Alimente

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  • Laute
    Erfahrener Benutzer
    • 16.12.2010
    • 162

    Alimente

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung:
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Hallo liebe Mitforscher,

    mussten Väter für ihre unehelichen Kinder schon 1923 in Oberschlesien
    Alimente zahlen?

    Mit frdl. Grüßen
    Heinrich
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4398

    #2
    Hallo Heinrich,

    Alimente zahlen musste der Vater, so er das uneheliche Kind anerkannt hat. Diese Vaterschaftsanerkennung lag wenn beim Vormundschaftsgericht, ob du dazu aber heute noch was findest ist fraglich.

    Möglich das es dazu noch etwas in einem Staatsarchiv gibt, oder bei den Gerichten.

    LG Silke
    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

    Kommentar

    • Laute
      Erfahrener Benutzer
      • 16.12.2010
      • 162

      #3
      Alimente

      Hallo Silke,

      Danke für Deine schnelle Antwort.
      Diese Daten sind mir bekannt. (siehe Anhang)
      Name des Vaters habe ich geschwärzt. (......)

      Würde ich im Archiv Panstwowe w Opulu Zamkowa 2 Opole 45-016
      nähere Einzelheiten erfahren auch wenn ich in diesem Fall nicht zur Familie
      1. Grades gehöre? (ich bin der Neffe vom Vater)

      In welcher Form müßte ich meine Anfrage stellen?
      Gibt es dafür Vordrucke?

      Gruß
      Heinrich
      Angehängte Dateien

      Kommentar

      • Silke Schieske
        Erfahrener Benutzer
        • 02.11.2009
        • 4398

        #4
        Hallo Heinrich,

        Für Standesamt und Diözesanarchiv hätten wir hier im Forum (glaube unter Lesehilfe) Vorlagen, aber für Gerichte nicht. Vielleicht könnte dir hier jemand mit guten polnisch Kenntnissen da behilflich sein.

        Ob du da auch jenseits des 1. Grades was erreichen kannst, weiß ich nun nicht. Wenn es allerdings der gleiche FN ist, wäre das doch vielleicht nicht unbedingt das Problem.

        Die Geburtsurkunde der Oma meines Mannes hab ich vor Jahren auch ohne weiteres vom Standesamt bekommen. Es reichte das ich den Namen trug

        Einfach mal versuchen

        LG Silke
        Zuletzt ge?ndert von Silke Schieske; 21.09.2017, 19:25.
        Wir haben alle was gemeinsam.
        Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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        • awilde
          Erfahrener Benutzer
          • 17.12.2012
          • 259

          #5
          Zitat von Laute Beitrag anzeigen
          Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
          Genaue Orts-/Gebietseingrenzung:
          Konfession der gesuchten Person(en):
          Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
          Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


          Hallo liebe Mitforscher,

          mussten Väter für ihre unehelichen Kinder schon 1923 in Oberschlesien
          Alimente zahlen?

          Mit frdl. Grüßen
          Heinrich
          Hallo Heinrich,

          ja, er musste sicherlich Alimente zahlen, wenn die Vaterschaft anerkannt anerkannt wurde.

          Das Dokument kannst du bei polnischen Staatsarchiven auch auf deutsch per E-Mail "kancelariaopole.ap.gov.pl" anfordern.Die Antwort wird allerdings in polnisch sein. Hier auch eine Übersetzungshilfe:



          Du wirst die Dokumente voraussichtlich ohne Probleme bekommen.

          LG
          Andreas

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          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 19711

            #6
            Hallo,

            1926 ist der Vater in Ratibor gemeldet.

            LG
            Horst
            Zuletzt ge?ndert von Horst von Linie 1; 21.09.2017, 21:34.
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

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            • Laute
              Erfahrener Benutzer
              • 16.12.2010
              • 162

              #7
              Alimente

              Hallo Andreas und Horst,

              danke Euch recht herzlich für die weiteren guten Hinweise.

              Ein schönes Wochenende wünscht
              Heinrich

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