Hallo!
Bild 2, zweiter Teil:
§ 4.
Unsere Preziosen, nemlic die vorhandenen goldenen Uhren, Ketten,
Ringe, Brustnadeln und die übrigen Preziosen u. Silberstücke
sollen unsere Kinder billigerweise und friedlich miteinander teilen.
Der goldene Siegelring mit dem Kummer'schen Wappen (geschlossener Helm),
unsere goldenen Eheringe und die vier grossen und vier kleineren
Familien-Portraite in Goldrahmen - darstellend unsere Großeltern
u. Urgroßeltern, sowie unsere Eltern, beziehungswiese Schwieger-
eltern - sollen in unserer Familie sich fortvererben.
Die Tafel der heil. Jungfrau Maria (im Sternenkleide) - ein Hochzeits-
geschenk - soll unserer Tochter Auguste, und das schöne Herz Jesu Bild (in
Goldrahmen) unserer Tochter Franziska eigentümlich zugehören.
§ 5.
Die im Zimmer unserers Sohnes Maximilian Josef befindlichen Möbel
und die ganze in unserem Wohn- u. Schlafzimmer in je einem
Bücherkasten (mit Glasthüren) aufbewahrte Bibliothek (sammt Kästen) soll
unserem zum Buchhändler u. Antiquar ausgebildeten Sohne Max Jos.
als gesonderter Erbteil eigentümlich zufallen mit Ausnahme jener
Bücher, welche bihser spezielles Eigentum seiner Geschwister waren
oder noch geworden sind und als solches ihnen verbleiben.
Interessante Schriftstücke hast Du da.
Viele Grüße, Ina
Bild 2, zweiter Teil:
§ 4.
Unsere Preziosen, nemlic die vorhandenen goldenen Uhren, Ketten,
Ringe, Brustnadeln und die übrigen Preziosen u. Silberstücke
sollen unsere Kinder billigerweise und friedlich miteinander teilen.
Der goldene Siegelring mit dem Kummer'schen Wappen (geschlossener Helm),
unsere goldenen Eheringe und die vier grossen und vier kleineren
Familien-Portraite in Goldrahmen - darstellend unsere Großeltern
u. Urgroßeltern, sowie unsere Eltern, beziehungswiese Schwieger-
eltern - sollen in unserer Familie sich fortvererben.
Die Tafel der heil. Jungfrau Maria (im Sternenkleide) - ein Hochzeits-
geschenk - soll unserer Tochter Auguste, und das schöne Herz Jesu Bild (in
Goldrahmen) unserer Tochter Franziska eigentümlich zugehören.
§ 5.
Die im Zimmer unserers Sohnes Maximilian Josef befindlichen Möbel
und die ganze in unserem Wohn- u. Schlafzimmer in je einem
Bücherkasten (mit Glasthüren) aufbewahrte Bibliothek (sammt Kästen) soll
unserem zum Buchhändler u. Antiquar ausgebildeten Sohne Max Jos.
als gesonderter Erbteil eigentümlich zufallen mit Ausnahme jener
Bücher, welche bihser spezielles Eigentum seiner Geschwister waren
oder noch geworden sind und als solches ihnen verbleiben.
Interessante Schriftstücke hast Du da.
Viele Grüße, Ina
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