"vormahlig"

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  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1359

    [gelöst] "vormahlig"

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1732
    Region, aus der der Begriff stammt: Bayreuth


    Hallo in die Runde,

    schon wieder bin ich auf Formulierungen gestoßen, die mich stutzig machen!

    In einem amtlichen Dokument um das Erbe des Vaters Martin Örtel unterschreibt eine Tochter:

    gehorsamste
    Amalia Maria Örtelin
    vormalige Demarin


    Amalia Maria ist eine geborene Örtel und verheiratete Demar.
    Ihr Mann ist vermutlich gestorben, weil die Kinder einen Vormund bekamen.
    Weshalb nimmt sie aber wieder den Mädchennamen an?

    Ich freu mich über jeden Denkanstoß!
    Jettchen
    Angehängte Dateien
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo,
    Früher gab es keine Gesetze welchen Namen man führen muss (wie z.B. im 20.Jht.)
    Daher konnte sie sich nennen wie sie wollte.
    Sie hatte ihren Geburtsnamen nirgendwo "abgegeben", und brauchte ihn als Witwe daher auch nicht wieder "anzunehmen", weil es ihr Leben lang ihr Sippenname war und blieb.

    Familiennamen von Witwen konnten früher also entweder Geburtsname oder Witwennamen (oder auch beide zusammen) gewesen sein.
    (Das ist ja leider für Genealogen oftmals die Schwierigkeit, bei deren Wiederverheiratung festzustellen welches der beiden Namen sie verwendet)
    Viele Grüsse
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 05.04.2017, 23:16.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Jettchen
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2011
      • 1359

      #3
      Vielen Dank, Anna Sara!
      Die Erläuterungen sind für mich plausibel und hilfreich.

      Herzliche Grüße
      von Jettchen

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