17. Jh.: Meister erwirbt Bürgerrecht, heiratet aber erst 6 Jahre später?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1359

    17. Jh.: Meister erwirbt Bürgerrecht, heiratet aber erst 6 Jahre später?

    Hallo in die Runde,

    ich war bisher der Meinung, ein Meister musste eine Ehefrau haben, denn es war ja in solch einem Haushalt eine Vielzahl von Menschen zu versorgen.

    Nun bin ich aber bei einem Ahn im 17. Jh. auf eine ganz andere Situation gestoßen:

    Er war Zieglermeister und erwarb die Ziegelhütte seines Vater zwei Jahre nach dessen Tod. Der Junior war da 24 Jahre alt.
    Ein Jahr später erhielt er das Bürgerrecht.

    In einem Dokument ist zu lesen, dass er eine Haushälterin hatte.

    Aber erst 6 Jahre nach Erwerb des Bürgerrechts heiratet er im Alter von 31 Jahren!
    Bei ihm war es definitiv die erste Ehe, sie war eine 3 Jahre ältere Witwe.

    Dem weiblichen Geschlecht war er aber nicht abgeneigt, denn mit fast 70 zeugte er mit einer 18-jährigen ein außer-eheliches Kind.

    Ist das nicht ein ungewöhnlicher Lebenslauf?
    Ist jemandem von euch so etwas schon begegnet?

    Viele Grüße
    Jettchen
  • Schlumpf
    Erfahrener Benutzer
    • 20.04.2007
    • 357

    #2
    tja..
    Der Erwerb des Bürgerrecht war doch nicht gleichzusetzen mit der Ehefähigkeit.
    Wenn einer in die Stadt zog, musste der bei uns das Bürgerrecht kaufen. Das
    waren immer 10 Rthlr. Wenn der dann auch noch Tücher weben wollte, musste
    er dann das Handwerk kaufen, wieder 10 Rtlr. Dann war er aber auch nur ein
    Mitglied der Zunft. Wenn er dann noch heiraten wollte, so kam zumindest noch
    die Stolgebühren auf ihn zu, die auch wieder 2 Rthlr ausmachten. Damit war er
    bei Kosten von ungefähr einem Jahresgehalt eines Schulmeisters angelangt.

    viel Spaß damit
    Schlumpf
    Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 4823

      #3
      Hallo Jettchen,

      ich hab auch einen Ahnen, dessen Stiefvater starb 1720, er selber heiratete erst 1729. Da war er schon 32. Er war Erbe des örtlichen Mayrhofes. Keine Ahnung warum er so spät heiratete. Üblich wäre gewesen, daß er relativ bald nach dem Tod des Stiefvaters geheiratet hätte.

      Die Ahnen sind halt auch Individuen gewesen und hielten sich nicht immer ans Übliche.
      Gruß
      gki

      Kommentar

      • Jettchen
        Erfahrener Benutzer
        • 16.10.2011
        • 1359

        #4
        Vielen Dank für eure Antworten.
        Ein Archivar meinte heute zu mir, er konnte es sich wohl leisten, nicht so rasch zu heiraten. Immerhin musste er ja eine Haushälterin finanzieren.
        Die Ehefrau war billiger, brachte eine Mitgift mit und Kinder wurden zur eigenen Sicherheit im Alter gezeugt.
        Viele Grüße
        von Jettchen

        Kommentar

        Lädt...
        X