Hallo
Nein, nein, der Pastor hat die Beiden nicht extra ermahnt.
Sorry, aber das kann und will ich so nicht stehen lassen. Es tut zwar nichts zur Sache an
sich, da aber offensichtlich viele Leute beim Thema "Kirche und Geld" sowas wie Plaque
sehen, sollte man sich damit etwas genauer beschäftigen:
Ich habe einen Befehl der herzogl. Regierung Philipp Wilhelms von Pfalz- Neuburg aus Düssel-
dorf 1659 gesehen. Darin schreibt die Regierung die Stolgeühren für alle zugelassenen
Konfessionen im Hzm. Berg vor. Zugelassene Konfessionen waren damals: katholisch,
lutherisch und reformiert. Interessant, der Pastor erhielt für eine Taufe 14 Albus und der
Küster 4 Albus. Eine Beerdigung kostete für den pastor 12 Albus und der Küster für das
Läuten der Glocke: 8 Albus
Der Pastor und der Küster lebten meistens von ihrer Landwirtschaft. Da
aber die Kirche auch im Bau gehalten werden musste, hatte der Pastor einen großen Teil
zur Reparatur der kirchl. Gebäude aufzubringen, eine Kichensteuer gab es nicht.
Nun ist das sowieso eine Sache für sich: Für den Losschein oder Dimissiriale erhielt der
Pastor nämlich einen Goldgulden und einen Reichstaler. Schön, nicht wahr? Aber was ist
das?
Nun, die Taufe war billig, es musste sein, aber eine Heirat in einer anderen Gemeinde war
nicht erwünscht. Das kostete (in Reichstalern) etwa 2 1/3 Rthlr. Nun, wie das so ist, wurde
das Geld bezahlt ... Was man nicht alles für den schönsten Tag im Leben anstellt ...
Die Höhe der Stolgebühren wurden übrigens meines Wissens nie geändert.
Viel Spaß damit
Schlumpf
Nein, nein, der Pastor hat die Beiden nicht extra ermahnt.
Sorry, aber das kann und will ich so nicht stehen lassen. Es tut zwar nichts zur Sache an
sich, da aber offensichtlich viele Leute beim Thema "Kirche und Geld" sowas wie Plaque
sehen, sollte man sich damit etwas genauer beschäftigen:
Ich habe einen Befehl der herzogl. Regierung Philipp Wilhelms von Pfalz- Neuburg aus Düssel-
dorf 1659 gesehen. Darin schreibt die Regierung die Stolgeühren für alle zugelassenen
Konfessionen im Hzm. Berg vor. Zugelassene Konfessionen waren damals: katholisch,
lutherisch und reformiert. Interessant, der Pastor erhielt für eine Taufe 14 Albus und der
Küster 4 Albus. Eine Beerdigung kostete für den pastor 12 Albus und der Küster für das
Läuten der Glocke: 8 Albus
Der Pastor und der Küster lebten meistens von ihrer Landwirtschaft. Da
aber die Kirche auch im Bau gehalten werden musste, hatte der Pastor einen großen Teil
zur Reparatur der kirchl. Gebäude aufzubringen, eine Kichensteuer gab es nicht.
Nun ist das sowieso eine Sache für sich: Für den Losschein oder Dimissiriale erhielt der
Pastor nämlich einen Goldgulden und einen Reichstaler. Schön, nicht wahr? Aber was ist
das?
Nun, die Taufe war billig, es musste sein, aber eine Heirat in einer anderen Gemeinde war
nicht erwünscht. Das kostete (in Reichstalern) etwa 2 1/3 Rthlr. Nun, wie das so ist, wurde
das Geld bezahlt ... Was man nicht alles für den schönsten Tag im Leben anstellt ...
Die Höhe der Stolgebühren wurden übrigens meines Wissens nie geändert.
Viel Spaß damit
Schlumpf
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