Böhmischer Infanterist 1802/03

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Mark Obrembalski
    Erfahrener Benutzer
    • 05.12.2011
    • 140

    Böhmischer Infanterist 1802/03

    Anton Minke aus Lobendau (Nordböhmen), der Bruder eines meiner Vorfahren, war von 1802 bis 1803, vielleicht auch länger, Soldat bei einem Infanterieregiment, wie aus zwei Kirchenbucheinträgen (beide aus Lobendau) hervorgeht, die ich anhänge. Der erste betrifft seine Hochzeit am 9. Mai 1802, der zweite die Geburt seines ersten Kindes am 17. August 1803. Im Mai 1805, als das zweite Kind geboren wurde, war er nicht mehr Soldat.

    1. Leider werde ich aus der Regimentsbezeichnung nicht schlau. Bei welchem Regiment war er?

    2. Wie lange war man damals in Böhmen üblicherweise (einfacher) Soldat?

    3. War es damals üblich, dass Soldaten während der Dienstzeit geheiratet haben, und dann auch noch im Heimatort? Bekamen die Soldaten für so etwas Urlaub? Oder spricht so eine Hochzeit eher dafür, dass der Soldat irgendwo in der Nähe stationiert war, so dass er in kurzer Zeit nach Hause kommen konnte?
    Angehängte Dateien
  • Odette
    Erfahrener Benutzer
    • 19.05.2009
    • 518

    #2
    Hallo Mark, soviel weiss ich da auch nicht.
    Aber er benötigte sicherlich eine Heiratserlaubnis des Reg.-Kommandeurs. Schließlich musste er seine "eheliches Weib" ja versorgen können, und das Salaire eines Soldaten war damals bestimmt nicht hoch. Es gab wohl eine Art Ehegattenzuschlag und f. Kinder auch. Aber das war nicht viel.Aber unsere männl. Spezialisten wissen da mehr, da bin ich sicher. LG odette

    Kommentar

    • Gaby
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2008
      • 3948

      #3
      Hallo Mark,

      ich lese da:
      k.k. gemeiner Soldat des löbl(ichen) Fürst Reisischen Infanterie Regiment
      k.k. Soldat von Fürst Reusischen Infanterie Regiment

      Der Inhaber des Linien Infanterie Regiment Nr. 17 war ab 1801 Prinz (später Fürst) Heinrich XV Reuss-Plauen. Eventuell könnte dieses Regiment gemeint sein.
      siehe: http://www.genealogienetz.de/reg/SUD/inf-reg1800.html
      oder: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_d...%BChen_Neuzeit
      Liebe Grüße
      von Gaby


      Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

      Kommentar

      • Jensus
        Erfahrener Benutzer
        • 24.11.2006
        • 2464

        #4
        Hallo Mark,
        kenne mich mit Einheiten aus Böhmen leider nicht aus, entziffern kann ich es leider auch nicht(*).
        Vielleicht solltest Du Dich im Kriegsarchiv in Wien dazu erkundigen!? Hier ein Linkliste zum Thema:

        Gruss Jens

        *: "... Soldat des löblich Fürst Re....schen Infanterie Regiment ..." ???

        Nachtrag: Gaby war inzwischen schneller und dürfte vermutlich richtig liegen.

        Kommentar

        • Odette
          Erfahrener Benutzer
          • 19.05.2009
          • 518

          #5
          Hallo Mark,
          noch ein Versuch:
          zu :
          Anton Minke
          k.k. gemeiner Soldat
          des löbl. Fürsten...?
          Infanterie Regiment
          des Christian Minken
          Gärtherr(?) in Lobedan
          ehl. Sohn
          Nro. 154
          zu 2:Anton Minke
          k.k. Soldat vom fürstl.Reusischen
          Infanterie Regiment
          ehl. Sohn des Christian Minken
          Guts Nächtle odette
          .

          Kommentar

          • Farang
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2010
            • 1116

            #6
            Hallo Mark,

            bis 1769 wurden die Regimenter der kaiserlich habsburgischen Armee nur nach den Namen der Regimentsinhaber bezeichnet – danach gab es ein Nummerierungssystem. Allerdings wurden auch später die Regimenter nur mit ihren jeweiligen Regimentsnamen bezeichnet.
            Hier in Deinem Fall handelt es sich vermutlich um das Infanterie Regiment unter Heinrich von Reuss-Greiz Nr. 35 – landläufig das Reussische Regiment genannt (2.Änderung!) könnte aber durchaus auch das IR 17. gewesen sein. Beide hatten zur fraglichen Zeit einen Reuss als Regimentsinhaber.

            Ab 1801 wurde die lebenslange Dienstpflicht (nach Losverfahren) beim Militär in eine 12-14 jährige Dienstzeit für alle männlichen Untertanen umgewandelt. Dies bedeutete allerdings nicht, dass man ständig für 12 Jahre beim Regiment war. Nach einer Art Ausbildungszeit und Frieden vorausgesetzt, wurde man als gewöhnlicher Soldat auf „unbestimmte Zeit“ beurlaubt, musste jedoch regelmäßig Exerzierdienst und Waffenübungen beim Regiment ableisten.

            Wenn ein Soldat während dieser Zeit heiraten wollte, musste er um Heiratserlaubnis beim Regiment bitten, da es genau festgelegt wurde, ob der Soldat nach „erster oder zweiter“ Art heiraten durfte. Nach erster Art war es maximal 8 von 100 Mann im Regiment erlaubt zu heiraten. Alle Anderen konnten nach einer Genehmigung nach „zweiter Art“ heiraten.
            Die Original k.k. Weisung lautet: >> ..nach erster Art unterstehen das Weib und die Kinder des Soldaten der Militär-Juristikation. Die Weiber haben das Recht mit ihren Kindern den Gatten zu folgen und wenn der Mann stirbt, den Anspruch auf eine Abfertigung im Gelde, Die Knaben auf Unterbringung in einem Erziehungshaus….<< Bei der zweiten Art war dies alles Nicht gegeben!

            Alle kirchlichen Verwaltungsakte wurden bei Urlaubern in dessen Heimat-Pfarrei registriert und mussten selbstverständlich auch an das Regiment und den Regimentskaplan gemeldet werden.

            Gruß Michael
            Zuletzt ge?ndert von Farang; 05.11.2012, 12:43.
            Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
            Infos über das: Das k.(u.)k. Militär

            Infos zur Suche nach Dokumenten der k.(u.)k. Soldaten

            Kommentar

            • Mark Obrembalski
              Erfahrener Benutzer
              • 05.12.2011
              • 140

              #7
              Danke für alle Hinweise und Vorschläge. Den KB-Eintrag kann ich im Großen und Ganzen lesen (Christian Minke war "Gärtner", besaß neben seinem Haus also ein kleines Stück Land), nur bei der Regimentsbezeichnung musste ich passen.

              Ich wusste gar nicht, dass es um diese Zeit schon eine allgemeine Wehrpflicht gab. Eigentlich dachte ich, dass noch länger ausgelost wurde. Bei jemandem, der nur noch zu Übungen verpflichtet war, hätte man aber wohl kaum "Soldat" ins Kirchenbuch geschrieben, sonst hätte das ab 1801 ja bei den meisten jüngeren Männern drinstehen müssen.

              Für das Infanterieregiment No. 17 finde ich den Reuss als Regimentsinhaber unter Gabys Links. Beim Regiment No. 35 ist da aber kein Reuss genannt. Heinrich von Reuss-Greiz erscheint dagegen als Inhaber des Regiments No. 55 (1806 wird es wohl mit der No. 35 zusammengelegt), aber erst ab dem Jahr 1803, während der erste KB-Eintrag schon von 1802 ist. Von daher halte ich erst mal die No. 17 für wahrscheinlich.

              Kommentar

              • Farang
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2010
                • 1116

                #8
                Zitat von Mark Obrembalski Beitrag anzeigen
                ..
                Ich wusste gar nicht, dass es um diese Zeit schon eine allgemeine Wehrpflicht gab. ..
                Hallo Mark, da hast DU mich völlig falsch verstanden. 1801 wurde lediglich die „lebenslange“ Dienstpflicht in eine 12-14 jährige Dienstzeit umgewandelt für diejenigen die von Los zum Dienst beim Militär ausgewählt wurden. Das Konskriptionssystem gab es, sich ständig verändernd bis zum Jahre 1868. Zum Beispiel wurde 1815 das Konskriptionssystem auch auf Tirol und Vorarlberg ausgedehnt, 1830 die lebenslange Dienstzeit für die ungarischen Regimenter abgeschafft. Es gab immer noch die "Stellvertretung" und den Loskauf (500 Gulden) für Konskribierte, erst 1851 wurde die Stellvertretung verboten. Die Befreiung des Adels vom Militärdienst wurde 1848 aufgehoben.
                1868 wurde ein, der Zeit angepasstes Wehrpflichtgesetz geschaffen.
                Die gesamte männliche Bevölkerung, zwischen dem 20. und dem 42. Lebensjahr unterlag der allgemeinen Wehrpflicht. Diese gliederte sich in 3 Jahre aktiv (Linie), 7 Jahre in der Reserve (mit Einberufung zu Waffenübungen) und 2 Jahre in der Landwehr….aber das weißt Du sicherlich selbst bereits….

                Mit bestem Gruß

                Michael
                Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
                Infos über das: Das k.(u.)k. Militär

                Infos zur Suche nach Dokumenten der k.(u.)k. Soldaten

                Kommentar

                • Mark Obrembalski
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.12.2011
                  • 140

                  #9
                  Gut, so kenne ich das auch ungefähr, danke aber für die Details. Auch dass die Dienstpflicht vor 1801 im Prinzip sogar lebenslang war, wußte ich nicht - wie lange war man um diese Zeit dann tatsächlich im aktiven Dienst? Irritiert hatte mich Deine Aussage

                  Zitat von Farang Beitrag anzeigen
                  Ab 1801 wurde die lebenslange Dienstpflicht (nach Losverfahren) beim Militär in eine 12-14 jährige Dienstzeit für alle männlichen Untertanen umgewandelt.
                  Das hatte ich so verstanden, dass eben nicht mehr gelost worden wäre - Untertan war ja jeder, der nicht König oder Ausländer war.

                  Kommentar

                  • Mark Obrembalski
                    Erfahrener Benutzer
                    • 05.12.2011
                    • 140

                    #10
                    Gerade habe ich unter



                    eine Übersicht über Werb-Bezirke der Infanterie in Österreich-Ungarn gefunden. Der Leitmeritzer Kreis, zu dem Lobendau gehört, lag damals im Werb-Bezirk des Infanterieregiments No. 17, womit dann wohl klar ist, dass mein Verwandter auch diesem Regiment angehört hat.

                    Die Übersicht ist vielleicht auch für andere interessant, die einem Infanteristen aus Österreich-Ungarn auf der Spur sind.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X