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  #1  
Alt 29.05.2017, 15:48
bziegler23 bziegler23 ist offline
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Beiträge: 34
Standard Heiratsurkunde 1823

Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkund
Jahr, aus dem der Text stammt: 1823
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Friesenheim/Ludwigshafen
Namen um die es sich handeln sollte: Vollweiler/Weiler


Hier das was ich entziffern kann:

Im Jahr eintausend achthundert drei und zwanzig, den dritten September um zwei Uhr des nachmittags erschien vor mir Georg Philipp Bär, Bürgermeister
Beamten des Zivilstandes der Gemeinde Friesenheim Cantons Mutterstadt Land-Commissariats Speier, königlich baierischen Rheinkreises, um die Ehe zu schließen: Einerseits Philipp Peter Vollweiler, ???, fünf und zwanzig Jahr alt, volljährig, ledig, gebürtig und wohnhaft in Friesenheim, ??? Sohn von dem anwesenden Johann Vollweiler, ???, wohnhaft in Friesenheim, welcher seine Einwilligung zu diesem Ehebündniße gibt und von der ??? Susanne?, einer geborenen Detroy - ??? Elisabetha, eine geborene Weiler, Taglöhnerin, ein und zwanzig Jahr alt, volljährig, ledig, gebürtig und wohnhaft in Friesenheim, ??? Tochter von dem ??? Jakob Weiler, zu seinen Lebzeiten ??? in Friesenheim wohnhaft, und von Katharina einer geborenen Schöppler, nach ?????? der ??? sind der ??? Großeltern von beiden ??? Philipp Leonhard Schöppler und Susanna eine geborene Treuber?, dann Georg Weiler und Susanna eine geborene Werry, förmlich zu ihren Lebzeiten in Friesenheim wohnhaft darselbst verstorben?
Der Zivilstandsbeamte erklärt, daß von jenen Epochen wo die ??? Großeltern verstorben. Diesen Satz kann ich gar nicht entziffern.
Welche mich ersuchten zur Feier ihres Eheverbündnisses zu schreiten, wovon die Verkündigungen an der Hauptthüre des Gemeindehauses statt hatten, nämlich die erste den Sonntag am zwölften Jänner 1823 morgens zehen? Uhr; die zweite den Sonntag am ???bis Satzende kann ich nicht lesen.
Die zukünftigen Eheleute legten mir hierauf ihre respectiven Geburtsscheine und den ??? dermilitär Entlassung dann die ??? der Eltern und ein ??? vor, welche ich gegenwärtigen ??? beifügte, und da gegen diese Heirath kein Einwand gesetzlich gemacht wurde, so habe ich nach Vorlesung oben gemeldeter ….-stücke und des sechsten Kapitelsusw.

Viele Lücken - ich hoffe es wird mit der Zeit besser mit dem lesen.

Schon mal Danke für die Hilfe

Bettina
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Dateityp: jpg Vollweiler-Weiler Heiratsurkunde.jpg (266,3 KB, 10x aufgerufen)
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  #2  
Alt 29.05.2017, 16:11
Benutzerbild von Halbblut
Halbblut Halbblut ist offline weiblich
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Registriert seit: 18.11.2012
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Beiträge: 149
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Hallo Bettina,

so würde ich es lesen:
Beamten des Zivilstandes der Gemeinde Friesenheim Cantons Mutterstadt Land-Commissariats Speier, königlich baierischen Rheinkreises, um die Ehe zu schließen:
Einerseits Philipp Peter Vollweiler, Leinenweeber
fünf und zwanzig Jahr alt, volljährig, ledig, gebürtig und wohnhaft in
Frießenheim, ehlicher Sohn von dem anwesenden Johann Vollweiler,
Leinen-
weeber wohnhaft in Frieß
enheim, welcher seine Einwilligung
zu diesem Ehebündniße giebt und von der verlebten

Susanna, einer gebohrnen Detroy –andererseits Maria

Elisabetha, eine geborene Weiler, Taglöhnerin, ein und
zwanzig Jahr alt, volljährig, ledig, gebürtig und wohnhaft
in Frie
ßenheim, ehliche Tochter von dem verlebte Jakob Weiler,
zu seinen Lebzeiten Feldschütz in Frieß
enheim wohnhaft, und von Katharina
einer gebohrnen Schöppler, nach eidlicher Versicherung der Zeugen

sind der Braut Großeltern von beiden Linien Philipp Leonhard Schöppler und Susanna eine geborene Treuber, dann Georg Weiler und Susanna eine geborene Werry, sämtlich zu ihren Lebzeiten in Friesenheim wohnhaft daselbst verstorben.

Der Zivilstandsbeamte erklärt, daß von jenen Epochen wo die gedachte?? Großeltern verstorben, keine Sterberegister in der Gemeind vorfindlich seyen.
Welche mich ersuchten zur Feier ihres Eheverbündnisses zu schreiten, wovon die Verkündigungen an der Hauptthüre des Gemeindehauses statt hatten, nämlich die erste den Sonntag am zwölften Jänner 1823 morgens zehen Uhr; die zweite den Sonntag am neunzehnten des nämlichen Monats und Jahr, auch Zeit und Stunde.
Die zukünftigen Eheleute legten mir hierauf ihre respectiven Geburtsscheine und den Act der militärpflichtigseits Entlassung dann die Todtenscheine der Eltern und ein gerichtlicher Mitteil vor, welche ich gegenwärtigen Act beifügte, und da gegen diese Heirath kein Einwand gesetzlich gemacht wurde, so habe ich nach Vorlesung oben gemeldeter Actenstücke und des sechsten Kapitelsusw.
__________________
Herzliche Grüße
Halbblut

Tradition ist die Weitergabe des Feuers, nicht die Anbetung der Asche.

POM-Neustettin: Barz, Maske, Gaudian OSTPR-Johannisburg: Soppa, Waga, Szesny NS-Kehdingen: Raap; v. Rönn; Diercks WESTF-Minden: Schaub, Roehring SA-Zeitz: Grunert, Boeger Kaiserslautern: Hahn, Maurer WÜRTT-Ostalbkreis: Heinrich, Rahm Schwarzwald: Müller, Aldinger München: Noll, Hütt, Babl, Strohmaier Deggendorf: Dangl, Krampfl FRIAUL-Udine: Colautti, Zanelli, Contarini

Geändert von Halbblut (29.05.2017 um 16:16 Uhr) Grund: beim Kopieren verloren gegangene Leerzeichen wieder eingefügt
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  #3  
Alt 29.05.2017, 16:20
katrinkasper
Gast
 
Beiträge: n/a
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Guten Tag,
ganz punktuell:
ein gerichtliches Urtheil.

Geändert von katrinkasper (29.05.2017 um 16:21 Uhr)
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  #4  
Alt 29.05.2017, 17:26
bziegler23 bziegler23 ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 27.12.2015
Beiträge: 34
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Vielen herzlichen Dank,

es hat sich die ein oder andere Vermutung bezüglich der Deutung bewahrheitet.

Ihr seid spitze

Viele Grüße
Bettina
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