Ehe-Auflösung

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    Ehe-Auflösung

    Ihr Lieben,

    kann mal bitte wieder jemand das Brett vor/an meinem Kopf wegschieben?

    Ich habe eine Heirat vom 17.07.1937, Standesamt Pulheim. Dabei gibt es eine Randbemerkung:
    "Folgebeurkundung: Tod der Frau nach Auflösung der Ehe"

    Das wäre ja nicht so "schlimm", wenn ich nicht bei der Gräbersuche ein Grab gefunden hätte, in dem offenbar beide Eheleute bestattet sind, so steht es jedenfalls auf dem Grabstein

    Eine "Ehe-Auflösung" ist für mich nichts anderes als eine Scheidung, oder? - Ich kenne eine Ehe-Annullierung, aber das ist etwas ganz anderes ...

    In der Sterbe-Urkunde des Mannes aus 1979 steht, er sei verheiratet gewesen mit x, der Name ist identisch mit dem aus der Heirats-Urkunde (und mit dem auf dem Grabstein), von einer geschiedenen Ehe steht da nichts.

    Habe ich da irgendwas gründlich falsch verstanden?

    DANK für jede Art der Aufklärung im Voraus!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Kastulus
    Erfahrener Benutzer
    • 18.03.2012
    • 1519

    #2
    Grüß Gott, vielleicht hilft das weiter: Codex des kanonischen Rechtes (kath.):
    Can 1697: Das Recht, gnadenweise die Auflösung einer gültigen, aber nicht vollzogenen Ehe zu erbitten, haben nur die Gatten oder ein Gatte, selbst gegen den Willen des anderen. (passt wohl eher nicht)
    Can. 1707, § 1: Falls der Tod eines Gatten durch eine authentische kirchliche oder weltliche Urkunde nicht nachgewiesen werden kann, hat der andere Gatte erst dann vom Eheband gelöst zu gelten, wenn vom Diözesanbischof die Erklärung ergangen ist, dass der Tod zu vermuten ist.
    Vermutlich gilt Ähnliches für staatliche Stellen.
    Schönen Tag, Kastulus

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    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13440

      #3
      Hallo Jutta,

      da die weiteren Umstände in dem Fall nicht bekannt sind, kannst Du ja selber nachlesen, was da in Frage kommt. weblinks unter https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegesetz_(Deutschland)
      Den Begriff Auflösung einer Ehe habe ich beim Nazi-Ehegesetz in § 43 EheG gefunden, im Zshg mit Todeserklärung.
      Beim Ehegesetz von 1946 ist er wohl Oberbegriff für Scheidung und anderes.

      Frdl. Grüße

      Thomas
      Zuletzt geändert von Kasstor; 17.10.2017, 11:50.
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #4
        Eheauflösung

        Zitat von Kastulus Beitrag anzeigen
        Can. 1707, § 1: Falls der Tod eines Gatten durch eine authentische kirchliche oder weltliche Urkunde nicht nachgewiesen werden kann, hat der andere Gatte erst dann vom Eheband gelöst zu gelten, wenn vom Diözesanbischof die Erklärung ergangen ist, dass der Tod zu vermuten ist.
        Vermutlich gilt Ähnliches für staatliche Stellen.
        Schönen Tag, Kastulus
        Grüß Dich, Kastulus!

        Ganz herzlichen DANK!

        Mit dem Nachweis des Todes beider Ehegatten ist das eigentlich "ganz einfach", denn es gibt für beide eine ganz "normale" Sterbe-Urkunde ohne diesbezügliche Randbemerkungen.

        Sehr merkwürdig für meinen Geschmack, aber das liegt wohl an den "Haasters-Genen"
        Herzliche Grüße
        Scheuck

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        • Kleeschen
          Erfahrener Benutzer
          • 01.03.2014
          • 1655

          #5
          Hallo Scheuck,

          ich habe für meine Großeltern eine "Eheurkunde nach Auflösung der Ehe" erhalten und war etwas verdutzt. Meine Großeltern heirateten 1942 im heutigen Ausland, ließen 1975 hier ein Familienbuch ausstellen, mein Großvater starb 1987, meine Großmutter 2013. Ein/zwei Jahre nach ihrem Tod habe ich eine Heiratsurkunde meiner Großeltern gebraucht. Mir war schon von früher bekannt, dass das hiesige Standesamt eine Heiratsurkunde zu Grunde des Familienbuches ausstellt - das originale Heiratsregister von 1942 ist wohl nach Deutschland gebracht worden, wurde wohl durch einen Bombenangriff vernichtet und meine Großeltern gaben 1975 eine eidesstattliche Versicherung über ihre Eheschließung ab.

          Meine Theorie ist, dass die "Auflösung der Ehe" mit dem Tod eines Ehepartners zusammenhängt. Weil zu einer Ehe gehören ja zwei. In diesem Gesetzestext ist auch von Eheauflösung durch Tod eines Ehepartners die Rede.

          Liebe Grüße
          Kleeschen
          Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
          Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
          Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
          Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
          Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
          Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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          • scheuck
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2011
            • 4383

            #6
            DANK auch Dir, Kleeschen!

            So ganz kapiere ich es immer noch nicht, denn ich habe mehrere Heirats-Urkunden aus jener Zeit, auf keiner davon steht eine solche Randbemerkung.

            Dass die beiden Ehe-Partner "irgendwann sterben", liegt in der Natur der Sache; damit ist eine Ehe dann letztlich auch "aufgelöst", das versteht sich von alleine.

            Sehr, sehr merkwürdig ...
            Herzliche Grüße
            Scheuck

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            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 4383

              #7
              DANKE, Kasstor!

              Ich werde mir den Text mal zu Gemüte führen, bin aber schon jetzt relativ sicher, dass beide "ganz normal" gestorben sind. Er am 21.02.1979 in Köln-Gartenstadt, sie am 25.10.2010 in Stommeln.

              Zur Sterbe-Urkunde des Mannes gibt es noch weitere Dokumente, z.B. eine "Todeserklärung", die wohl aus den normalerweise nicht öffentlich zugänglichen Standesamtsunterlagen zu stammen scheint (der Erben-Ermittler hat sie beschafft); auch da steht nichts "Aufregendes" drin.
              Herzliche Grüße
              Scheuck

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              • Mats
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2009
                • 3391

                #8
                Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
                Meine Großeltern heirateten 1942 im heutigen Ausland, ließen 1975 hier ein Familienbuch ausstellen, mein Großvater starb 1987, meine Großmutter 2013. Ein/zwei Jahre nach ihrem Tod habe ich eine Heiratsurkunde meiner Großeltern gebraucht.
                Hallo scheuck,

                ich denke hier liegt der Hase im Pfeffer.
                In der Erklärung von Kleeschen hat er eine "Urkunde" angefordert, nachdem die Ehepartner verstorben waren und die Ehe somit durch den Tod eines oder beider Ehegatten aufgelöst war.

                Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen einer Urkunde und einem Registereintrag. Der Registereintrag wird zum Zeitpunkt des Ereignisses geschrieben. Eventuell wird noch etwas nachgetragen als Randvermerk, das war es dann. Eine Urkunde wird neu von einem Beamten ausgestellt. Dazu liest der Standesbeamte den Originaleintrag im Register und überträgt die Daten in ein zu der Zeit übliches amtliches Formular und schreibt eventuell einen neuen Randvermerk (z.B. eine Beglaubigung oder ähnliches).

                Nun zu Deinem Problem:

                Wann war die Hochzeit? ok, vermutlich 1937
                Hast Du eine Urkunde oder eine Kopie des Registereintrags?
                Falls Dir eine Urkunde vorliegt, wann wurde sie ausgestellt?
                Wann sind die Eheleute verstorben? ok, hab es gefunden: 1979 + 2010

                Grüße aus OWL
                Anja
                Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                also ist heute der richtige Tag
                um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                Dalai Lama

                Kommentar

                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 4383

                  #9
                  Eheauflösung

                  Zitat von XJS Beitrag anzeigen

                  Wann war die Hochzeit? ok, vermutlich 1937
                  Hast Du eine Urkunde oder eine Kopie des Registereintrags?
                  Falls Dir eine Urkunde vorliegt, wann wurde sie ausgestellt?
                  Wann sind die Eheleute verstorben? ok, hab es gefunden: 1979 + 2010

                  Grüße aus OWL
                  Anja
                  Hallo, Anja!

                  Ja, die Heirat war am 17.06.1937 in Pulheim, und ich habe eine Kopie der Heirats-Urkunde, auf der mehrere Randbemerkungen stehen. Die Urkunde ist am Tag der Heirat ausgestellt = "Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zweck der Eheschließung ...."

                  An Randbemerkungen ist zum Einen diese ominöse "Eheauflösung" mit Datum vom 26.01.2010 eingetragen; dann der Hinweis zum Tod des Ehemannes am 21.02.1979 (mit Datum vom 27.03.1979) und letztlich der Hinweis auf die Geburt einer Tochter mit dazugehöriger Urkunden-Nummer.

                  DANKE für Deine Mühe, Anja!

                  P.S.: ich mag die Urkunde nicht einstellen, weil die Tochter sehr wahrscheinlich noch lebt
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

                  Kommentar

                  • Mats
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2009
                    • 3391

                    #10
                    Ok, dann hast Du eine Kopie des Registereintrags.

                    Der Randvermerk zur Eheauflösung ist also vom Jan. 2010, da war der Ehemann bereits verstorben und die Frau lebte noch. Somit war die Ehe natürlich durch den Tod eines Ehepartners "aufgelöst".
                    Könnte es möglich sein, daß die Tochter im Jan. 2010 für irgendetwas eine Eheurkunde brauchte?

                    Ist zwar etwas unüblich aber bei der Datenlage würde ich erstmal annehmen, daß die Ehe nicht geschieden wurde und der Randvermerk einfach nur darauf hinweist, daß diese Ehe nicht mehr besteht weil ein Ehepartner verstorben ist.

                    Grüße aus OWL
                    Anja
                    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                    also ist heute der richtige Tag
                    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                    Dalai Lama

                    Kommentar

                    • scheuck
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2011
                      • 4383

                      #11
                      Eheauflösung

                      Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                      .... Könnte es möglich sein, daß die Tochter im Jan. 2010 für irgendetwas eine Eheurkunde brauchte?

                      Ist zwar etwas unüblich aber bei der Datenlage würde ich erstmal annehmen, daß die Ehe nicht geschieden wurde und der Randvermerk einfach nur darauf hinweist, daß diese Ehe nicht mehr besteht weil ein Ehepartner verstorben ist.

                      Grüße aus OWL
                      Anja
                      Hallo, Anja!
                      Nochmals DANK!

                      Nein, die sind garantiert nicht geschieden, das ist nach heutigem Verständnis einfach nur blöd ausgedrückt, denke ich.

                      Tja, die Tochter ... Wozu braucht ein 73-jähriger Mensch die Heirats-Urkunde der Eltern???
                      Sieht so aus, als würde jene Tochter noch leben; ich habe einen Eintrag bei "stayfriends" gefunden, der 100%-ig "passt", kann aber selbst nicht reingucken. Ich habe hier im Forum um Hilfe gebeten, denn ich würde gerne mit ihr in Kontakt kommen, finde sie im Telefonbuch aber leider nicht (habe auch keine gültige Adresse).
                      Herzliche Grüße
                      Scheuck

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