Hallo an alle,
wie ich schon geschrieben habe bin ich in der Forschung ein sehr großes Stück weiter gekommen. Ich habe durch einen Anwalt eine sehr umfangreiche und dicke, fette Akte mit meinen ausführlichen Adoptionsunterlagen bekommen. Ausführlicher geht es wohl nimmer.
Jetzt hab ich auch den Geburtsort meines leiblichen Vaters in der Hand und auch den Geburtstag. Leider besteht immer noch kein Kontakt zu ihm und die alte Wohnadresse stimmt leider auch nicht mehr, die ich mal raus bekommen habe.
Darf ich als Adoptierte die Geburtsurkunde als berechtigtes Interesse bekunden, das ich private Familienforschung betreibe und gerne weiterführende Informationen hätte? Ich habe auch die Abstammungsurkunde meiner leiblichen Mutter nebst meinen Großeltern, reicht es, die in Kopie beizulegen, das ich beweisen kann, das ich das leibliche Kind bin?
Ich möchte jetzt nur wissen, ob die Urkunde anfordern darf oder ob ich das ganze sein lassen soll.
Gruß Babsi
wie ich schon geschrieben habe bin ich in der Forschung ein sehr großes Stück weiter gekommen. Ich habe durch einen Anwalt eine sehr umfangreiche und dicke, fette Akte mit meinen ausführlichen Adoptionsunterlagen bekommen. Ausführlicher geht es wohl nimmer.
Jetzt hab ich auch den Geburtsort meines leiblichen Vaters in der Hand und auch den Geburtstag. Leider besteht immer noch kein Kontakt zu ihm und die alte Wohnadresse stimmt leider auch nicht mehr, die ich mal raus bekommen habe.
Darf ich als Adoptierte die Geburtsurkunde als berechtigtes Interesse bekunden, das ich private Familienforschung betreibe und gerne weiterführende Informationen hätte? Ich habe auch die Abstammungsurkunde meiner leiblichen Mutter nebst meinen Großeltern, reicht es, die in Kopie beizulegen, das ich beweisen kann, das ich das leibliche Kind bin?
Ich möchte jetzt nur wissen, ob die Urkunde anfordern darf oder ob ich das ganze sein lassen soll.
Gruß Babsi
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