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#1
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puncto furti
Liebe Lateiner,
In einem Taufeintrag 1767 heißt es: Pater: Johann Koch, welcher aber gegenwärtig "puncto furti" ausgetretten Mater: Catharina, welche aber unschuldig. Es handelt wohl um eine Straftat, aber welche ? |
#2
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Hallo Baptist,
aufgrund des eher kläglichen Kontexts würd ich auf "vorehelichen Beischlaf" vulgo "fornicatio" tippen. Ist es so schwer, gleich mit den Fakten rauszurücken? Welches Taufbuch? Katholisch, evangelisch? Vielleicht nen Scan? |
#3
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Hallo Baptist,
nachdem ich meinen "Stowasser" konsultiert habe, kann es auch Diebstahl, oder eine "heimliche Liebschaft" sein. siehe lateinisches Wort "furtum" (furti, Neutrum) Viele Grüße Frank |
#4
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Hallo zusammen,
ausgetreten bedeutet weggelaufen. Furtum ist der Diebstahl. Der Kindsvater war also wegen Diebstahls flüchtig. Es grüßt der Alte Mansfelder |
#5
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Hallo
"puncto furti" = "wegen Diebstahls" Quelle: http://meyersfremmedordbog.dk/ordbog...&last_id=60153 Gruss |
#6
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puncto furti
Grüß euch ihr Lieben,
herzlichen Dank für die vielseitige Deutung des Eintrages "puncto furti" in einem Taufeintrag. Er ist also wegen eines Diebstahls weggelaufen: Er ist aber mit Sicherheit wieder zurückgekommen, denn er hatte noch fünf weitere Kinder in seiner Ehe. Über eine evtl. Strafe ist mir leider nichts bekannt. |
#7
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Hallo,
die Strafe könnte "zeitweilige Verbannung" gewesen sein; er wäre also nicht vor der Strafverfolgung geflüchtet, sondern musste als Strafe austreten aus der Dorfgemeinschaft. Gruss |
#8
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Hallo,
bei der zeitlichen (Landes-) Verweisung wurde der Missetäter förmlich über die Grenzen des Jurisdiktionsbezirks gestoßen und mit einem befristeten Betretungsverbot belegt. Als Strafe für kleinere Diebstähle kam dies durchaus in Betracht und mag in der Folge auch passiert sein, wenn ihm die Missetat nachgewiesen werden konnte. Zur Terminologie des Taufeintrags passt es aber (noch) nicht, da "austreten" erst einmal nur "weglaufen" bedeutet. Ich kenne das aus einer Vielzahl von Prozessakten, darum weiß ich es auch so genau(-Modus aus) Es grüßt der Alte Mansfelder |
#9
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puncto furtis
Zitat:
"zeitweilige" Verbannung kann durchaus zutreffen, den bei der Geburt seines zweiten Kindes zwei Jahre später war er wieder anwesend. |
#10
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Moin Baptist,
Zitat:
Friedrich |
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