Registerangaben in Sterbeurkunde

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  • OlliL
    Erfahrener Benutzer
    • 11.02.2017
    • 4598

    Registerangaben in Sterbeurkunde

    Hallo,

    ich habe heute eine Sterbeurkunde einer nahen Vorfahrin aus Unna erhalten. Dort sind das StA und die jeweilige Registerurkundennummer der Geburt und der Ehe der Person angegeben. Alles aus Groß- bzw. Klein Gröditz Kreis Glogau in Schlesien wo die Unterlagen als verschollen gelten.

    Woher hatte der Standesbeamte damals in den 1970ern die Informationen? Die Todesanzeige machte eine mir unbekannte Person die auch nicht bei meiner Vorfahrin wohnte. Der wird ja kaum mit einem Familienbuch dort aufgekreuzt sein beim Standesamt? Oder doch?

    Viele Grüße, OlliL
    Zuletzt geändert von OlliL; 22.03.2017, 16:22.
    Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
    Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/
  • Philipp
    Erfahrener Benutzer
    • 19.07.2008
    • 841

    #2
    Hallo!

    Aber warum sollte der Anzeigende das Stammbuch der Familie nicht gehabt haben?
    Vielleicht wurde es ihm extra dafür in die Hand gedrückt?

    Also, als Anzeigende hatte ich gelegentlich Nachbarn, aber unter anderem auch Leichenwäscher ("Heimbürgen"), Schreiner (von wegen Sarg) und Bestatter, die sicherlich wussten, welche Angaben benötigt wurden und nach welchen Dokumenten sie die Hinterbliebenen fragen mussten.

    Als 1958 das Familienbuch eingeführt wurde, sollte dieses auch die verlorenen Bestände ersetzen und konnte auf Antrag nachträglich angelegt werden, so dass es durchaus sein kann, dass diese Daten im Familienbuch beim Standesamt hinterlegt wurden.

    Teilweise auch mit Abkürzungen und Angaben wie "B.n.n." (Beurkundung nicht nachgewiesen) oder "an Eides statt versichert", "Vorlage Wehrpaß" versehen, lassen diese Familienbücher bereits einen Schluss darauf zu, welche Unterlagen und Kenntnisse den Vorfahren tatsächlich (noch) vorlagen.

    Daneben finden sich diese Daten zu den Registern- wie gelegentlich auch eine Kopie des Familienbuches - dann auch oftmals in den Sterbeeinträgen oder den zugehörigen Beleg-/Sammelakten.

    Die Einwohnermeldeämter haben oftmals auch nicht nur die reinen Lebensdaten, sondern auch oft Standesamt und Registernummer.
    Belege für die ersten Personalausweise der Flüchtlinge waren, so in meinem Forschungsumfang geschehen, weil es gar nicht mehr anders ging, anscheinend auch mal der Ahnenpass oder die Heiratsurkunde.
    Beim Sterbefall werden seitens des Standesamtes schließlich auch die Daten an die zuständige Meldebehörde weitergeleitet.


    Hier mal ein Beispiel aus dem Netz für ein Familienbuch, auf der nicht abgebildeten Seite 2 fände man die Kinder des Ehepaares:



    Ich mag Familienbücher. Man findet gelegentlich doch das eine oder andere, was man vorher nicht geahnt hätte, wenn man halt keine anderen Zugriffsmöglichkeiten mehr hat: Anzahl und Geburtsorte der Kinder, deren Ehegatten, letzte Wohnorte der Eltern, alle Vornamen...ab und zu auch andere Schreibweisen der Namen oder Verwechslungen, Übertragungsfehler etc. :-)

    VG
    Philipp

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    • OlliL
      Erfahrener Benutzer
      • 11.02.2017
      • 4598

      #3
      Sie war geboren in Kreis Glogau, lebte eine zeitlang mit Ihrem Mann und Ihren drei Söhnen in Schwerin. Irgendwann nachdem Ihr Mann starb kam sie nach Unna in ein Pflegeheim und starb dort in den 70ern. Der Tod wurde angezeigt von einem Tischlermeister.
      Wo würde man nach einem Familienbuch suchen? Wurden die nicht im Rahmen einer Eheschliessung angelegt? Die erfolgte 1914 noch im Kreis Glogau.....
      Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
      Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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      • Philipp
        Erfahrener Benutzer
        • 19.07.2008
        • 841

        #4
        Hallo!

        Die Familienbücher konnten auf Antrag auch nachträglich angelegt werden.
        Ich gebe jetzt keine Garantie darauf, dass es eines gibt.
        Aber ich habe z.B. Zugriff auf eines zur Eheschließung 1908 in Stargard in Pommern, das 1965 in Heidelberg nach dem Tod des Ehemannes angelegt wurde. Die Familie gelangte nach dem Krieg auch zunächst nach M-V.

        Wenn die Sammelakte zu dem Sterbevorgang keinen Hinweis mehr bietet, sollte der Sterberegistereintrag aus den 60ern und 70ern in den alten Bundesländern einen Vermerk haben, der sinngemäß lautet: "Das Familienbuch des Verstorbenen / der Eltern wurde geführt beim Standesamt....".

        Siehe auch hier:

        https://de.wikipedia.org/wiki/Familienbuch_(Deutschland)

        VG
        Philipp

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        • OlliL
          Erfahrener Benutzer
          • 11.02.2017
          • 4598

          #5
          Jo - der Punkt Familienbuch im Hinweisteil des Sterberegisterauszuges ist leider leer.
          Nur Geburtseintrag und Eheschliessung sind gefüllt.

          Ob es eine Sammelakte/Belegakte gibt und ob die noch existiert... ich weiss nicht, ob Unna diese mit archiviert, oder nur die Personenstandsregister.... die Daten liegen nicht mehr im Standesamt vor. Müsste ich ggf. mal dort anrufen und nachfragen schätze ich.
          Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
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          • Philipp
            Erfahrener Benutzer
            • 19.07.2008
            • 841

            #6
            Hallo!

            Dann würde ich davon ausgehen, dass kein Familienbuch angelegt wurde, die Daten aber dennoch abrufbar waren.

            Wenn die Dame im Pflegeheim starb, wurden vielleicht auch dort ihre Papiere und Unterlagen verwahrt, dass das Heim den Todesfall anzeigen konnte?

            VG
            Philipp

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            • malimart
              Erfahrener Benutzer
              • 18.05.2015
              • 336

              #7
              Guten Morgen zusammen,
              kann es sein, dass die Dame einen vom Gericht bestellten Betreuer hatte? Wenn sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selber erledigen konnte, wäre das möglich. Das könnte ein Verwandter, aber auch ein Fremder gewesen sein, wenn kein Angehöriger vor Ort war. Dieser war für den Fall der Fälle im Besitz der persönlichen Unterlagen.

              Die persönlichen Unterlagen wurden nach dem Tode bei Gericht aufbewahrt. Wie lange die Aufbewahrungsfrist war, ist mir nicht bekannt.
              Zuletzt geändert von malimart; 23.03.2017, 08:13.

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              • OlliL
                Erfahrener Benutzer
                • 11.02.2017
                • 4598

                #8
                Ich habe eben mit dem Stadtarchiv in Unna telefoniert. Die Sammelakten/Belegakten wurden nicht mit ins Archiv übernommen. Wenn, liegen die noch im Standesamt, aber ggf. bekomme ich die nicht, da das Standesamt diese "offiziell gar nicht mehr haben dürfte" - ich solle es dennoch aber mal versuchen.

                Bzgl. Betreuer - das weiss ich leider nicht. Es gab jedoch Erben in der DDR. In wie weit dies in den 70ern funktioniert hat mit dem Erbe und was dann überhaupt "vererbt" wurde... da konnte sicherlich keiner mal eben so aus Schwerin nach Unna fahren und Sachen übernehmen.

                Ich kann noch versuchen die Klink anzuschreiben - aber nach 40 Jahren..... naja mal sehen.
                Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
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                • malimart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.05.2015
                  • 336

                  #9
                  Wenn jemand geschäftsunfähig war, wurde entweder ein Verwandter, der vor Ort wohnte, vom Gericht mit der Betreuung beauftragt oder, wenn diese Möglichkeit nicht gegeben war, ein "Berufsbetreuer" eingesetzt. Ich hatte diesen Fall 1961 in der eigenen Familie.

                  Wenn Du den Namen des Anzeigenden hast, schau doch mal, ob es alte Telefonbücher gibt, in denen Du den Namen findest. Dort war oft der Beruf mit angegeben!

                  LG Marlies

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                  • OlliL
                    Erfahrener Benutzer
                    • 11.02.2017
                    • 4598

                    #10
                    Hallo Marlies,

                    der Beruf des Anzeigenden steht in dem Auszug
                    Tischlermeister (auch geschrieben in #3 )
                    Heute ist an der Adresse des Anzeigenden keine Tischlerei mehr oder ähnliches.

                    Grüße,
                    OlliL
                    Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
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                    • OlliL
                      Erfahrener Benutzer
                      • 11.02.2017
                      • 4598

                      #11
                      Sammelakte zum Sterbeeintrag aus dem Stadtarchiv liegt noch im Standesamt vor. Kann Abzüge bekommen.... bin gespannt wie ein Flitzebogen was das wohl sein sollte - Anzeige des Todes vom Krankenhaus?... Gerichts?.... nun heißt es warten
                      Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                      Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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