Frage zur Erweiterung von Berlin

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  • spockymulder
    Benutzer
    • 14.10.2011
    • 99

    Frage zur Erweiterung von Berlin

    Hallo,

    bei ancestry sind ja die Geburtsregister der Berliner Standesämter von 1874-1899 abrufbar. Nach der Gesetzeslage ist die Sperrfrist für Geburten in Deutschland 110 Jahre, somit könnten aktuell auch die Daten von 1900 bis 1906 veröffentlicht werden.

    Weiß jemand ob ancestry mit der Veröffentlichung weiter machen möchte? Wurde hier schon einmal was angekündigt oder müssen wir einfach abwarten bis sich hier einmal was tut?

    Liebe Grüße
    Sebastian
    Viele Grüße
    Sebastian
  • Ute69
    Erfahrener Benutzer
    • 17.03.2012
    • 925

    #2
    Hallo Sebastian,

    Ich selbst suche in den Sterberegistern von Berlin Einträge und hatte bei ancestry angefragt.

    Heute kam eine Antwort die war sehr schwammig und man soll immer mal wieder unter Neuheiten nachsehen.


    Keine so richtig befriedigende Antwort .


    Gruß Ute

    Kommentar

    • osoblanco
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2013
      • 625

      #3
      Zitat von spockymulder Beitrag anzeigen
      Nach der Gesetzeslage ist die Sperrfrist für Geburten in Deutschland 110 Jahre, somit könnten aktuell auch die Daten von 1900 bis 1906 veröffentlicht werden.
      Noch schlimmer ist es bei den Sterberegistern (Sperrfrist 30 Jahre) und den Heiratsregistern (Sperrfrist 80 Jahre) ... in anderen Städten ist man zumindest bei den Sterberegistern schon viel, viel weiter!

      Kommentar

      • Valentin1871

        #4
        Zitat von osoblanco Beitrag anzeigen
        Noch schlimmer ist es bei den Sterberegistern (Sperrfrist 30 Jahre) und den Heiratsregistern (Sperrfrist 80 Jahre) ... in anderen Städten ist man zumindest bei den Sterberegistern schon viel, viel weiter!
        Ich glaube, dieser Umstand kann damit begründet werden, dass Ancestry derzeit bei den Heirats- und Sterberegistern nur jene aus der Zeit vor Gründung von Groß-Berlin (1920) verfügbar hat.

        Hoffentlich kommt bald eine Aktualisierung. Das Landesarchiv Berlin verlangt ja für einen schriftlichen Auftrag zur Erstellung einer unbeglaubigten Kopie min. 30 € (selbst wenn Standesamt und Urkundennr. bekannt sind).
        Zuletzt geändert von Gast; 21.02.2017, 13:22.

        Kommentar

        • Martina Rohde
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2012
          • 4244

          #5
          [QUOTE=Valentin1871;988712]... derzeit bei den Heirats- und Sterberegistern nur jene aus der Zeit vor Gründung von Groß-Berlin (1920) verfügbar hat.
          [QUOTE]

          Das ist völliger Quatsch. Denn es sind ja fast alle Bücher, auch aus den 1920 eingemeindeten Ortsteilen, vorhanden. Wenn es nur Alt-Berlin bis 1920 wäre dürften nur die Nummernstandesämter da sein.

          Der Vertrag wurde mit dem Landesarchiv eben so abgeschlossen. Dabei wurden die Geburtsregister des StA Lichtenberg I komplett vergessen und die Bücher von (Berlin-) Rudow vor 1921 fehlen auch komplett, da sie nicht im Landesarchiv liegen sondern im Kreisarchiv Teltow in Luckau.

          Das Landesarchiv verlangt 30€ Jahresnutzungsgebühr. Egal wie viele Urkunden man dann bestellt oder wie oft man selbst hingeht.

          Ich habe bisher auch nur gehört das es weiter gehen soll, aber nicht wieweit bzw. womit.

          Martina

          Kommentar

          • Valentin1871

            #6
            .
            Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen
            Zitat von Valentin1871 Beitrag anzeigen
            ... derzeit bei den Heirats- und Sterberegistern nur jene aus der Zeit vor Gründung von Groß-Berlin (1920) verfügbar hat.
            Das ist völliger Quatsch. Denn es sind ja fast alle Bücher, auch aus den 1920 eingemeindeten Ortsteilen, vorhanden. Wenn es nur Alt-Berlin bis 1920 wäre dürften nur die Nummernstandesämter da sein.
            Ich glaube, Du hast meinen Post nicht aufmerksam gelesen

            Dass auch die Bücher der zu Groß-Berlin eingemeindeten Orte vorhanden sind, ist mir bekannt und habe ich nicht bestritten.
            Ich hatte geschrieben "aus der Zeit vor Gründung von Groß-Berlin", nicht "aus Groß-Berlin" und auch nicht "nur aus Alt-Berlin".
            Die ursprüngliche Frage drehte sich um das Datum 1920, warum gerade da die Register bei Ancestry aufhören.


            Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen
            Zitat von Valentin1871 Beitrag anzeigen
            Das Landesarchiv Berlin verlangt ja für einen schriftlichen Auftrag zur Erstellung einer unbeglaubigten Kopie min. 30 € (selbst wenn Standesamt und Urkundennr. bekannt sind)
            Das Landesarchiv verlangt 30€ Jahresnutzungsgebühr. Egal wie viele Urkunden man dann bestellt oder wie oft man selbst hingeht.
            Ich hatte geschrieben "für einen schriftlichen Auftrag".
            In der LArchBO steht "pro Auftrag" und im Antragsformular http://landesarchiv-berlin.de/wp-con...ormular_dt.pdf steht unmissverständlich:
            Die mit der Bearbeitung meiner Anfrage entstehenden Gebühren und Kosten (mind. 30 €) ...
            Zuletzt geändert von Gast; 22.02.2017, 11:26.

            Kommentar

            • Martina Rohde
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2012
              • 4244

              #7
              Wenn man bei einer wiederholten schriftlichen Anfrage aber dazu schreibt, das die 30€ Jahresgebühr schon bezahlt wurden wird sie nicht noch einmal erhoben.

              Kommentar

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