Wie hilfreich sind Aufgebote?

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  • moorbold1
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    Wie hilfreich sind Aufgebote?

    Hallo Mitstreiter

    da aktuell das Thema "Aufgebot" wieder im Forum vorkam, möchte ich dazu ein paar Fragen stellen:

    Gab es die "standesamtlichen" Aufgebote Deutschlandweit und ab wann (vielleicht zeitgleich mit Einführung der Personenstandsregister)?

    Gibt/gab es dafür ein extra Buch bei den Standesämtern?

    Zählen die Aufgebote zu den Personenstandssachen und wurden später archiviert?

    Kann man diese beim Stadtarchiv einsehen bzw. Kopien anfordern?

    Enthalten die Aufgebote mehr Informationen als die Eheurkunden?
  • rocco
    Erfahrener Benutzer
    • 21.12.2009
    • 734

    #2
    Hallo Moorbold,

    die angehängte Aufgebotsurkunde habe ich aus dem Stadtarchiv in Fulda.

    Ich gehe davon aus, dass Aufgebotsurkunden ebenfalls erst ab dem Zeitpunkt der übrigen Standesamtsurkunden ausgestellt wurden.

    VG

    Rocco
    Angehängte Dateien
    "Wish I didn't have to see now what back then I didn't see" Tobias Sammet (Avantasia)

    Kommentar


    • #3
      Vielen Dank rocco!

      Vielleicht muss ich doch umdenken und zu den wichtigsten Eheurkunden auch die Aufgebote nachträglich ordern...

      Kommentar

      • Katze58
        Erfahrener Benutzer
        • 14.02.2009
        • 334

        #4
        Hallo Moorbold!

        Ich habe erst einmal das Glück gehabt ein Aufgebot zu bekommen und war über die Ausführlichkeit der Angaben begeistert (Aufgebot 1895). Leider haben Anfragen in anderen Archiven bisher nicht gefruchtet. Warum kann ich mir auch nicht erklären, es gab keine genauen Auskünfte dazu.

        Gruß, - Petra -
        LG - Petra -


        Das Chaos sei willkommen -
        die Ordnung hat versagt !

        Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

        Kommentar


        • #5
          Hallo Petra - meine Tante 7. Grades

          Vielen Dank für deine Antwort!

          Ich denke mal, dass die meisten hier im Forum leider nichts zum Thema "Aufgebot" wissen.

          Eigentlich schade, denn so gehen ihnen wertvolle Informationen durch die Lappen.

          Mir schrieb jetzt einer aus dem Forum, dass er eine Aufgebots-Kopie erhielt, welche mehr Informationen enthalten hat, als die Eheurkunde.

          Ob zu jedem Eheeintrag im Personenstandsregister auch ein Aufgebot existiert, würde mich natürlich brennend interessieren!

          Kann natürlich auch sein, dass diese Dokumente keiner Aufbewahrungspflicht unterlagen.

          Die Frage steht immer noch, ob mit Einführung der Personenstandsregister in Deutschland auch die dazugehörigen standesamtlichen Aufgebote eingeführt worden sind?

          Vielleicht meldet sich ja mal eine nette Standesbeamtin / Archivarin (kann auch männlich sein), und plaudert aus dem Nähkästchen...

          Kommentar

          • Omas Bester
            Neuer Benutzer
            • 28.12.2010
            • 15

            #6
            Hallo,

            das würde mich auch interessieren!
            Gibt es zu jedem Eheeintrag auch den passenden Aufgebotseintrag oder sind diese vernichtet worden?
            Zuletzt geändert von Omas Bester; 21.04.2011, 09:40.

            Kommentar

            • Hannibal
              Erfahrener Benutzer
              • 22.12.2009
              • 1922

              #7
              Hallo,

              ich habe ein paar Eheeinträge (1920/30er Jahre), wo meist oben auch eine Aufgebotsnummer steht, da diese Eheeinträge ziemlich kurz gehalten sind und manchmal nicht die Eltern genannt werden, kann so ein Aufgebot ganz hilfreich sein.

              Vielleicht ist dieser Vortrag ganz interessant für die Hintergründe, auch wenn es nicht explizit um Aufgebote geht.

              MFG
              Hannibal
              DAUERSUCHE NACH: MANOHR, MENOHR, MANUHR, MENUHR / WIEDERÄNDERS, WIEDERANDERS / ZWEINIGER
              BERLIN:
              CORNELIUS
              BÖHMEN: MANDLIK, STADTHERR, URBAN, WUCHTERL
              HINTERPOMMERN: GRIESE, PIPER, STARK
              SACHSEN: Namensliste
              SACHSEN-ANHALT: ADERHOLD, SINSEL
              SCHLESIEN: HEU, HEY (Militsch)
              THÜRINGEN: Namensliste!
              VORPOMMERN: Namensliste!

              Kommentar


              • #8
                Hallo Hannibal,

                ein toller Link!

                Es gibt also auch eine Sterbebeiakte?

                Man lernt nie aus

                Kommentar

                • BrunoWilhelmLouis
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.04.2011
                  • 325

                  #9
                  Hallo und guten Abend!
                  Es gibt für jeden Personenstandsfall, der beurkundet werden muss, auch eine Beiakte/Sammelakte. Für Geburten, für Eheschließungen und für Sterbefälle. Man kann nicht pauschal sagen, ob sie noch vorhanden sind, das liegt im Verantwortungsbereich des zuständigen Archives. Sammelakten haben lt. Gesetz nur eine Aufbewahrungspflicht, die sich nach den Fortführungsrichtlinien der Personenstandsregister (Geburten 110 Jahre, Eheschließungen 80 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre) richten. Ergo darf eine Kommune die Aufgebote von 1874-1930 wegschmeißen, wenn sie wollen. Auch muss man bei der Fragestellung, ob noch welche vorhanden sind, daran denken, dass evtl. einige Bestände auf Grund von Kriegseinwirkungen wie Bombenangriffen verlust gegangen sind. Von Beiakten/Sammelakten gibt es keine Duplikate. Gerade in der Zeit der Nationalsozialisten, nach den Nürnberger Gesetzen, sind Aufgebote sehr interessant, da darin auch die Lebensdaten der Eltern mit erfasst worden. Auch sind in Sammelakten Ehescheidungsurteile zu finden, sofern sie mit abgeheftet wurden sind, als sich einer der Geschiedenen neu vermählen wollte.

                  Es bleibt jedem nichts anderes übrig, als im jeweiligen Standesamt anzufragen, ob im Verwaltungsarchiv der Kommune noch Sammelakten/Beiakten aus dem gewünschten Zeitraum vorhanden sind.

                  Und: JA, natürlich gibt es Aufgebote seit dem 01.10.1874, dem Tag, an dem in Preußen die Standesämter geöffnet haben, bzw. seit dem 01.01.1876, wo das restliche Reich Standesämter einführte.

                  Es grüßt herzlich
                  BrunoWilhelmLouis

                  Kommentar


                  • #10
                    Hallo BrunoWilhelmLouis,

                    vielen Dank für die Informationen!

                    Wenn ich nur so ein Glück mit den Standesbeamten hätte!

                    Das fängt schon bei der Melderegisterkarte an.

                    Für andere Ahnenforscher sind sie ein wahrer Segen; wenn ich danach frage, schaun die Beamten mich an wie ein Mondfahrzeug.

                    Vor 1945 sind scheinbar keine mehr aufbewahrt worden.

                    Wenn du schreibst, dass die Aufgebote aus dem Zeitraum 1874-1930 theoretisch vernichtet worden sein könnten, lässt mich das Böses erahnen.

                    Versuch macht kluch

                    Kommentar

                    • Hibbeln
                      Erfahrener Benutzer
                      • 12.04.2008
                      • 469

                      #11
                      Hallo,

                      nachfolgend einige Hinweise bezüglich der rechtlichen Lage von Aufgeboten nach dem Personenstandsgesetz für die Königlich Preußischen Staaten aus dem Jahre 1874:

                      § 27
                      Der Schließung der Ehe soll ein Aufgebot vorhergehen [...]
                      § 28
                      Vor Anordnung des Aufgebots sind dem Standesbeamten die zur Eheschließung gesetzlich nothwendigen Erfordernisse als vorhanden nachzuweisen.
                      Insbesondere haben die Verlobten in beglaubigte Form beizubringen:
                      1) Ihre Geburtsurkunden
                      2) die zustimmenden Erklärung derjenigen Personen, deren Einwilligung nach dem Gesetze erforderlich ist
                      [...]
                      § 29
                      Das Aufgebot muß bekannt gemacht werden:
                      1) in der Gemeinde, oder in den Gemeinden, woselbst die Verlobten ihren Wohnsitz haben;
                      [...]

                      Dieter

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                      • Katze58
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.02.2009
                        • 334

                        #12
                        Hallo Dieter!

                        Genau so habe ich die Unterlagen vom Aufgebot in Kopie erhalten. Taufbescheinigungen aus Saugen (Ostpreußen) . Genauer Wohnort vor Eheschließung. Informationen zu den Eltern mit Einwilligungserklärung.

                        Ich war begeister!

                        Lieben Gruß

                        - Petra -
                        LG - Petra -


                        Das Chaos sei willkommen -
                        die Ordnung hat versagt !

                        Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

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