Großvater mütterlicherseits unbekannt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • marikle
    Benutzer
    • 03.06.2013
    • 23

    Großvater mütterlicherseits unbekannt

    Hallo zusammen,

    dieses Thema ist für mich gerade aktuell. Ich komme einfach nicht weiter, was die Familie meiner Mutter angeht und zwar die Vaterlinie.

    Aber ich hoffe, dass ich hier noch den ein oder anderen Tipp bekommen könnte und dann vielleicht doch nicht mit meiner Suche scheitere.

    Folgender Sachverhalt liegt vor bzw. ist mir durch Hörensagen von meiner verstorbenen Mutter bekannt: Meine Mutter wurde unehelich geboren. Der Vater "ließ die Schwangere im Stich", weshalb die Verlassene diesen nun hasste und auch das Kind nach der Geburt ablehnte. Meine Mutter wurde von ihrer Oma (der Mutter ihrer Mutter) aufgenommen und wuchs bei ihr auf. Der Name des Vaters wurde nicht genannt.

    Im Jahre 1943 wollten meine Eltern heiraten. Hierzu musste der Name des Vaters genannt werden, sonst hätte meine Mutter - lt. ihrer Erzählung - keine Heiratserlaubnis bekommen. Sie erfuhr nun den Namen ihres Vaters und hat ihn mir auch vor vielen Jahren einmal genannt. In Erinnerung ist mir leider nur der Vorname geblieben, da ich mir damals als junges Mädchen über Familiengeschichte noch keine tieferen Gedanken gemacht hatte.

    Eine Anfrage beim Standesamt des Geburts- und Heiratsortes meiner Mutter ergab, dass in keiner der vorliegenden Urkunden der Name des Vaters genannt ist. Man konnte mir auch keinen Rat geben, wo ich noch nachforschen könnte.

    Tja, so ist der Stand der Dinge.

    Bekannt ist mir noch, dass es sich seinerzeit um eine Ferntrauung gehandelt hat. Auch liegt mir das Familienbuch meiner Eltern vor, wo sich aber auch kein Hinweis findet. Verwandte, die ich fragen könnte, gibt es auch nicht.

    Ist das Ganze aussichtslos? Oder weiss noch jemand Rat?


    Liebe Grüße

    Marion
  • Asphaltblume
    Erfahrener Benutzer
    • 04.09.2012
    • 1500

    #2
    Du könntest noch versuchen, ob im Taufeintrag deiner Mutter ein Vater genannt wird, sofern es einen Taufeintrag gibt. Bei meiner Mutter war das leider nicht der Fall. Hier im Forum fällt in diesem Zusammenhang auch immer wieder das Wort "Taufrapular", was wohl eine Art inoffizielles Vormerkbuch für die Taufe ist, in dem häufiger die unehelichen Väter genannt sind, die im Taufbuch dann fehlen.

    Wenn deine Großmutter für deine Mutter Unterhalt vom Kindsvater bekommen hat, könnte es sein, dass die Vaterschafts- und Unterhaltsklagen beim zuständigen Gericht (bzw. dem Archiv, das dessen Akten übernimmt) erhalten ist.
    Gruß Asphaltblume

    Kommentar

    • marikle
      Benutzer
      • 03.06.2013
      • 23

      #3
      Hallo Asphaltblume,

      vielen Dank für Deine Antwort!

      Leider scheiden diese Möglichkeiten aus, da die Mutter meiner Mutter den Namen des Vaters erstmalig für die Heiratserlaubnis genannt hat, weil sie sich nun dazu gezwungen sah.

      Ich frage mich, welche Behörde das wohl damals im Dritten Reich war? Es muss doch wohl um den Nachweis gegangen sein, dass meine Mutter eine nichtjüdische Abstammung hatte, denke ich mir?

      Kommentar

      • SABAMA
        Benutzer
        • 17.09.2013
        • 49

        #4
        Hallo,

        ich würde beim Pfarramt nach dem Taufeintrag fragen.

        Bei meinem Großvater war es eine ähnliche Geschichte wie bei dir, zur Heirat 1939 musste der Name genannt werden, und wurde dann 1939 nachträglich im Taufeintrag (Taufe 1919) mit Bleistift (!) vermerkt.

        Diese Hoffnung besteht .

        Grüße

        Daniel

        Kommentar

        • Jettchen
          Erfahrener Benutzer
          • 16.10.2011
          • 1355

          #5
          Hallo Marikle,
          für jedes nicht-ehlich geborene Kind wurde eine Vormundschaftsakte angelegt. Meine Großmutter wurde zwar schon im Jahr 1889 geboren, doch ich spürte dieses Dokument auf - nicht mehr am Geburtsort, sondern in einem regionalen Archiv. Ich erhielt die dicke Akte komplett in Kopien (gegen Bezahlung). So erfuhr ich den Namen ihres Vaters und bekam Einblick in ihr Leben bis zur Volljährigkeit.
          In einem anderen Fall bin ich leider nicht fündig geworden.
          Frag einfach mal telefonisch beim Vormundschaftsgericht des Geburtsortes nach. Bei Umzug bis zur Volljährigkeit wäre die Akte natürlich weitergeleitet worden. Falls dort nichts ist, kann man dir sicherlich sagen, wo diese jetzt aufbewahrt werden müsste.
          Viel Glück wünscht dir
          Jettchen

          Kommentar

          • ramone
            Erfahrener Benutzer
            • 11.11.2012
            • 352

            #6
            Zitat von Jettchen Beitrag anzeigen
            Hallo Marikle,
            für jedes nicht-ehlich geborene Kind wurde eine Vormundschaftsakte angelegt. Meine Großmutter wurde zwar schon im Jahr 1889 geboren
            Jettchen
            Hallo Jettchen,
            Das mit der Vormundschaftsakte ist ein toller Hinweis! Weißt du ob es sowas schon 1839 gab?
            LG
            Susann

            Kommentar

            • Jettchen
              Erfahrener Benutzer
              • 16.10.2011
              • 1355

              #7
              Hallo Susann,
              probier es einfach aus. Die Akte könnte in verschiedenen Archiven gelagert sein, manchmal sind auch kleinere Archive dafür zuständig. Frag telefonisch einfach ganz viel herum.
              Ich hätte ja auch nie gedacht, dass es so etwas von 1889 gibt. Ich wundere - und freue mich - was da alles aufgehoben wird. Eine Akte von 1914 aber z.B. ist nicht mehr auffindbar.
              Viel Glück! Und wenn du fündig geworden bist, lass es zum Mitfreuen wissen.
              Jettchen

              Kommentar

              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 4843

                #8
                Hallo Susann!

                Zitat von ramone Beitrag anzeigen
                Das mit der Vormundschaftsakte ist ein toller Hinweis! Weißt du ob es sowas schon 1839 gab?
                Sowas gab es im Prinzip schon viel früher, allerdings wohl nicht für Uneheliche, sondern insbesondere für die zahlreichen Waisen.

                Dementsprechend heißen die Dokumente, jedenfalls in Bayern und Österreich und soweit mir bekannt, Waisenbuch.

                Eine hervorragende Quelle der Forschung, falls sie sich erhalten haben. Und letzteres ist oft das Problem...
                Gruß
                gki

                Kommentar

                • Jürgen P.
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.03.2010
                  • 1008

                  #9
                  Hallo,

                  Begriffe Vormundschafts-/Vaterschaftsakt sind mir für Bayern aus der Zeit nach 1806 nicht nur ein Begriff, sondern habe einige von diesen eingesehen. Liegen, wenn man Glück hat in den Staatsarchiven und sind aus den Landgerichten alter Ordnung überliefert.
                  Aus der Zeit 1759 bis 1806 habe ich in Adelsarchiven, soweit überliefert und in einem Staatsarchiv zugänglich, Akten über Vaterschaft-/uneheliche Kinder/mögliche Ausweisung der Mutter mit den Kindern aus dem Herrschaftsbereich der Grundherren gefunden. Es sind Protokolle der Patrimonialgerichte. In Gemeinden gab es meist ein Gremium für Arme und Waisen [uneheliche Kinder wurden hier erfasst]. Teils war die Gemeinde verpflichtet uneheliche Geburten zu registrieren, protokollieren und das Protokoll dem Patrimonalgericht oder den Landgerichten älterer Ordnung zuzuleiten. Gleichfalls schlug die Kirche-/Gemeinde einen Vormund vor. Dessen Bestallung erfolgte dann von den o.g. Gerichten.

                  Selbst in Pfarrarchiven wird man fündig.

                  Gruß Jürgen
                  "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

                  Kommentar

                  • Asphaltblume
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.09.2012
                    • 1500

                    #10
                    Uneheliche Kinder, aber auch Halbwaisen, deren Vater verstorben war, bekamen zumindest im 19. Jahrhundert einen (männlichen) Vormund. Im 20. Jahrhundert konnte dann auch die unverheiratete Mutter die Vormundschaft bekommen, ein Verfahren gab es jedoch auch in diesem Fall.
                    Mein Uropa engagierte sich ehrenamtlich als Amtsvormund, und er war in dieser Funktion so gefragt, dass er das als Hebel einsetzen konnte, um nicht in die NSDAP eintreten zu müssen.
                    Gruß Asphaltblume

                    Kommentar

                    • ramone
                      Erfahrener Benutzer
                      • 11.11.2012
                      • 352

                      #11
                      Vielen Dank für die Antworten. Ich werd mich auf jedenfall im Archiv hier informieren. Selbst wenn da kein Name zum Vater steht, ist so eine Akte allemal interessant!
                      LG
                      Susann

                      Kommentar

                      • marikle
                        Benutzer
                        • 03.06.2013
                        • 23

                        #12
                        Vielen herzlichen Dank für die guten Ratschläge!

                        Ich werde also jetzt zunächst beim Pfarramt und beim Vormundschaftsgericht versuchen, etwas herauszufinden.

                        Vielleicht habe ich ja tatsächlich Glück!

                        Ansonsten bliebe noch die Heiratserlaubnis. Es muss ja damals (1943) eine Behörde gegeben haben, die diese erteilte und die dafür notwendigen Angaben einforderte. Weiss hier vielleicht jemand, welche Behörde das war und ob man sich heute noch an sie wenden kann?


                        Jedenfalls habe ich dank euch nun wieder Hoffnung, doch noch weiter zu kommen.


                        Nochmals danke und liebe Grüße

                        Marion

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X