Liebe Mitforscher,
ich habe hier einen Taufeintrag von 1772 aus der protestantischen Grafschaft Hoya, in dem eine Taufpatin (Gevatterin) aufgeführt ist, die bereits 1769 verstorben war. Sie wird auch aufgeführt als "die seel. Frau Grosmutter väterlicher Seite".
Gab es das öfter, dass Verstorbene Taufpaten werden konnten? Was hätte das für einen Sinn?
Oder ist ein "Gevatter" etwas anderes als ein Taufpate? Ein Hinweis findet sich in einem anderen Taufeintrag, in dem unterschieden wird zwischen dem, der es zur Taufe hielt und den "Gevattern".
Nun können Verstorbene auch wohl kaum den Täufling halten - es sei denn das Skelett wird am Taufstein festgebunden
ich habe hier einen Taufeintrag von 1772 aus der protestantischen Grafschaft Hoya, in dem eine Taufpatin (Gevatterin) aufgeführt ist, die bereits 1769 verstorben war. Sie wird auch aufgeführt als "die seel. Frau Grosmutter väterlicher Seite".
Gab es das öfter, dass Verstorbene Taufpaten werden konnten? Was hätte das für einen Sinn?
Oder ist ein "Gevatter" etwas anderes als ein Taufpate? Ein Hinweis findet sich in einem anderen Taufeintrag, in dem unterschieden wird zwischen dem, der es zur Taufe hielt und den "Gevattern".
Nun können Verstorbene auch wohl kaum den Täufling halten - es sei denn das Skelett wird am Taufstein festgebunden
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