Nachlass Noch 1 Teil:lesehilfe

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  • niederrheinbaum
    Gesperrt
    • 24.03.2008
    • 2557

    #16
    Hallo!

    Bild 2, zweiter Teil:

    § 4.
    Unsere Preziosen, nemlic die vorhandenen goldenen Uhren, Ketten,
    Ringe, Brustnadeln und die übrigen Preziosen u. Silberstücke
    sollen unsere Kinder billigerweise und friedlich miteinander teilen.
    Der goldene Siegelring mit dem Kummer'schen Wappen (geschlossener Helm),
    unsere goldenen Eheringe und die vier grossen und vier kleineren
    Familien-Portraite in Goldrahmen - darstellend unsere Großeltern
    u. Urgroßeltern, sowie unsere Eltern, beziehungswiese Schwieger-
    eltern - sollen in unserer Familie sich fortvererben.
    Die Tafel der heil. Jungfrau Maria (im Sternenkleide) - ein Hochzeits-
    geschenk - soll unserer Tochter Auguste, und das schöne Herz Jesu Bild (in
    Goldrahmen) unserer Tochter Franziska eigentümlich zugehören.

    § 5.
    Die im Zimmer unserers Sohnes Maximilian Josef befindlichen Möbel
    und die ganze in unserem Wohn- u. Schlafzimmer in je einem
    Bücherkasten (mit Glasthüren) aufbewahrte Bibliothek (sammt Kästen) soll
    unserem zum Buchhändler u. Antiquar ausgebildeten Sohne Max Jos.
    als gesonderter Erbteil eigentümlich zufallen mit Ausnahme jener
    Bücher, welche bihser spezielles Eigentum seiner Geschwister waren
    oder noch geworden sind und als solches ihnen verbleiben.

    Interessante Schriftstücke hast Du da.

    Viele Grüße, Ina

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    • lebentheater
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2009
      • 103

      #17
      Unglaublich

      Vielen Vielen Dank!

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      • niederrheinbaum
        Gesperrt
        • 24.03.2008
        • 2557

        #18
        Hallo!

        Bild 3, erster Teil:

        § 6.
        Zu Erben unseres in § 2 bezeichneten und nach Ausscheidung der sub
        §§ 3, 4 u. 5. speziell aufgeführten Vermögensteile noch verbleibenden Rücklasses
        sezen wir ein unsere leiblichen Kinder:
        Ludwig nun P. Hugo O. S. Fr., dann Franzisca, Maximilian Jos., Wenzeslaus,
        und Augusta, geehelichte Lipowsky, zu je gleichen Teilen.
        Hierbei legen wir aber unserem lieben Sohn Ludwig (P. Hugo), bezieh-
        ungsweise dessen Ordens-Oberen, angelegentlich an das Herz, im Geiste
        seines ehrwürdigen Ordens und zur Vermeidung jeglicher Zwietracht in
        unserer Familie zu Gunsten unserer unversorgten und nicht genügend
        dotierten Tochter Franzisca mit dem gesezlich ihm gebührenden Pflichtteile
        um so mehr sich begnügen zu wollen, als er und beziehungsweise seine
        Ordensgemeinschaft von uns, unseren Angehörigen und durch unsere Ver-
        mittelung mehrfach unterstüzende Zuwendungen im Gesamtbetrage
        von mehr als 1000 Mk. erhalten haben.

        Leider muß ich mich nun um Anderes als das Forum kümmern....
        Aber es findet sich sicherlich jemand, der hier weitermacht.

        Bis später, viele Grüße, Ina

        Kommentar

        • lebentheater
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2009
          • 103

          #19
          Herzlichen Dank Ina! Super Toll!

          Kummer'schen Wappen (geschlossener Helm)!!!!! das habe ich nicht gezählt! Übrigens , gibt ein Lacksiegel am Ende des Dokuments

          Villeicht genau Familie Wappen dass er meint??

          Freundliche Grüsse aus Zürich Schönen Abend
          Phillip

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          • niederrheinbaum
            Gesperrt
            • 24.03.2008
            • 2557

            #20
            Hallo!

            Welch' lange Abstinenz war das bei mir....

            Dann mache ich einmal weiter.

            Bild 3, zweiter Teil:

            § 7.
            Eine bis zu unserem Ableben etwa eintretende Mehrung oder Minder-
            ung des im § 2 angegebenen Vermögensstandes trifft die Erben
            gleichheitlich und es darf hiedurch den unserer Tochter Francisca gemäs
            § 3 a. u. b. zugedachte Voraus nicht alteriert werden. Lezteres soll nur
            dann geschehen, wenn unsere Tochter Franziska sich verehelichen würde,
            in welchem Falle dieselbe von ihrem baar empfangenen Vorause
            den Betrag von 3000 M - drei tausend Mark - in die Rücklaßmasse
            zu konferieren re(spectiv)e: 1/5 hievon an jeden ihrer Miterben hieraus
            zu bezahlen hätte.

            § 8.
            Wir waren nach Maaßgabe unserer Mittel pflichtgemäs bestrebt, unsere
            Kinder zu einer redlichen, christkatholischen und selbständigen Lebensführung
            heranzubilden und ihnen, wenn nötig, zu ihrer Ausbildung und ihrem besseren
            Fortkommen entsprechende Unterstüzungen und Geschenke zukommen zu lassen;
            diese dürfen aber keinen der genannten Erben bei Verteilung unseres
            Nachlasses in Anrechnung gebracht werden; wir vertrauen vielmehr auf
            unsere geliebten Kinder, daß sie sich in unseren Rücklaß friedlich teilen und
            sich erinnern, daß auf dem durch Neid und Streit erworbenen Gute weder gött-
            licher noch elterlicher Segen ruht.

            § 9.
            Wir wollen nicht, daß den von uns bisher unterstüzten oder besonders dürftigen
            Armen und Wohltätigkeits-Anstalten durch unser Ableben sofort ein finanzieller
            Nachteil zugehe. Unseren Erben legen wir deshalb die Verpflichtung auf, nach dem
            Tode des überlebenden Ehegatten alsbald aus unserem Rücklasse folgende

            Viele Grüße, Ina

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            • niederrheinbaum
              Gesperrt
              • 24.03.2008
              • 2557

              #21
              Hallo!

              Auf an's letzte Bild....

              Bild 4, erster Teil:

              Legate

              auszubezahlen:
              1, der Verwaltung des Kirchenfonds der Franziskanerkirche von St. Maria Loretto in Landshut, welcher
              wir seit dem Jahre 1890 zur Beleuchtung des Kirchenschiffes zur Winterzeit für die Rosenkranz-
              Andacht zwei Katlax(?)lampen angeschafft u. einen jährlichen Beitrag von 10 M. zehn Mark
              geleistet haben. - 300 Mk.
              nach deren Ausbezahlung der erwähnte jährl. Beitrag hinwegfällt.
              2, der Knaben-Erziehungsanstalt zum heil. Vinzent (Vincentinum) in Landshut - 200 "
              3, dem Armenfond in Landshut zur Unterstüzung würdiger u. dürftig. Personen - 200 "
              4, dem seraph. Liebeswerk in Altötting zur Unterstzg. armer u. verwahrl. Kinder - 200 "

              Schöne Grüße, Ina

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              • niederrheinbaum
                Gesperrt
                • 24.03.2008
                • 2557

                #22
                Hallo!

                Bild 4, zweiter Teil:

                5, dem Ludwig Missionsverein in München für die katholischen Missionen - 200 "
                6, dem Marienverein in Landshut zur Obsorge für arme, verlassene Kinder - 100 "
                7, der Gesellschaft "Jugendfreunde" in Landshut zur Bekleidung armer Erstkommunikaten - 100 "
                8, dem kath. Gesellenverein in Landshut zur Unterstüzung hilfsbedürftiger Gesellen - 100 "
                9, dem Knabenerziehungs-Institut der barmherz. Brüder in Algasing (Post Dorfen) - 100 "
                Sa. 1500 M.
                m. W. in Summa: Ein Tausend und Fünf Hundert Mark

                Viele Grüße, Ina

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                • niederrheinbaum
                  Gesperrt
                  • 24.03.2008
                  • 2557

                  #23
                  Hallo!

                  Häppchenweise geht es weiter....

                  Bild 4, dritter Teil:

                  § 10.
                  Für unser und unserer Familien Angehörigen Seelenheil hat der
                  überlebende Ehegatte, oder wenn es bei dessen Lebzeiten nicht mehr
                  geschehen könnte, haben dessen Erben in die betreffende Pfarrkirche
                  einen so gen. ewigen Jahrtag zu stiften, wozu wir den Betrag
                  von 55 M., m. W. fünf Hundert Mark, hiermit aussezen, welche, gleich
                  vorstehenden Legaten, der Erbmasse vor deren Verteilung zu
                  entnehmen sind.

                  § 11.
                  Nur einfache, womöglich neben einander befindliche Grabstätten
                  mit Kreuz sollen den Plaz anzeigen, der unseren sterblichen
                  Leib zur ewigen Ruhe aufgenommen hat.

                  Schöne Grüße, Ina

                  Kommentar

                  • niederrheinbaum
                    Gesperrt
                    • 24.03.2008
                    • 2557

                    #24
                    Hallo!

                    Die letzten Zeilen dieses interessanten Schriftstücks.

                    Bild 4, vierter Teil:

                    § 12.
                    Die vorstehenden eilf Paragraphen enthalten unseren freien
                    und ungezwungenen, bei vollen Verstandeskräften selbst
                    abgefaßten lezten Willen, welchen wir eigenhändig ge-
                    schrieben, unterschrieben und mit unserem Familienwappen
                    besiegelt haben, und der, wenn etwa nicht als Testament, doch
                    wenigstens als Codizill, Schenkung von Todes wegen oder in sonstiger
                    Form aufrecht erhalten und ausgeführt werden soll.
                    Zur Bestättigung

                    Einen schönen Abend wünsche ich Dir und allen Miträtselnden!

                    Viele Grüße, Ina

                    Kommentar

                    • lebentheater
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.06.2009
                      • 103

                      #25
                      Gott Ina!

                      Das war ja eine tolle Überraschung!
                      Herzlichen Dank!! freue mich MEGA!!!

                      Schönen Abend
                      Liebe Gruss aus Zürich
                      Phillip

                      Kommentar

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