Hallo zusammen,
ich weiß, meine Frage betrifft ein Thema, das hier im Forum schon hundertmal diskutiert und beantwortet wurde.
Allerdings habe ich trotz intensiver Suche nicht den Thread gefunden, der mir meine Frage bzw. genau das Detail, das mich interessiert, genau beantwortet.
Allgemein vorweg: die gesetzlichen Schutz- bzw. Sperrfristen sind mir bekannt und klar ist auch, dass innerhalb der Sperrfristen nur in direkter Linie Verwandte Auskünfte bekommen (es sei denn, der Standesbeamte ist großzügig).
Ich habe derzeit eine Anfrage zum Sterbeeintrag der Mutter meiner Schwiegermutter laufen. Da diese erst 28 Jahre tot ist, habe ich mir von meiner Schwiegermutter eine Vollmacht für genealogische Recherchen beim Standesamt unterschreiben lassen.
Soweit so gut - ich denke nicht, dass ich hier irgendwelche Probleme bekommen werde.
Nun kam mir aber die Idee, dass ich die Vollmacht evtl. auch zusätzlich nutzen könnte, um die Geburtseinträge der zahlreichen Geschwister meiner Schwiegermutter zu erhalten. Betrifft die Jahre 1930 bis 1944.
Ich bin mir nun unklar darüber, ob meine Schwiegermutter als direkte Verwandte zu ihren Geschwistern gilt und somit berechtigt ist, die Geburtseinträge ihrer Geschwister zu bekommen.
Und somit ich mit ihrer Vollmacht eine Anfrage wagen kann.
Wer kann mir hier eine (juristisch) fundierte Auskunft geben?
Schonmal Danke im voraus und herzliche Grüße!
Mark
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ich weiß, meine Frage betrifft ein Thema, das hier im Forum schon hundertmal diskutiert und beantwortet wurde.
Allerdings habe ich trotz intensiver Suche nicht den Thread gefunden, der mir meine Frage bzw. genau das Detail, das mich interessiert, genau beantwortet.
Allgemein vorweg: die gesetzlichen Schutz- bzw. Sperrfristen sind mir bekannt und klar ist auch, dass innerhalb der Sperrfristen nur in direkter Linie Verwandte Auskünfte bekommen (es sei denn, der Standesbeamte ist großzügig).
Ich habe derzeit eine Anfrage zum Sterbeeintrag der Mutter meiner Schwiegermutter laufen. Da diese erst 28 Jahre tot ist, habe ich mir von meiner Schwiegermutter eine Vollmacht für genealogische Recherchen beim Standesamt unterschreiben lassen.
Soweit so gut - ich denke nicht, dass ich hier irgendwelche Probleme bekommen werde.
Nun kam mir aber die Idee, dass ich die Vollmacht evtl. auch zusätzlich nutzen könnte, um die Geburtseinträge der zahlreichen Geschwister meiner Schwiegermutter zu erhalten. Betrifft die Jahre 1930 bis 1944.
Ich bin mir nun unklar darüber, ob meine Schwiegermutter als direkte Verwandte zu ihren Geschwistern gilt und somit berechtigt ist, die Geburtseinträge ihrer Geschwister zu bekommen.
Und somit ich mit ihrer Vollmacht eine Anfrage wagen kann.
Wer kann mir hier eine (juristisch) fundierte Auskunft geben?
Schonmal Danke im voraus und herzliche Grüße!
Mark
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