Ahnenforschung Grundbuchamt, wie bekomme ich Einsicht?

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  • Rolfy
    Benutzer
    • 19.10.2014
    • 41

    #16
    Also es ist möglich das ein Toter noch Eigentümer ist, habe selbst solche eine Erbsache erlebt.
    1990 kam ein Brief eines Notars wo drinn stand das meine Urgroßeltern in Aachen ein Haus besitzen und eine Erbin das kaufen möchte, mein Urgroßeltern sind gegen 1920 gestorben. Dieser Notar war vom Gericht beauftragt worden alle Erben zu finden damit die 90.000 DM aufgeteilt werden, in diesem Fall bekamen alle noch lebenden Erben seiner Kinder einen Anteil, meiner war 300,- DM, er mußte sogar noch Geld zurück halten weil er die Linie von einer Auswanderung nicht finden konnte.

    Also kann es sein das es noch irgendwelche Werte gibt von denen man nichts weiß. Wenn man ein Direkter Erbe ist bekommt man auf Gericht ohne Probleme ein Erbschein wenn ein Toter noch Eigentümer von Werten ist und man hat anspruch darauf.

    Gruß Rolf

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    • annii68
      Erfahrener Benutzer
      • 26.01.2010
      • 154

      #17
      Hallo,
      wenn die beiden Schwestern vom Urgroßvater auch noch im Grundbuch stehen, dann werden sie sicher Nachkommen haben, die genauso Erben sind wie die Nachkommen (dein Großvater z.B.) deines Urgroßvaters.
      Meine Meinung ist, wenn der Urgroßvater gest. 1911 zusammen mit seinen Schwestern im Grundbuch steht und es kein Testament über dieses Waldstück gab der Erbfall nicht geklärt wurde. Sonst würde ja jemand anderes von den Nachfahren im Grundbuch stehen. Das Amtsgericht müsste diesen Fall unter Mitwirkung der Nachkommen klären damit das Grundbuch aktualisiert werden kann.
      Viele Grüße Anni
      Zuletzt geändert von annii68; 25.08.2017, 12:21. Grund: Ergänzung
      Mittelpolen Kreis Radom Gozdawa
      FN: Neumann, Wojan

      Neumark Kreis Friedeberg Trebitsch, Wormsfelde,
      FN: Müller, Prescher

      Posen: Tlukawy,
      FN: Wehking

      Nordrhein Westfalen Minden Todtenhausen, Friedewalde
      FN Wehking, Reuter

      Brandenburg Steinhöfel, FN: Kerle, Puhlmann

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      • ChrisBach93
        Benutzer
        • 20.07.2015
        • 56

        #18
        Hallo zusammen und danke für Eure interessanten Antworten.

        Ich habe mittlerweile den Antrag nochmals schriftlich eingereicht, zusammen mit allen Informationen, die mich als Nachfahren des Mitbesitzers ausweisen. Dazu habe ich gebeten mir schriftlich zu antworten, damit ich etwas in der Hand habe um Einspruch einzulegen. Ich weiß nicht ob ich erwähnt habe, dass im Grundbuchamt Leverkusen mir versichert wurde, dass ich definitiv ein Recht auf einen Einblick in der Grundbuch habe. Ich warte jetzt seit ca. einem Monat auf eine Antwort - vermutlich haben die keine Lust sich das alles durchzulesen. :-D

        Mal sehen was dabei raus kommt. Falls ihr möchtet halte ich Euch gerne auf dem Laufenden.

        LG
        Chris

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        • Matthias Möser
          Erfahrener Benutzer
          • 14.08.2011
          • 2264

          #19
          Immer das gleiche Theater mit den Behörden.... - halte durch!

          Gruß
          Matthias
          Zuletzt geändert von Matthias Möser; 17.12.2017, 15:40. Grund: zusatz
          Suche nach:
          Gernoth in Adelnau, Krotoschin, Sulmierschütz (Posen)
          und Neumittelwalde/Kruppa (Schlesien)
          Spaer/Speer in Maliers, Peisterwitz, Festenberg, Gräditz u. Schweidnitz (Schlesien)
          Benke in Reichenbach, Dreissighuben, Breslau (Schlesien)
          Aust in Ernsdorf, Peterswaldau, Bebiolka in Langenbielau (Schlesien)
          Burkhardt in Nieder-Peterswaldau (Schlesien)
          Schmidt in Nesselwitz u. Wirschkowitz im Kreis Militsch (Schlesien)

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          • focke13
            Erfahrener Benutzer
            • 16.02.2015
            • 1331

            #20
            Hallo

            Hallo
            Zitat:“Also laut meinem Großvater wurde das Grundstück nicht aufgeteilt, weil es zu klein war und deshalb auch im Besitz der letzten Besitzern gelassen....Und wie gesagt, Anton Bach ist 1911 gestorben und seine Schwestern ein paar Jahre später. Damals war es sicher nochmal anders als heute. Ich denke, dass es damals auch niemanden interessiert hat, ob der Grundbucheintrag abgeändert wurde oder nicht.“



            Das ist heute auch noch so. Das Grundbuchamt wird nur auf Antrag tätig.
            Kann sein das dort nur ein Blatt mit den Eigentümern von 1911 drin ist.

            Man könnte sich auch noch einen anderen Ansatz überlegen
            Der Besitzer des Waldes hat die Verkehrssicherungspflicht zum weg oder straße an der der Wald liegt und wo evt Äste der Bäume reinragen. Daher könnte es sein das das Ordnungsamt tätig wird wenn man bei denen nachfragt wer die Verkehrssicherungspflicht hat.
            Per Amtshilfe kommen die ans Grundbuch
            Mfg
            Focke13
            Zuletzt geändert von focke13; 18.12.2017, 00:34.

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            • mumof2
              Erfahrener Benutzer
              • 25.01.2008
              • 1347

              #21
              Möglicherweise muss auch eine Pflichtversicherung (evt. bei der Forstverwaltung) bezahlt werden.
              Viele Grüße
              mum of 2

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