Gesellschaft für Erbenermittlung mbH

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  • BN_SH
    Benutzer
    • 06.10.2013
    • 79

    Gesellschaft für Erbenermittlung mbH

    Hallo,

    das ist jetzt nur eine Randfrage, aber habt ihr davon (Gesellschaft für Erbenermittlung mbH) schon mal gehört? Meine Schwester hat ein Schreiben erhalten, in dem behauptet wird, dass sie eine mögliche Miterbin in einem Nachlassfall sei... (ich habe ein derartiges Schreiben nicht erhalten).

    Jn dem Schreiben sind immerhin drei Vorfahren mit korrekten Daten angegeben. Könnte die Daten jemand z.B. auf meinem PC "gehacked" haben? Ich habe eine Weile mit my heritage gearbeitet... habe aber ziemlich viele Daten gelöscht, bevor die Nutzung kostenpflichtig wurde. Die Namen lebender Menschen hatte ich auch nicht eingetragen.

    Jetzt arbeite ich mit ages... das arbeitet auch "online".

    Insgesamt denken wir, dass das unseriös sein müsste, aber wer weiß. In der Zeit war ein relativ seriöser Artikel, der webauftritt wirkt auch seriös.



    Ihre Arbeit gleicht der von Detektiven, ihr Honorar ist ein Teil des Nachlasses: Erbenermittler suchen nach verschollenen Angehörigen. Ihr Joballtag im Beruf der Woche


    Danke für eure Mühe

    und VG

    BN_SH
  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9235

    #2
    Hier gab es mal eine ähnliche Anfrage: http://forum.ahnenforschung.net/show...rbenermittlung
    Gruß
    Anita

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    • BN_SH
      Benutzer
      • 06.10.2013
      • 79

      #3
      Hallo animei,

      ganz herzlichen Dank für den link.

      Liebe Grüße und einen schönen Sonntag

      BN_SH

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      • derteilsachse
        Gesperrt
        • 28.10.2013
        • 1286

        #4
        Hallo BN_SH
        ich habe auch ein derartiges Schreiben mal (3x!!!) erhalten.
        Das 3. Schreiben war schon sehr aggressiv!! Wollen sie nicht erben?
        Bitte zahlen sie (? Euro> weiß nicht mehr!) als Vorleistung, damit wir weitere Nachforschungen tätigen!!!!!!
        Was die "Erbenermittlungsgesellschaft" bei mir, damals mit Sitz in London (> kann aber durchaus verschleiert über einen anderen Server gelaufen sein), nicht wußte: aufgrund meiner eigenen Ahnenforschung konnte ich nicht Erbe sein!!!
        Aber: es war schon sehr "fundiert aufgebaut"> wie du auch schreibst bei dir! Mit "bekannten" Namen von Ahnen!
        Im ersten Schreiben war nicht die Rede von Vorkasse... > auch kein Vertrag!! Da antwortete ich spaßeshalber> ich wollte sehen, was dann kommt! Mit der Antwort kam eben: "gerne" ermitteln wir für sie weiter> aber sie müssen Verständnis haben, dass hier Kosten anfallen, wir bitten um Vorkasse!!!! Da ich ablehnte kam eben oben beschriebenes 3. Schreiben!!!

        Laut § 1960 BGB unterliegt die Ermittlungspflicht von Erben dem
        Nachlassgericht.

        Und: wie du selber schreibst >du hast kein Anschreiben erhalten!!!
        Das erscheint mir sehr rätselhaft!!!

        Der Schelm in mir: frag doch mal nach, wer der Auftraggeber ist?
        Da wird man sich selbstverständlich auf den Datenschutz beziehen> deine Schwester dürfte es ja wohl kaum sein!
        Beziehungsweise noch interessanter: der Erblasser?
        Den müßten sie meiner Meinung nach aber nennen!?
        Aber Cave: nichts unterschreiben, was mit Vorkasse verbunden ist!!!
        Viele Grüße
        Reinhard

        Kommentar

        • Holzgas82
          Neuer Benutzer
          • 21.03.2016
          • 2

          #5
          Hallo zusammen,

          Ich bin gerade über diesen Beitrag gestolpert, was mich dazu veranlasst hat, mich hier anzumelden. Ihr ahnt es schon... Ich bin selbst Erbenermittler. Deshalb möchte ich auch einige Dinge richtigstellen, bevor hier ein falscher Eindruck entsteht:

          Erbenermittlung ist eine Tätigkeit, die es in Deutschland schon seit mehr als hundert Jahren gibt. Es handelt sich dabei um eine relativ kleine und unbekannte Branche, da in den meisten Nachlassfällen kein Erbenermittler nötig ist. Wenn es aber dazu kommt, dass das Nachlassgericht oder ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger selbst nicht weiterkommen, dann können diese einen Erbenermittler um Hilfe bitten. Es handelt sich dabei meistens um Historiker oder genealogisch bewanderte Juristen. Kein seriöses Erbenermittlungsunternehmen verlangt Vorkasse, sondern es handelt sich immer um Erfolgshonorar, die vereinbart werden. Erst wenn dem Erben sein Nachlassanteil auch tatsächlich zufällt, muss dieser ein Honorar bezahlen.

          Es kann durchaus vorkommen, dass deine Schwester einfach vor die ermittelt worden ist, weil sie zum Beispiel noch im Wohnort deiner Eltern ansässig ist (oder aus zahlreichen anderen Gründen).

          Der Erbenermittler wird dir wahrhscheinlich keine Auskunft darüber geben, wer ihn bevollmächtigt ist. Der Grund dafür ist ganz einfach: Oft suchen Erbenermittler in einzelnen Fällen viele Jahre nach Erben und investieren dafür auch einiges an Geld. Im Grund will der Erbenermittler dann sein Wissen verkaufen. Da dies risikofrei für den Erben ist ("Honorar erst bei Auszahlung"), funktioniert dies allgemein auch ganz gut. Mit dem kleinen Problem, dass wir als Erbenermittler immer wieder unter dem Verdacht stehen, nicht seriös zu sein. Eben weil gerade aus dem Ausland auch immer wieder Betrugsversuche unternommen werden.

          Bei der GEN handelt es sich aber um eines der etabliertesten und größten Unternehmen im Bereich Erbenermittlung. Ich würde vorschlagen, dass du oder deine Schwester da einfach anruft. Meisten können dann einige noch offene Fragen geklärt werden.

          Hoffe, das wird jetzt nicht als Werbung missverstanden. Mir war nur daran gelegen, als "Insider" für ein bisschen Aufklärung zu sorgen.

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          • BN_SH
            Benutzer
            • 06.10.2013
            • 79

            #6
            Hallo,

            auch euch beiden herzlichen Dank, ein mal für die Warnung, vorsichtig zu sein, ein mal für den Rat, es zu probieren.

            Da meine Schwester gerade privat sehr viel leisten muss, denke ich, ich werde mailen. Das hatte ich bisher nicht in Erwägung gezogen, da man sie angeschrieben hat. Ich habe ihr aber bereits gestern etwas geschrieben, das ähnlich klingt, was du geschrieben hast, liebe/r Holzgas82. Beim Mailen kann mir auch niemand den Anrufbeantworter volltexten und notfalls setze ich die E-Mail Adresse auf "igno".

            Meine Recherchen ergeben eben auch eher, dass GEN ganz solide aussieht. Es gibt z.B. in der Zeit eine ganz seriöse Berichterstattung. Etwas negatives konnte ich nicht finden.

            Trotzdem sollte man immer auf der Hut sein.

            Danke nochmal und viele Grüße

            Sabine Heine

            Kommentar

            • Holzgas82
              Neuer Benutzer
              • 21.03.2016
              • 2

              #7
              Das klingt vernünftig. Und eine gewisse Grundskepsis nimmt einem in unserer Branche selbstverständlich keiner Übel.

              Viel Erfolg! Ich hoffe es ist eine wirklich positive Überraschung für deine Schwester und dich.

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              • BN_SH
                Benutzer
                • 06.10.2013
                • 79

                #8
                Danke, dann schaun wir mal.

                Kommentar

                • BN_SH
                  Benutzer
                  • 06.10.2013
                  • 79

                  #9
                  So mal als Zwischenbericht: das ist bisher alles ganz ok, auch wenn man mal irgendetwas nicht so will, bleibt man freundlich und konstruktiv.

                  Man kann natürlich über diese 20% diskutieren... aber so groß scheinen die zu erbenden Summen nicht zu sein. Und wenn sie mich nicht gefunden hätten, ich hätte die Tote nicht gefunden. Und dann erstrecht nix geerbt.



                  Falls denn da überhaupt etwas anstehen würde. Im Moment habe ich erstmal viel geholfen. Aber ok, das wird sich klären und falls ich nix erben würde, wäre es auch ok. Einen Versuch war es wert.

                  Kommentar

                  • Morgan1981
                    Benutzer
                    • 20.04.2016
                    • 5

                    #10
                    Jetzt mal dumm gefragt: Es stellt sich nach der Testamentseröffnung heraus, dass man Schulden erbt. Zahlt die Erbenermittlungs GmbH dann auch oder verzichtet sie auf ihren Anteil? Oder nehmen die nur Fälle an, in denen im Voraus klar ist, dass sie auch bezahlt werden?

                    Kommentar

                    • Xtine
                      Administrator
                      • 16.07.2006
                      • 28326

                      #11
                      Hallo,

                      Erbenermittler wissen vorher, was es zu Erben gibt und ermitteln normalerweise auch nur, wenn Erbmasse vorhanden ist.

                      Zitat von dieser Seite unter: Sie erben keine Schulden
                      Sie müssen nicht befürchten, daß Sie durch unsere Arbeit unerwünschterweise Schulden erben. Da wir durch den mit Ihnen geschlossenen Vertrag einen Prozentsatz Ihres Erbteils erhalten, haben wir ein eigenes Interesse daran vorher zu klären, ob ein Nachlass tatsächlich werthaltig ist. Ist er das nicht, lassen wir die Finger davon.
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine
                      sigpic .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

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                      • BN_SH
                        Benutzer
                        • 06.10.2013
                        • 79

                        #12
                        Hallo Morgan,

                        deine Frage hätte ich nicht beantworten können, ich hatte jedenfalls die ganze Zeit Sorge, dass das Erbe ganz doof ausfallen könnte (olles Haus, das man nicht mehr los wird, mit einer zerstrittenen Erbengemeinschaft, der dauernd irgendwas finanziell blödes einfällt... ohne das ein Profit dabei rumkommt. Oder sonstwas. Und der Erbenermittler sagt: das Haus ist soundosviel wert, ich kriege jetzt erstmal davon meine 20 oder 25 %).

                        Ich weiß nicht wie die Erbenermittler im Vorfeld klären, ob es sich für sie irgendwann auch rechnen wird. Es wird schon Mittel und Wege geben. Siehe Beitrag X-Tine. Und was zu viel Arbeit macht oder gar ganz ohne Profit ausgehen könnte, das werden sie gar nicht erst "anfassen".

                        Es gibt noch gerichtlich bestellte Nachlasspfleger: Sie werden bei der Suche nach Erben auf Stundenbasis vom Gericht bezahlt - unabhängig vom Erfolg. Ein Nachlasspfleger muss vor Einschaltung gewerblicher Erbenermittler alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen in die Wege zu leiten. Das wäre nochmal die Frage, ob das in meinem Falle passiert ist.

                        Allerdings: Ich glaube, ich habe die mir etwas vererbende Person überhaupt nicht auf dem Schirm gehabt. Es kam es einem bestimmten Grund zu einem Zerwürfnis mit dem Rest der Familie. Die Seite des Mannes der Frau, die vererbte, war meiner Meinung nach katastrophal zu recherchieren und meine Seite war auch nicht gerade einfach.

                        So gesehen bin ich ganz dankbar und die Geschichte ist gut ausgegangen, ich habe die Abschlussrechnung gestern erhalten (muss allerdings noch den Eingang der Summe auf meinem Konto überprüfen).

                        Es sind keine Reichtümer, aber der Mensch freut sich. Die Arbeitsweise war manchmal irgendwie chaotisch (immer wieder die gleichen Fragen, die ich dann doch nicht beantworten konnte) aber sehr freundlich, höflich und konstruktiv.

                        Also, da es dann doch nicht allzu viele Erben waren, verbuche ich das unter: war ok. Ich hätte das selber nicht recherchieren mögen, auch wenn letztlich auch ein nettes Sümmchen beim Erbenermittler hängen geblieben ist und er möglicherweise einen ganz guten Stundenlohn hatte.

                        Das ist noch wichtig: "Das uns zu zahlende Honorar können Sie übrigens vollständig bei der Erbschaftssteuer steuermindernd einsetzen." Aus X-Tines link. Danke auch dafür, das wusste ich nämlich nicht.
                        Zuletzt ge?ndert von BN_SH; 17.08.2017, 14:27.

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