Noch keine 16....?!

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  • Hintiberi
    Erfahrener Benutzer
    • 26.09.2006
    • 1075

    Noch keine 16....?!

    Habe mir vorhin nochmal den Heiratseintrag meiner Ururoma im Kirchenbuch angesehen - sie hat im Juni 1851 geheiratet, Alter der Braut: 16 heißt's da.
    Geboren ist sie aber erst im Juli 1835, war also zum Zeitpunkt der Heirat noch gar keine 16. Gab's das öfter?! Ab wann war man denn sozusagen im "heiratsfähigen Alter"?! Mir kommt das wahne jung vor... :s

    Gruß
    -Jens
    Meine Ahnen
    http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
    www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

  • #2
    RE: Noch keine 16....?!

    Hallo Jens,

    aus dem Code Civil, hier: Von den Eigenschaften und Bedingungen, welche erforderlich sind, um heirathen zu können.

    Artikel 144
    Mannspersonen können nicht heirathen, ehe sie das achtzehnte Jahr, Frauenzimmer nicht, ehe sie das fünfzehnte Jahr zurückgelegt haben.

    Artikel 148
    Ein Sohn, ehe er das fünf und zwanzigste Jahr seines Alters, und eine Tochter, ehe sie das ein und zwanzigste Jahr ihres Alters zurückgelegt, können ohne Einwilligung ihres Vaters und ihrer Mutter nicht heirathen. Sind diese verschiedener Meinung, so ist die Einwilligung des Vaters hinreichend.

    Lieben Gruß
    Marlies

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    • Patze
      Neuer Benutzer
      • 28.03.2007
      • 2

      #3
      RE: Noch keine 16....?!

      Hallo Jens,
      die oma meines mannes hat auch mit 16 geheiratet und ich ebenfalls.
      alos kann das doch stimmen.
      MfG Patze

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      • #4
        RE: Noch keine 16....?!

        Hallo Jens,

        ich habe noch etwas gefunden: Ehemündigkeit: nach römischem Recht trat diese bei Männern mit 14 Jahren, bei Frauen mit 12 Jahren ein.

        In England galt noch 1893 dieses römische Recht, dort konnten also 14jährige Buben und 12jährige Mädchen ohne besondere Genehmigung heiraten.

        Lieben Gruß
        Marlies

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        • Augusta
          Benutzer
          • 03.12.2004
          • 55

          #5
          Das war gebietsweise wohl sehr verschieden. Ich habe bei meinen Forschungen, die bis 1558 zurückgehen, noch keine Ehe gefunden, bei der die Partner jünger als 18 waren.

          Vor kurzem hat mir ein Archivar erzählt, dass es im württembergischen Generalscript über die Volljährigkeit vom 15.4.1806 hieß, dass nun für das ganze neu geschaffene Königreich Württemberg die Volljährigkeit auf 25 Jahre definiert wird. 1865 wurde die Volljährigkeit auf 23 Jahre und 1873 dann auf 21 Jahre herabgesetzt.

          Und damals hing das Heiratsmindestalter genau wie heute von der Volljährigkeit ab, wollte man früher heiraten, brauchte man eine besondere Dispens.
          Gruß Heidi

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          • Hintiberi
            Erfahrener Benutzer
            • 26.09.2006
            • 1075

            #6
            Herzlichen Dank euch allen für eure Beträge!!

            Dan war das also ganz normal; ich hatte mich nurgewundert, denn die knappen 16 Jahre kamen mir doch schon etwas jung vor.

            Lieben Gruß
            -Jens
            Meine Ahnen
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            www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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            • Ursula
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2007
              • 1348

              #7
              Hallo,

              so junge Hochzeiter habe ich ganz, ganz selten.

              Die meisten Frauen sind Mitte 20, das deckt sich mit dem, was Augusta sagt, und die Männer sind nicht selten schon über 30.

              Viele Grüße
              Uschi

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