Benennung der Witwe nach Wiederverheiratung bei Ehe des Kindes

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  • Philipp
    Erfahrener Benutzer
    • 19.07.2008
    • 841

    Benennung der Witwe nach Wiederverheiratung bei Ehe des Kindes

    Hallo!

    Ich hätte gerne einmal ein paar Stimmen gehört zu folgendem Sachverhalt, der sich zwischen 1876 und 1914 abspielen mag:

    Mann und Frau heiraten, bekommen Kinder, Mann stirbt, Frau heiratet erneut - und irgendwann heiraten die Kinder.

    Wie erscheint die Mutter?

    Im Heiratseintrag steht Kind xy, Sohn/Tochter des verstorbenen Ehemannes und seiner Ehefrau ...

    1. Auguste NeuerName, geb. Mädchenname, verwitwete EhemaligerName?

    2. Auguste EhemaligerName, geb. Mädchenname?

    3. Auguste EhemaligerName, geb. Mädchenname,
    jetzt verheiratete Frau Arbeiter Paul NeuerName

    Ich habe zwei Fälle dieser Art, zu denen aber bislang nur zu einem die Abschrift einer Urkunde vorlag.
    Letzte Nacht fand ich zum zweiten bei ancestry einen Eintrag in einem Stettiner Standesamt.

    In diesem erscheint die Mutter mit Version 2, obwohl das Kind wissen musste, dass die Mutter bald 20 Jahre verheiratet war und einen anderen Namen trug. Der sechs Jahre jüngere Halbbruder mit dem anderen Namen dürfte ihm ebenfalls nicht entgangen sein.

    Bei meinem ersten Fall ist es ebenfalls die Version 2, die bekannt ist, weshalb ich bislang vermutet habe, dass die Frau nicht erneut geheiratet hat und die weiteren Kinder aus der nächsten nicht ehelichen Verbindung daher den Mädchennamen der Mutter bekommen haben.
    Erwartet wurde für den Fall der erneuten Ehe der Mutter etwas in der Art von Version 3, die ich bei unehelichen Kindern gesehen habe. Dort hieß es dann:
    "xy Mädchenname, Kind der nunmehr verehelichten Frau Auguste Neuername, geb. Mädchenname" oder
    "xy Mädchenname, Kind der Auguste, geb. Mädchenname, verehelichte Frau Paul Neuername" o.ä.

    Sollte Version 2 aber Standard sein, weil es üblich war die Namen der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des eheschließenden Kindes zu nutzen oder man auf die Eltern als Ehepaar abzielte, dann war meine Suche nach dem Verbleib der Frau und der Kinder allerdings nicht grundlos ohne Erfolg und müsste neu angegangen werden.

    Habt ihr Erfahrungen damit oder wisst ihr, wie es üblicherweise gestaltet wurde?

    Vielen Dank im Voraus

    VG
    Philipp
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4839

    #2
    Hallo Philipp,

    schränk doch bitte mal die Hochzeit zeitlich und räumlich etwas ein.

    Derartige Verfahrensweisen haben sich ja im Lauf der Zeit sehr geändert und werden auch regional unterschiedlich gewesen sein.
    Gruß
    gki

    Kommentar

    • Philipp
      Erfahrener Benutzer
      • 19.07.2008
      • 841

      #3
      Beide meiner Fälle spielen sich in Pommern ab.

      Zum einen Tod des Vaters um 1871 in Schlenzig Krs. Schivelbein, Hochzeit des jüngsten Sohnes 1901 Petershagen Krs. Kolberg-Körlin.


      Der andere Fall Tod des Vaters 1893 in Semerow Krs. Schivelbein, Hochzeit eines Sohnes 1914 in Stettin

      Kommentar

      • holsteinforscher
        Erfahrener Benutzer
        • 05.04.2013
        • 2491

        #4
        Moinsen zusammen,
        wie gki auch schon geschrieben hat, gab es unterschiedliche
        Eintragsformen für solche Fälle. Aus meiner Forschung heraus
        lauten einige Einträge:
        Christopher Hansen Sohn des weyland Hans Hansen und
        der Anna geb. Frahm, itzo/jetzt verehliche Münstermann…,
        bei sochen Einträgen hat man großes Glück, wenn die II. Ehe
        im Eintrag angezeigt wird.
        Die meisten meiner Einträge zeigen bei mir aber nur die
        Mutter mit dem Geburtsnamen an, der *neue* Name, wie hier
        z.B. Münstermann, hat eigentlich im Eintrag auch nichts zu suchen,
        würde ggf. auch eher Verwirrung stiften…, wenn dieser an erste
        Stelle stehen würde...wie gesagt, aus meiner Erfahrung heraus...!!!

        Oftmals/letztlich findet sich die Anzahl der Ehen erst im Sterbe-
        eintrag..., oftmals mit einer argen Suche verbunden. Es gibt aber
        oftmals Hinwiese/Ansatzpunkte für weitere Ehen: Wenn z.B. der
        Ehemann recht früh verstorben ist und unmündige Kinder im
        Haushalt waren und/oder die Ehefrau noch recht jung war.

        Beste Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland
        Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland...


        Kommentar

        • Philipp
          Erfahrener Benutzer
          • 19.07.2008
          • 841

          #5
          Hallo!

          Vielen Dank für die Unterstützung.

          Reicht eigentlich schon zu wissen, dass es keine Fehlleistungen der Standesbeamten waren, sondern zumindest auch - wenn nicht sogar überwiegend - übliche Handhabung war.

          Das eröffnet zwar nun für meine Suche neue Möglichkeiten, aber im Moment bin ich ein wenig ratlos.

          VG
          Philipp

          Kommentar

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