"des Gerichts"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles l?schen
neue Beiträge
  • Jettchen
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2011
    • 1358

    [gelöst] "des Gerichts"

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 17.Jh.
    Region, aus der der Begriff stammt: Württemberg


    Hallo in die Runde!

    Welcher Beruf verbirgt sich unter der Formulierung "des Gerichts"?
    Ein Ahn in Schorndorf war Ratsangehöriger und langjähriger Bürgermeister.
    Bei der Heirat seines Sohne 1657 heißt zum Vater: "des Gerichts".
    Liege ich mit meiner Überlegung richtig, dass er nicht ein Handwerk erlernte, sondern sich mit der Juristerei befasst hatte? Oder hatte er als Bürgermeister die niedere Gerichtsbarkeit inne?
    Wie würdet ihr in der heutigen Sprache seinen Beruf bezeichnen?

    Vielen Dank fürs Mitdenken
    Jettchen
  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator
    • 21.12.2013
    • 4649

    #2
    Hallo Jettchen,

    das ist kein Beruf, sondern eine ehrenamtliche Funktion: Genauso wie "des Rats" gibt es auch "des Gerichts". Das ungeschriebene "Mitglied" musst Du Dir dazudenken. Ersteres bedeutet Ratsherr, letzteres soviel wie Gerichtsschöffe. Das muss man wissen, notfalls irgendwo erklären, aber "übersetzen" würde ich es nicht, da es sich um eine historische Bezeichnung handelt.

    Es grüßt der Alte Mansfelder
    Gesucht:
    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
    - Tote Punkte in Ostwestfalen
    - Tote Punkte am Deister und Umland
    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

    Kommentar

    • Jettchen
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2011
      • 1358

      #3
      Vielen Dank, alter Mannsfelder!
      Die Formulierung mit dem Genitiv beim Rat ist mir dank ahnenforschung.net bereits geläufig. Das taucht ja öfters auf.
      Das mit dem Gericht ist mir zum ersten Mal begegnet. Da mussten die Gerichtsschöffen auf Grund ihres "gesunden Menschenverstandes" und ihrer Lebenserfahrung Urteile fällen.
      Da kann ich also davon ausgehen, dass er ein Handwerk ausgeübt hat. Sohn und Enkel waren Bäcker, was aber nicht bedeutet, dass dies auch sein Beruf gewesen sein muss.

      Nochmals ein herzliches Dankeschön
      von Jettchen

      Kommentar

      Lädt...
      X