine Adoptivgroßeltern haben meinen Vater 1954 zu sich geholt, probeweise. Endgültig adoptiert wurde er dann erst 1958.

                      Ich werde mich schnellstmöglich darum kümmern, bitte drückt mir die Daumen, dass die Unterlagen noch nicht im Schredder gelandet sind
                      Meine Ahnen:
                      Raum Böhmen/Sachsen: Greif, Seidel, Hölzel, Wokatsch, Hausschild, Müller, Strohbach, Strobach, Marschner, Heinze, Hentschel, Hähnel, Beckert, Kretschmer, Tritschel, Frenzel, Helt, Walter, Elstner, Lauermann, Höfer, Kloß, Franze, Dietrich, Paul, Zimmer, Eiser, Rösler, Reichelt, Mann, Böhm

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