Kleiner Eintrag im Geburtsregister

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  • Anita 65
    Benutzer
    • 09.01.2010
    • 56

    Kleiner Eintrag im Geburtsregister

    Liebe Forumsmitglieder

    Ich steh mir gerade mal selber auf der Leitung.
    Bitte, wer könnte mir vielleicht eine kleine Stütze geben, es geht um einen Eintrag im Geburtsregister.

    Meine Mutter ist 1926 in Bayern Pauluszell auf die Welt gekommen, und 1943 in die Schweiz ausgewandert, geheiratet haben meine Eltern 1962, soviel mal schon vorweg.

    Was mich jetzt aber verwirrt, ist der Eintrag/Vermerk:
    Familienbuch: Berlin I. (West)

    ..... was ist das für ein Familienbuch in Berlin I. West? War/ist das ein Amt für Ein-/Auswanderungen? Sind da die ganzen Unterlagen hinterlegt?

    Bitte, wer kann mir da mal auf die Sprünge helfen?

    Ein liebes Danke schön für die Hilfe.
    Anita 65
  • Edeltraud
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2010
    • 354

    #2
    Hallo Anita,

    wann ist denn der Vermerk gemacht worden?



    Ein Familienbuch wird bei einer Eheschließung angelegt.
    In ihm sind die Eheschließung und Geburten der Kinder eingetragen u.a.

    Da der Eintrag auf Berlin hinweist, würde ich meinen, dass die Eheschließung in Berlin erfolgte.
    Schönen Gruß aus Berlin
    Edeltraud

    Kommentar

    • Anita 65
      Benutzer
      • 09.01.2010
      • 56

      #3
      Danke liebe Edeltraud

      für deine schnelle Antwort.

      Da ist nur dieser Randvermerk :

      1. Eheschliesung 5. Mai 1962
      Standesamt Zürich Bd.4/120
      Familienbuch: Berlin I. (West)

      ... die Heirat meiner Eltern war in Zürich/Schweiz.



      Gibt es in Berlin ein Amt/Stelle/Archiv wo man sich hinwenden musste, wenn man auswanderte, dass man da vielleicht man hinschreiben kann?

      Anita

      Kommentar

      • Merle
        Erfahrener Benutzer
        • 27.07.2008
        • 1274

        #4
        Hallo Anita,

        offenbar wurde/wird (?) bei der Heirat von Deutschen im Ausland auch ein Familienbuch angelegt, das dann vom Standesamt I (Berlin) geführt wird. Das Standesamt I bekommt beispielsweise auch gemeldet, wenn ein deutscher Auswanderer im Ausland verstirbt.

        Gruß
        merle

        Kommentar

        • Anita 65
          Benutzer
          • 09.01.2010
          • 56

          #5
          Hallo Merle

          danke schön für deine Antwort.
          Das Standesamt Berlin 1 habe ich gefunden, werde mich da mal weiter schlau machen. Danke nochmals.

          gruss
          Anita

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