Keine Entnazifizierungsakten?

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  • Myszka
    Benutzer
    • 05.01.2011
    • 43

    Keine Entnazifizierungsakten?

    Guten Abend zusammen,

    Ich bin ziemlich verzweifelt. Da meine Familie aus Ostpreußen stammt und die Urkundenbestände im betreffenden Gebiet quasi gleich Null sind, habe ich all meine Hoffnung auf die Entnzifizierungsakten gesetzt.

    Leider wurde ich auch hier enttäuscht. Gestern habe ich im Landesarchiv Duisburg nach diversen Familiennamen meiner Ahnen gesucht. Aber nicht ein einziger tauchte auf.

    Musste nicht jeder Deutsche einen Antrag auf Entnazifizierung stellen? Wie kann es sein, das ich nicht fündig wurde?

    LG
    Myszka
  • Deisterjäger
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2013
    • 1159

    #2
    Moin,

    hier haste etwas zu dem Thema, da wird bestimmt drin stehen wer mußte und wer nicht brauchte.
    Viele Grüße vom Deisterrand
    Harald

    Kommentar

    • Cincinnatus
      Benutzer
      • 02.03.2016
      • 10

      #3
      Hallo Myszka,

      das kann verschiedene Gründe haben.


      Die Entnazifizierungsverfahren fanden nicht zentralisiert statt, sondern in den jeweiligen Wohnorten (oder der nächsten größeren Stadt) der betroffenen Personen.
      Ich kann für das Archiv in Duisburg nicht sprechen, aber zumindest das LA in S-H hat die jeweiligen Akten nach den Wohnorten sortiert.
      Bist du dir sicher, dass deine ostpreußischen Verwandten direkt in NRW gelandet sind? Meine Großeltern (auch aus Ostpr.) lebten zunächst in Schleswig-Holstein, dort fand dann auch die Entnazifizierung statt.
      Solltest du dir da nicht sicher sein, kannst du dir vorher einen Melderegisterauszug bestellen beim jeweiligen Wohnort, darin sollten vorherige Wohnorte vermerkt sein.

      Ein weiterer Grund für das Nichtauffinden kann auch das Alter der gesuchten Personen sein.
      Der zuständige Leiter des Archivs in SH schickte mir diesbezüglich folgende Information:
      Allerdings hat es in der Entnazifizierungspraxis aber auch eine Jugendamnestie gegeben. In der „Verordnung zur Durchführung der Kategorisierung vom 24. April 1948“ im Paragraph 1 Absatz 1 heißt es: „Jeder männliche Deutsche und jede im öffentlichen Dienst oder in leitender Stellung in der Wirtschaft tätige deutsche Frau, die in der Zeit vom 01.01.1880 bis zum 31.12.1918 geboren sind … müssen bis zum 1. August 1948 bei dem öffentlichen Kläger des örtlich zuständigen Entnazifizierungs-Hauptausschusses ihre Kategorisierung beantragen.“
      Ich weiß nicht, ob dies nur für die britische Zone gegolten haben mag, möglicherweise war dies aber auch gängige Praxis andernorts. Aber es gab auch hier einige Ausnahmen; für meine Großmutter (JG '26) ist dennoch eine Akte angelegt worden.

      Gruß
      Ostpreußen: Rosengart, Machein, Maschke, Kettelhut, Grenz
      Thüringen: Korthaus, Maschke
      Wolhynien: Kettelhut, Saad, Grenz, Söcknick, Baumbach

      Kommentar

      • Myszka
        Benutzer
        • 05.01.2011
        • 43

        #4
        Ganz ganz lieben Dank für Eure Antworten.

        @Cincinnatus: Das hat mir tatsächlich weiter geholfen. Ich denke ich weiß nun wo ich suchen muss. Meine Familie hat sich nach der Flucht einige Zeit in Bayern aufgehalten. Mein Opa ist hier sogar zur Schule gegangen. Also vermute ich, dass sie sich dort ein wenig länger aufgehalten haben.

        Ganz ganz lieben Dank nocheinmal

        LG
        Melanie

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        • TheCaedmon
          Erfahrener Benutzer
          • 08.04.2016
          • 677

          #5
          Ich habe bei dem ersten bekannten Wohnort nach dem Krieg meines Großvaters in S-H nach seiner Entnazifizieruingsakte gefragt und keinen Erfolg gehabt. Es existiert keine.
          Auch die Akte seines Onkels in Teltow existiert nicht.
          Ich dachte immer, das jeder über 18-jährige solch eine Entnazifizierung machen musste.
          Viele Grüße
          Uwe
          www.ahnenforschung-haase.de

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