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  #1  
Alt 01.08.2017, 14:03
ChrisBach93 ChrisBach93 ist offline
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Registriert seit: 20.07.2015
Beiträge: 56
Standard Ahnenforschung Grundbuchamt, wie bekomme ich Einsicht?

Hallo liebe Ahnenforscher, zuerst einmal der Sachverhalt:

meinem Ur-Ur-Großvater Anton Bach (Tod 1911) gehört (immer noch) zusammen mit seinen zwei Schwestern ein kleines Waldgrundstück bei uns in der Nähe.

Mein Großvater und ich wollen dieses Grundstück nicht haben, das einzige was wir wollen ist eine Einsicht in das Grundbuch, weil es uns interessiert, wie Anton zu diesem Grundstück gekommen ist und welche weiteren Erkenntnisse sich daraus ableiten lassen.

Im Grundbuchamt wurde eine Vollmacht von Anton Bach verlangt. Nach langem hin und her wurde uns mitgeteilt, dass wenn wir nachweisen können Nachfahren des Besitzer zu sein, die Einsicht kein Problem sein sollte. Also waren wir mit allen Unterlagen beim Grundbuchamt, die dann aber plötzlich einen Erbschaftsschein/Erbschein haben wollten.

Diesen Erbschaftsschein bekommt man jedoch nur, wenn es kein Testament gibt(gab es ziemlich sicher, allerdings hat ein Verwandter der es haben müsste nicht mehr) oder man zweifelsfrei darlegen kann, der einzige Erbe zu sein. Kurz gesagt ist es fast unmöglich diesen Schein zu bekommen.

Laut meinem Opa gab es ein Testament, das Grundstück wurde jedoch außen vor gelassen, da es schon damals kaum etwas wert war und wie gesagt sehr klein ist.

Nun meine Frage:
Wie bekomme ich nun Einsicht in das Grundbuch, wenn ein Erbschaftsschein fast unmöglich zu bekommen ist?
Wir sind Nachfahren des Besitzers und können dies mit beglaubigten Kopien oder sogar originalen nachweisen. Trotzdem wird uns die Einsicht verwehrt? Gibt es eine andere Möglichkeit?

LG
ein von der deutschen Bürokratie genervter Chris Bach
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  #2  
Alt 01.08.2017, 19:17
Benutzerbild von Tunnelratte
Tunnelratte Tunnelratte ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2014
Beiträge: 726
Standard

Hallo,

wer ist den jetzt der Besitzer ? wer hat das Grundstück geerbt ?
Oder gehört es einer Erbengemeinschaft ?
__________________
wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt
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  #3  
Alt 01.08.2017, 19:57
Benutzerbild von Matthias Möser
Matthias Möser Matthias Möser ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2011
Ort: Seit 1967 mit Unterbrechung 1985/86 in Baden-Baden in 69412 Eberbach/Neckar
Beiträge: 2.264
Standard

Hallo,

normalerweise kann man ja beim zuständigen AmtSgericht einen Antrag auf Einblick in das Grundbuch stellen, wenn ein berechtigtes Interesse an einer Immobilie bzw. einem Grundstück besteht, da hört mein Wissen leider auch schon auf....
Da das Grundstück in eigenem Familienbesitz ist, verstehe ich die kleinkarierte Bürokratie auch nicht so ganz! Kaufvertrag ist nicht vorhanden?

Gruß
Matthias
__________________
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Gernoth in Adelnau, Krotoschin, Sulmierschütz (Posen)
und Neumittelwalde/Kruppa (Schlesien)
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Geändert von Matthias Möser (01.08.2017 um 19:58 Uhr) Grund: zusatz
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  #4  
Alt 01.08.2017, 20:07
mumof2 mumof2 ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.346
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Auch wenn ich beim eigentlichen Problem nicht weiterhelfen kann, im Grundbuch steht nicht, wie er zu dem Grundstück gekommen ist. Im Grundbuch stehen die vormaligen/ der jetztige Eigentümer, die Größe und jeweilige Belastungen (Wegerechte bzw. Grundschulden).

Wie Dein Vorfahr zum Grundstück gekommen ist, steht evt. in den jeweiligen Grundbuchakten. Dort sind Verträge abgelegt bzw. Übertragungsurkunden.
__________________
Viele Grüße
mum of 2
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  #5  
Alt 01.08.2017, 20:47
Brunoni Brunoni ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2012
Beiträge: 2.185
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Zitat:
Zitat von ChrisBach93 Beitrag anzeigen
Hallo liebe Ahnenforscher, zuerst einmal der Sachverhalt:

meinem Ur-Ur-Großvater Anton Bach (Tod 1911) gehört (immer noch) zusammen mit seinen zwei Schwestern ein kleines Waldgrundstück bei uns in der Nähe.

Mein Großvater und ich wollen dieses Grundstück nicht haben, das einzige was wir wollen ist eine Einsicht in das Grundbuch, weil es uns interessiert, wie Anton zu diesem Grundstück gekommen ist und welche weiteren Erkenntnisse sich daraus ableiten lassen.

Im Grundbuchamt wurde eine Vollmacht von Anton Bach verlangt. Nach langem hin und her wurde uns mitgeteilt, dass wenn wir nachweisen können Nachfahren des Besitzer zu sein, die Einsicht kein Problem sein sollte. Also waren wir mit allen Unterlagen beim Grundbuchamt, die dann aber plötzlich einen Erbschaftsschein/Erbschein haben wollten.

Diesen Erbschaftsschein bekommt man jedoch nur, wenn es kein Testament gibt(gab es ziemlich sicher, allerdings hat ein Verwandter der es haben müsste nicht mehr) oder man zweifelsfrei darlegen kann, der einzige Erbe zu sein. Kurz gesagt ist es fast unmöglich diesen Schein zu bekommen.

Laut meinem Opa gab es ein Testament, das Grundstück wurde jedoch außen vor gelassen, da es schon damals kaum etwas wert war und wie gesagt sehr klein ist.

Nun meine Frage:
Wie bekomme ich nun Einsicht in das Grundbuch, wenn ein Erbschaftsschein fast unmöglich zu bekommen ist?
Wir sind Nachfahren des Besitzers und können dies mit beglaubigten Kopien oder sogar originalen nachweisen. Trotzdem wird uns die Einsicht verwehrt? Gibt es eine andere Möglichkeit?

LG
ein von der deutschen Bürokratie genervter Chris Bach
Hallo Chris Bach, wenn es ein Testament gab, liegt es gewöhnlich im Amtsgericht.
Die Grundbuchämter nehmen sich oft, meiner Meinung nach, Rechte raus, die ihnen nicht zustehen.
Was meinen Eltern nicht gestattet wurde, ist mir nun möglich. Im Grundbuchamt sitzt jetzt ja auch eine andere Generation.
Meine Erfahrung: Gibt es Schwierigkeiten bei der Einsicht, ist ein Hasenfuß dahinter.
Meine Eltern hätten wissen müssen, was ich heute weiß. Es ist machmal einfach unglaublich...

Viele Grüße
Brunoni
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  #6  
Alt 03.08.2017, 17:09
ChrisBach93 ChrisBach93 ist offline
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Registriert seit: 20.07.2015
Beiträge: 56
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Hallo, lieben Dank für Eure Antworten.

Wie gesagt: das Grundstück gehört meinem 1911 (glaube ich) verstorbenen Ur-Ur-Großvater. Sein Erbe wurde angeblich aufgeteilt außer dieses Grundstück. Er steht mit seinen zwei Schwestern als Besitzer des Grundstücks im Grundbuch.

Wie kann man denn die Grundakten einsehen? Und wo?

LG
Chris
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  #7  
Alt 03.08.2017, 17:51
Benutzerbild von Tunnelratte
Tunnelratte Tunnelratte ist offline männlich
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Registriert seit: 10.03.2014
Beiträge: 726
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Tote können nicht Eigentümer sein, es sind automatisch deren Erben, oder die Erben der Erben.
Vererbt haben kann er nur seinen Anteil (vermutlich ein drittel) des Grundstücks.
Wenn sein Grundstücksanteil NICHT weitervererbt wurde, aus welchen Gründen auch immer, so muss das testamentarisch festgehalten worden sein.
Woher weißt Du, das er mit den Schwestern als Eigentümer im Grundbuch steht, wenn Du keine EInsicht bekommen hast ?

Irgendwie bin ich durch die Angaben verwirrt
__________________
wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt
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  #8  
Alt 04.08.2017, 04:48
focke13 focke13 ist offline
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Registriert seit: 15.02.2015
Beiträge: 1.331
Standard Hallo

Hallo
Ich hatte mal ein Grundbuchblatt von 1870 wo nur 3 Namen drinstanden als Eigentümer dieca. 1850 geboren sein müssen. Ansonsten war das Grundbuchblatt leer.
Um welches Grundbuchamt handelt es sich denn?
Mfg
Focke13
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  #9  
Alt 04.08.2017, 07:52
ChrisBach93 ChrisBach93 ist offline
Benutzer
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Registriert seit: 20.07.2015
Beiträge: 56
Standard

Guten Morgen Tunnelratte und focke13,

Sorry wenn ich verwirrend schreibe. Schreibe meistens über das Handy zwischen Tür und Angel.

Ich habe die Information aus dem Katasteramt in Köln. Dort konnte man das Grundstück nur durch den Namen meines Vorfahren finden und ich habe einen Lageplan bekommen. Dort hat sich herausgestellt, dass nicht nur Anton sondern auch seine zwei Schwestern Eigentümer des Grundstücks sind/waren. Diese drei Personen sind trotz ihres Todes noch als Besitzer eingetragen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es ein Testament gab. Das Grundstück wurde, weil sehr klein, nicht aufgeteilt. Dies ist vermutlich der Grund, warum diese drei Personen immer noch als Besitzer eingetragen sind.

Es handelt sich um das Grundbuchamt Köln im Bereich dünnwald.

Lg
Chris
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  #10  
Alt 04.08.2017, 15:23
Benutzerbild von Tunnelratte
Tunnelratte Tunnelratte ist offline männlich
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Registriert seit: 10.03.2014
Beiträge: 726
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Viele Erben scheuen sich davor, die ererbten Grundstücke auf sich umschreiben zu lassen, denn dies ist ja mit Kosten verbunden ;-)

Selbiges auch bei einem Gartengrundstück , das meine Großeltern väterlicherseits gemeinsam erworben haben.
Nach dem Tode meines Opas erbte die Oma alles, nach Ihrem Tod ihre beiden Söhne (mein Vater und mein Onkel) , nach meines Vaters Tod, erbte seine Hälfte meine Mutter.
Nun soll das Grundstück verkauft werden, aber es stehen immer noch beide Großeltern als Eigentümer im Grundbuch. Auch hier mußten wir eventuell noch vorhandene Erbscheine (von meinem Vater) suchen, von Großvater haben wir aber keinen, er starb 1971. Trptzdem kann nun verkauft werden, die Erbreihe ist für den Notar nachvollziehbar.
ChrisBach, Ihr solltet versuchen zu erörtern, wem und zu welchen Anteilen, das Grundstück nun gehört.
Also, wer starb wann, und wer beerbte wen um weiviel Prozent des Grundstücks etc.
__________________
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