Zehntbeständer

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  • Scherfer
    Moderator
    • 25.02.2016
    • 2512

    Zehntbeständer

    Hallo zusammen,

    zu einer meiner Vorfahrenfamilien steht in einer Dorfchronik von Heldenbergen, Hessen, der Vermerk "Mainzer Zehntbeständer". Nun ist mir zwar klar, dass das irgendwie mit der Zehntsteuer zu tun haben muss, aber was genau bedeutete dieser Begriff?

    Danke und viele Grüße
  • Scherfer
    Moderator
    • 25.02.2016
    • 2512

    #3
    Hallo Katrin,

    danke für die schnelle Antwort. "Zehntbeständer" ist also das Gleiche wie "Zehntpächter". Aber was heißt das denn nun? Dass Grundstücke von Mainzer Besitzern gepachtet wurden und auf diese Grundstücke eine Zehntsteuer gezahlt werden musste?

    Kommentar

    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2491

      #4
      Moinsen Scherfer,
      so kann man es verstehen, ein Verhältnis zwischen Verpächter u. Pächter.
      Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


      Kommentar

      • Scherfer
        Moderator
        • 25.02.2016
        • 2512

        #5
        Moin und danke!

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3968

          #6
          Hallo Scherfer,

          man konnte das Recht, den Zehnten einzutreiben, pachten.
          In der Gegend (Lüneburger Heide), mit der ich mich beschäftige,
          wurde jeweils für einen bestimmten Zeitraum das Recht, den Kälberzehnten oder den Fleischzehnten usw. einzutreiben, der eigentlich dem Grundbesitzer zustand, im Voraus an den Meistbietenden versteigert.
          VG
          mawoi

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #7
            Hallo

            Zehntbestand = Verleihung / Verpachtung des Zehnten
            Zehntbeständer = Pächter des Zehnten
            Quelle: http://woerterbuchnetz.de

            "Mainzer Zehntbeständer" = Pächter des Zehnten, welches dem Mainzer Fürstbistum zusteht. Also vom Mainzer Fürstbistum wird das Recht gepachtet, den Zehnt einzustreichen.
            Gruss
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 13.07.2017, 15:14.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Scherfer
              Moderator
              • 25.02.2016
              • 2512

              #8
              Vielen Dank nochmals, damit ist meine Frage gut beantwortet!

              Kommentar

              • inge
                Erfahrener Benutzer
                • 29.11.2007
                • 121

                #9
                Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                Hallo

                Zehntbestand = Verleihung / Verpachtung des Zehnten
                Zehntbeständer = Pächter des Zehnten
                Quelle: http://woerterbuchnetz.de
                Vielen Dank für den hilfreichen Link.
                LG
                inge

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