FN Gwiazda wird Stern (um 1840, Ostpreußen)

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  • Yeahsayyeah
    Benutzer
    • 27.07.2015
    • 35

    FN Gwiazda wird Stern (um 1840, Ostpreußen)

    Familienname: Gwiazda/Stern
    Zeit/Jahr der Nennung: um 1840
    Ort/Region der Nennung: Kreise Rastenburg und Angerburg, Ostpreußen


    Hallo liebe Namenskundler des Forums,

    ich habe gleich noch einen zweiten Namensänderungsvorgang, wobei die Bedeutung ja grundsätzlich erst einmal klar ist. Der deutsche Name ist die Übersetzung des masurischen/polnischen. Für weitere Hinweise wäre ich da aber natürlich auch nicht undankbar

    Der Volksschullehrer David Gwiazda in Groß Blaustein, Kreis Rastenburg, heiratet dort 1829 unter diesem Namen (leider habe ich bei Archion bisher nur das Register einsehen können), zwischen 1830 und 1836 hat er dort 4 Kinder, die alle unter diesem Namen getauft werden. 1846 stirbt er als STERN. Seine überlebenden Kinder aus der Beziehung haben offenbar auch diesen Namen angenommen.

    Interessanterweise habe ich im Nachbarkirchspiel Rosengarten, Kreis Angerburg, ähnliche Vorgänge beobachtet, also Gwiazdas, die um 1840/50 Sterns werden (alles anscheinend Instleute und Wirte=Bauern).

    Hier würden mich die namensrechtlichen Voraussetzungen interessieren, da mir nicht klar ist, welche Behörde nun wirklich um diese Zeit für Namensänderungen zuständig war. Oder ließe sich sogar eine Umbenennung von Amts wegen denken? Dass der preußische Staat einem seiner Beamten eine eigenmächtige Namensänderung hätte durchgehen lassen, auch wenn es eine Eindeutschung war, glaube ich dann doch eher nicht.
    Verwandtschaftliche Beziehungen sind mir nicht bekannt, sind aber natürlich nicht ausgeschlossen.
  • Laurin
    Moderator
    • 30.07.2007
    • 5654

    #2
    Hallo Max,

    mit "willkürlicher" Namensänderung war in Preußen erst mit Einführung des Personenstandsgesetzes im Jahre 1875 "Schluß".
    Dazu aus Wikipedia:
    Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875
    wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats-, und Sterberegister) eingerichtet.
    Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Familiennamen waren damit "eingefroren" und nicht mehr von jedermann veränderbar.
    Vorher wird es vor allem in Gebieten mit überwiegend deutscher / deutschsprachiger Bevölkerung nationalistische Tendenzen gegeben haben,
    die mit hoheitlicher Bewilligung (Kirche, Staat) die Eindeutschung vor allem slawischer Namen befürworteten bzw. sogar forcierten.
    Für einen (deutschen) Lehrer kann das sogar vorteilhaft gewesen sein.
    Zuletzt geändert von Laurin; 24.02.2016, 19:32.
    Freundliche Grüße
    Laurin

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