Verstorbene als Taufpatin

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  • usegen
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2012
    • 370

    Verstorbene als Taufpatin

    Liebe Mitforscher,
    ich habe hier einen Taufeintrag von 1772 aus der protestantischen Grafschaft Hoya, in dem eine Taufpatin (Gevatterin) aufgeführt ist, die bereits 1769 verstorben war. Sie wird auch aufgeführt als "die seel. Frau Grosmutter väterlicher Seite".
    Gab es das öfter, dass Verstorbene Taufpaten werden konnten? Was hätte das für einen Sinn?
    Oder ist ein "Gevatter" etwas anderes als ein Taufpate? Ein Hinweis findet sich in einem anderen Taufeintrag, in dem unterschieden wird zwischen dem, der es zur Taufe hielt und den "Gevattern".
    Nun können Verstorbene auch wohl kaum den Täufling halten - es sei denn das Skelett wird am Taufstein festgebunden
    Viele Grüße
    Uwe
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2491

    #2
    Moinsen Uwe,
    ...Sie wird auch aufgeführt als "die seel. Frau Grosmutter väterlicher Seite"...,
    hast du mal genau geschaut, ob die Großmutter im Zusammenhang mit einer
    anderen Person benannt wird und nicht als eigentliche Patin...???

    Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


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    • focke13
      Erfahrener Benutzer
      • 16.02.2015
      • 1331

      #3
      Hallo

      Hallo
      Welcher Nachname? Welcher Ort? Ist 1772 richtig oder kann es auch 1712 sein?
      Mfg
      Focke13

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      • alphabet
        Erfahrener Benutzer
        • 12.05.2012
        • 371

        #4
        Ich glaub kaum, dass man sich mal eben um 60 Jahre vertut
        Ich hatte das zu Beginn des 18. Jahrhunderts oft: Ein Kind wird getauft, jemand ist Pate und als Ergänzung unter der Bezeichnung 'noe' (Abkürzung für 'in nomine', im Namen von) wird eine andere Person erwähnt, die der eigentliche Namensgeber ist. Vielleicht verhält es sich hier genauso?

        Grüße, A.

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        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11322

          #5
          Moin Uwe,

          wie verhält es sich denn mit den Vornamen? Hatte der Täufling den gleichen Vornamen wie die Großmutter selig? Dann war sie "nur" die Namensgeberin. Mir ist so ein Fall zwar noch nicht untergekommen, aber das könnte ich mir vorstellen, weil die Täuflinge ja sehr häufig den/die Namen der Paten bekamen.

          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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          • usegen
            Erfahrener Benutzer
            • 19.11.2012
            • 370

            #6
            Moin zusammen,

            danke für die Hinweise. Die Frage nach 1772 oder 1712 habe ich allerdings nicht ganz verstanden?

            Das mit den Vornamen habe ich auch schon überlegt, zumal ich auch einen solchen Fall hatte. In dem Fall stand aber im Kirchenbuch der namensgebende verstorbene Großvater nicht als Gevatter sondern es heißt da: " den Namen Philip bekam es von den (korrekt abgeschrieben!) seel. Grosvater ... ".

            Hier ist es zwar auch so, dass von den 3 genannten weiblichen "Gevattern" jeweils ein Vorname an das Kind weitergegeben wurde, aber es wird nicht wie oben erläutert. Die 3 "Gevattern" stehen gleichrangig da:
            "Gevattern waren 1. ... 2 ... 3 ..." (siehe Bild)

            Dies bringt mich nochmal auf meine ursprüngliche Frage zurück: sind "Gevattern" Taufpaten oder nur Namensgeber?
            Angehängte Dateien
            Viele Grüße
            Uwe

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            • holsteinforscher
              Erfahrener Benutzer
              • 05.04.2013
              • 2491

              #7
              Moinsen Uwe,
              grundsätzlich besteht kein Unterschied zwischen dem Begriff Paten
              und Gevattern, sie können allerdings innerhalb der Taufzeromonie
              verschiedene Aufgabenstellungen haben.
              Oftmals ist es eine Frage der Höflichkeit, den Paten/Gevattern ge-
              genüber, daß die Paten/Gevattern auch zum Namensgeber des Kindes
              ausgewählt werden..., so aus meiner Kenntnis heraus.

              Beste Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland
              Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland...


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              • katrinkasper

                #8
                Guten Tag,
                die erste Patin ist eine Urgroßmutter?
                Ansonsten hätte das Kind drei Großmütter gehabt.
                Hier hat man offenbar der verstorbenen Großmutter Tribut zollen wollen.

                Diese lebenden Paten haben sich vertreten lassen:
                CARL SAREMBA, geboren Löwenberg, Groß-Rackwitz, Preußisch Schlesien um 1785, als Sohn des GOTTFRIED SAREMBA, Lehengutbesitzer zu Preußisch Schlesien, und seiner Gattin JOHANNA FRITSCH. Ich bitte Jedermann, der etwas über diese Familie und deren Vorfahren und Nachkommenschaft wissen sollte, ferner anzugeben in der Lage wäre,


                Gevattern sind nach meiner Lesart Taufpaten.
                In manchen Gegenden standen Eheleute, die eher zufällig entfernte Verwandte waren, für sämtliche Kinder eines befreundeten Ehepaares Pate. Klar, dass sie nicht jedem Kind ihren Namen geben konnten.
                Zuletzt geändert von Gast; 24.07.2017, 14:30.

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                • usegen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.11.2012
                  • 370

                  #9
                  Moin Katrin,

                  ja, die erste Dame ist wohl die Urgroßmutter (Ältermutter), ihr Gatte ist 2 Jahre später ebenfalls (noch lebender) Gevatter geworden.

                  Das "sich vertreten lassen" durch Bedienstete bei Kindtaufen ist bei Honoratiorenfamilien (auch ortsansässigen) öfters zu finden. Entweder man wollte sich mit dem Volk nicht gemein machen oder man wäre mit den häufigen Bitten darum wirklich überlastet gewesen ?!

                  Ich gehe nach allem jetzt aber auch davon aus, dass die Namensweitergabe hier im Vordergrund stand, der Eintrag im Kirchenbuch aber etwas "verunglückt" ist.

                  Für Taufpaten finden sich in den Kirchenbüchern übrigens viele Begriffe, die nebeneinander genannt wurden. Ich hatte schon:
                  Fidejussores, compatres, Gefattern, intercessores, jussores, patrini, pro fite ipsis, pro la infante baptini, sponsores, susceptores und testes. Vielleicht wollten die Pastoren auch öfters mal was Neues schreiben ?
                  Viele Grüße
                  Uwe

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