Liebe Helfer,
hier sind Ausschnitte aus einem Bittschreiben von 1831 an den sächs. König um finanzielle Unterstützung. In dem Fall einer Tochter eines 1813 in russischer Gefangenschaft verstorbenen Oberst. Diese Tochter leidet wohl an irgendeiner Krankheit, die es ihr unmöglich macht, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.
Es fehlen zumeist einzelne Wörter (markiert), ein weiteres Problem habe ich mit der damaligen Währung bzw. deren Abkürzungen.
Vielleicht kann mir jemand verraten, um welche Geldeinheiten es sich handelt (ich vermute mal, es sind Thaler, Groschen und noch eine weitere) und wie die hier verwendeten Abkürzungen dafür lauten.
Bild 1
Dagegen sind die Antheile der beyden
andern Söhne, Leo und Louis Ferdinand, mit-
telst allerhöchsten Befehle vom 24ten Decbr: 1817.,
und 24ten März 1820. pro .... , auf ihre drey
Schwestern übertragen worden, so daß eine jede
2.. 18.. 8.. zu beziehen hatte. Die in den Jahren
Bild 2
reicht haben würde. Besage allerhöchsten ........
vom 30ten März 1816. wurde jedoch bestimmt, daß
die ... (erwähnte?) Unterstützung der 20 .. _,, , zur
Hälfte den von Rayskischen Kindern als Ziehgeld bis
zur eingetretenen Volljährigkeit eines (Jeden) verblei-
ben, die andere Hälfte aber, der von Rayskischen
Wittwe als Pension überlassen werden sollte. Letz-
tere ist unterm 2ten December 1821 bis auf 18 ..
erhöht worden. Von der, ......... Kindern mit 10 ..
verbliebenen monatl. Unterstützung, ist der eine
Bild 3
Dieselbe besitzt weder Vermögen, noch erhält sie von ihren Verwandten so viele
Beyhülfe, daß sie zu bestehen vermöchte, und in folge ihres, besage des, den
vorliegenden ...... .......... ärztlichen Zeugnißes, bescheinigten Kranckheitszu-
standes, kann sie durch eigne Thätigkeit, fast gar nichts zu ihrem Lebensunterhalt beytragen.
Bild 4
Nicht ..................................
dieselbe Bitte
bereits den zwey
älteren Schwestern
der Bittenden, Anto-
inetten u. Marien Allison, huldreichst
gewährt wurde, die
Verhältniße der
v. Rayska aber
denen ihrer Schwestern
mindestens gleich-
zustellen sind, so
Bild 5 (Fortsetzung von Bild 4)
zustellen sind, so
dürfte ......... für die Be-
willigung des Fort-
genußes dieser
monatl: Unterstütz:
von
Zwey ... 18 .. 8 ... von der Zeit
der (Innebe-
haltung), sowohl der
..........................
als die Billigkeit
sprechen.
hier sind Ausschnitte aus einem Bittschreiben von 1831 an den sächs. König um finanzielle Unterstützung. In dem Fall einer Tochter eines 1813 in russischer Gefangenschaft verstorbenen Oberst. Diese Tochter leidet wohl an irgendeiner Krankheit, die es ihr unmöglich macht, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.
Es fehlen zumeist einzelne Wörter (markiert), ein weiteres Problem habe ich mit der damaligen Währung bzw. deren Abkürzungen.
Vielleicht kann mir jemand verraten, um welche Geldeinheiten es sich handelt (ich vermute mal, es sind Thaler, Groschen und noch eine weitere) und wie die hier verwendeten Abkürzungen dafür lauten.
Bild 1
Dagegen sind die Antheile der beyden
andern Söhne, Leo und Louis Ferdinand, mit-
telst allerhöchsten Befehle vom 24ten Decbr: 1817.,
und 24ten März 1820. pro .... , auf ihre drey
Schwestern übertragen worden, so daß eine jede
2.. 18.. 8.. zu beziehen hatte. Die in den Jahren
Bild 2
reicht haben würde. Besage allerhöchsten ........
vom 30ten März 1816. wurde jedoch bestimmt, daß
die ... (erwähnte?) Unterstützung der 20 .. _,, , zur
Hälfte den von Rayskischen Kindern als Ziehgeld bis
zur eingetretenen Volljährigkeit eines (Jeden) verblei-
ben, die andere Hälfte aber, der von Rayskischen
Wittwe als Pension überlassen werden sollte. Letz-
tere ist unterm 2ten December 1821 bis auf 18 ..
erhöht worden. Von der, ......... Kindern mit 10 ..
verbliebenen monatl. Unterstützung, ist der eine
Bild 3
Dieselbe besitzt weder Vermögen, noch erhält sie von ihren Verwandten so viele
Beyhülfe, daß sie zu bestehen vermöchte, und in folge ihres, besage des, den
vorliegenden ...... .......... ärztlichen Zeugnißes, bescheinigten Kranckheitszu-
standes, kann sie durch eigne Thätigkeit, fast gar nichts zu ihrem Lebensunterhalt beytragen.
Bild 4
Nicht ..................................
dieselbe Bitte
bereits den zwey
älteren Schwestern
der Bittenden, Anto-
inetten u. Marien Allison, huldreichst
gewährt wurde, die
Verhältniße der
v. Rayska aber
denen ihrer Schwestern
mindestens gleich-
zustellen sind, so
Bild 5 (Fortsetzung von Bild 4)
zustellen sind, so
dürfte ......... für die Be-
willigung des Fort-
genußes dieser
monatl: Unterstütz:
von
Zwey ... 18 .. 8 ... von der Zeit
der (Innebe-
haltung), sowohl der
..........................
als die Billigkeit
sprechen.
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