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#11
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Ich halte das Problem durch "belehrt und getraut" für längst gelöst.
Es muss dann allerdings nicht "capul" sondern "copul[iret]" heißen. |
#12
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Hallo. Die wörtliche Übersetzung scheint klar.
- Es geht noch darum zu klären, ob und warum gerade dieses Brautpaar belehrt wurde, andere dagegen nicht? - Gibt es einen Zusammenhang mit einem etwaigen jungen Alter des Brautpaares, so als unreif galten, und daher belehrt werden mussten? - Entweder aus Intention des Pfarrers, oder weil eine Vorschrift besagte, dass gewisse Paare belehrt werden sollen? Viele Grüsse Geändert von Anna Sara Weingart (14.04.2017 um 12:15 Uhr) |
#13
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Klar muss es "copul" heißen! Entschuldigung, irgendwie muss ich da an "caput" gedacht haben, weil es halt eine Abkürzung ist.
Der Bräutigam war auf jeden Fall nicht mehr jung - 38 Jahre und verwitwet, aber ohne Kinder. Von der 2. Ehefrau weiß ich leider nichts zu ihrem Alter. Vielleicht ist es doch so wie bei den Beerdigungen? Mit und ohne Glockengeläut, mit Ermahnung oder Predigt - je nachdem, was dafür bezahlt wurde? Obwohl mich dies bei dem Bräutigam schon überrascht. Viele Grüße von Jettchen |
#14
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Hallo,
vielleicht war der Altersunterschied zu groß und es erfolgte deswegen eine spezielle Ermahnung. |
#15
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Hallo Michael,
erst jetzt habe ich wieder Zeit, ins Forum zu gehen. Deshalb erst verspätet ein Dankeschön für dein Mitdenken. Allerdings trifft dies mit dem zu großen Altersunterschied nicht zu. Ich denke inzwischen, dass dies die Formulierung für den Pfarrer war, in welcher Art er die Trauung durchgeführt hat - und wie viel Geld er demnach einnehmen konnte. Ein gutes verlängertes Wochenende wünscht Jettchen |
#16
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Hallo
Nein, nein, der Pastor hat die Beiden nicht extra ermahnt. Sorry, aber das kann und will ich so nicht stehen lassen. Es tut zwar nichts zur Sache an sich, da aber offensichtlich viele Leute beim Thema "Kirche und Geld" sowas wie Plaque sehen, sollte man sich damit etwas genauer beschäftigen: Ich habe einen Befehl der herzogl. Regierung Philipp Wilhelms von Pfalz- Neuburg aus Düssel- dorf 1659 gesehen. Darin schreibt die Regierung die Stolgeühren für alle zugelassenen Konfessionen im Hzm. Berg vor. Zugelassene Konfessionen waren damals: katholisch, lutherisch und reformiert. Interessant, der Pastor erhielt für eine Taufe 14 Albus und der Küster 4 Albus. Eine Beerdigung kostete für den pastor 12 Albus und der Küster für das Läuten der Glocke: 8 Albus Der Pastor und der Küster lebten meistens von ihrer Landwirtschaft. Da aber die Kirche auch im Bau gehalten werden musste, hatte der Pastor einen großen Teil zur Reparatur der kirchl. Gebäude aufzubringen, eine Kichensteuer gab es nicht. Nun ist das sowieso eine Sache für sich: Für den Losschein oder Dimissiriale erhielt der Pastor nämlich einen Goldgulden und einen Reichstaler. Schön, nicht wahr? Aber was ist das? Nun, die Taufe war billig, es musste sein, aber eine Heirat in einer anderen Gemeinde war nicht erwünscht. Das kostete (in Reichstalern) etwa 2 1/3 Rthlr. Nun, wie das so ist, wurde das Geld bezahlt ... Was man nicht alles für den schönsten Tag im Leben anstellt ... Die Höhe der Stolgebühren wurden übrigens meines Wissens nie geändert. Viel Spaß damit Schlumpf |
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