Hier sind Geschichtsexperten gefragt:
Mir wurde erzählt,
1. dass die ehemaligen Staatsangehörigen der k.k.Monarchie Österreich-Ungarn, automatisch, als die Tschechisch-Slowakische Republik gegründet wurde, die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit bekamen.
2. als das Protektorat Böhmen und Mähren von Hitler ausgerufen wurde, alle ehemaligen Staatsangehörigen der k.k.Monarchie Österreich-Ungarn automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten.
Ging das tatsächlich automatisch, oder mussten die Betroffenen um die neue Staatsangehörigkeit ersuchen?
Wenn dies automatisch erfolgte, waren dann die Änderungen der Staatsangehörigkeiten datumsgleich mit den neuen Regierungsbildungen?
Das ist eine Frage, die ich schon mit verschiedenen Historikern diskutiert habe. Die Meinungen differieren.
Erika
Mir wurde erzählt,
1. dass die ehemaligen Staatsangehörigen der k.k.Monarchie Österreich-Ungarn, automatisch, als die Tschechisch-Slowakische Republik gegründet wurde, die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit bekamen.
2. als das Protektorat Böhmen und Mähren von Hitler ausgerufen wurde, alle ehemaligen Staatsangehörigen der k.k.Monarchie Österreich-Ungarn automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten.
Ging das tatsächlich automatisch, oder mussten die Betroffenen um die neue Staatsangehörigkeit ersuchen?
Wenn dies automatisch erfolgte, waren dann die Änderungen der Staatsangehörigkeiten datumsgleich mit den neuen Regierungsbildungen?
Das ist eine Frage, die ich schon mit verschiedenen Historikern diskutiert habe. Die Meinungen differieren.
Erika
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