Urkunde mit Recht verweigert?

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  • IchVersuchsMal
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2016
    • 642

    Urkunde mit Recht verweigert?

    Hallo,

    gerade bin ich mir etwas unsicher.

    Der Sohn meiner Großtante ist 1917 geboren und 1940 gefallen. Dessen Vater starb bereits in den 50ern und meine Großtante 1984
    Dieser Sohn hatte keine Kinder und war unverheiratet. Seine Geburt war noch vor der Hochzeit meiner Großtante. Die Sterbeurkunde liegt mir vor.

    Laut Standesamt müsste ich 110 Jahre warten bis die Geburtsurkunde Archivgut wird und ich davon eine Kopie erhalte.

    Allerdings habe ich im Hinterkopf, das ein "berechtigtes Interesse" ausreicht, wenn alle beteiligten Personen bereits seit 30 Jahren verstorben wären.
    Bei der Geburtsurkunde wäre das Kind und die Eltern die beteiligten Personen.

    Andererseits ist das eines meiner "wichtigsten" Standesämter und ich will es mir nicht verscherzen wenn ich zu sehr auf Paragraphen bestehe.

    Oder wie seht Ihr das?
    Muss ich noch 10 Jahre warten oder hätte ich prinzipiell jetzt schon Anspruch darauf?

    Vielen Dank schon mal für Eure allzeitige tolle Hilfe,

    Jürgen
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2491

    #2
    Moinsen Jürgen,
    hier etwas passendes:
    30 Jahre nach Tod des „letzten Beteiligten“

    Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
    Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
    Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
    (Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)

    Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


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