Mit 18 Jahren beim Boxeraufstand?

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  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #16
    Und noch ein Artikel v. 26.6. Bild 1 + 2
    Nicht mehr mit dem Expeditionskorps in Zshg stehend Bild 3 v 30.6.
    Angehängte Dateien
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

    Kommentar

    • Deisterjäger
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2013
      • 1159

      #17
      Moin

      Zitat von scheuck Beitrag anzeigen

      Sehr merkwürdig ist für mich, dass er einen "Jagdschein" gemacht hat, "gültig" für eine Doppelflinte ; das habe ich in den "Nachrichten für die Heimat" (oder so ähnlich) gefunden. - Ein Soldat wird es kaum "nötig" haben, einen Waffenschein zu machen, oder?
      ... was ist da so merkwürdig dran? Wer eine Jagd ausüben will/wolte benötigt dafür einen Jagdschein. Das ist nicht nur heute so das war auch schon zu Kaiserszeiten so. Wer dann den Jagdschein hatte benötigte auch noch einen Waffenschein, das eine war nicht automatisch durch das andere geregelt.

      Ein Polizist oder Bundeswehrsoldat heute muß auch heute eine Jagdprüfung ablegen wenn er einen Jagdschein erwerben will. Der ist ganz schön teuer und bis das man ihn in der Tasche hat geht ganz schön Zeit drauf.
      Viele Grüße vom Deisterrand
      Harald

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      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #18
        Nochmals DANK, Kasstor!

        Die Bekanntmachung passt wie "A auf E"
        Herzliche Grüße
        Scheuck

        Kommentar

        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #19
          T'schuldigung, Deisterjäger ; falsch ausgedrückt ...

          Klar, zu einem Jagdschein gehört eine waidmännische Ausbildung, das weiß ich. - Hier handelt es sich allein um einen "Doppelflinten-Waffenschein", also mehr oder weniger doch um die "Befähigung", mit einer solchen umgehen zu können bzw. sie besitzen zu dürfen.

          Weiß der Teufel, was er damit gewollt hat; Trophäen sind keine vorhanden. - Vielleicht war es auch nur "chic", einen solchen Waffenschein zu haben?
          Zuletzt geändert von scheuck; 16.03.2017, 01:20.
          Herzliche Grüße
          Scheuck

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