Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Erfahrungsaustausch - Plauderecke
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 08.06.2017, 14:10
Benutzerbild von Baptist
Baptist Baptist ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2010
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 426
Standard puncto furti

Liebe Lateiner,
In einem Taufeintrag 1767 heißt es:
Pater: Johann Koch, welcher aber gegenwärtig "puncto furti" ausgetretten
Mater: Catharina, welche aber unschuldig.
Es handelt wohl um eine Straftat, aber welche ?
__________________
Ein Servus aus der Schanz
Baptist
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.06.2017, 14:29
gki gki ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 4.820
Standard

Hallo Baptist,

aufgrund des eher kläglichen Kontexts würd ich auf "vorehelichen Beischlaf" vulgo "fornicatio" tippen.

Ist es so schwer, gleich mit den Fakten rauszurücken? Welches Taufbuch? Katholisch, evangelisch? Vielleicht nen Scan?
__________________
Gruß
gki
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.06.2017, 14:33
Benutzerbild von Frank K.
Frank K. Frank K. ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2009
Ort: Crailsheim
Beiträge: 1.315
Standard

Hallo Baptist,

nachdem ich meinen "Stowasser" konsultiert habe, kann es auch Diebstahl, oder eine "heimliche Liebschaft" sein.
siehe lateinisches Wort "furtum" (furti, Neutrum)
Viele Grüße
Frank
__________________
Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.06.2017, 20:57
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
Super-Moderator
 
Registriert seit: 21.12.2013
Ort: Harzvorland
Beiträge: 4.626
Standard

Hallo zusammen,

ausgetreten bedeutet weggelaufen. Furtum ist der Diebstahl. Der Kindsvater war also wegen Diebstahls flüchtig.

Es grüßt der Alte Mansfelder
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.06.2017, 21:47
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.070
Standard

Hallo
"puncto furti" = "wegen Diebstahls"
Quelle: http://meyersfremmedordbog.dk/ordbog...&last_id=60153
Gruss
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.06.2017, 14:17
Benutzerbild von Baptist
Baptist Baptist ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 27.09.2010
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 426
Standard puncto furti

Grüß euch ihr Lieben,

herzlichen Dank für die vielseitige Deutung des Eintrages "puncto furti"
in einem Taufeintrag. Er ist also wegen eines Diebstahls weggelaufen:
Er ist aber mit Sicherheit wieder zurückgekommen, denn er hatte noch
fünf weitere Kinder in seiner Ehe. Über eine evtl. Strafe ist mir leider nichts
bekannt.
__________________
Ein Servus aus der Schanz
Baptist
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 09.06.2017, 15:47
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.070
Standard

Hallo,
die Strafe könnte "zeitweilige Verbannung" gewesen sein; er wäre also nicht vor der Strafverfolgung geflüchtet, sondern musste als Strafe austreten aus der Dorfgemeinschaft.
Gruss
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.06.2017, 18:14
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
Super-Moderator
 
Registriert seit: 21.12.2013
Ort: Harzvorland
Beiträge: 4.626
Standard

Hallo,

bei der zeitlichen (Landes-) Verweisung wurde der Missetäter förmlich über die Grenzen des Jurisdiktionsbezirks gestoßen und mit einem befristeten Betretungsverbot belegt. Als Strafe für kleinere Diebstähle kam dies durchaus in Betracht und mag in der Folge auch passiert sein, wenn ihm die Missetat nachgewiesen werden konnte. Zur Terminologie des Taufeintrags passt es aber (noch) nicht, da "austreten" erst einmal nur "weglaufen" bedeutet. Ich kenne das aus einer Vielzahl von Prozessakten, darum weiß ich es auch so genau(-Modus aus)

Es grüßt der Alte Mansfelder
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 10.06.2017, 11:10
Benutzerbild von Baptist
Baptist Baptist ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 27.09.2010
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 426
Standard puncto furtis

Zitat:
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Hallo,
die Strafe könnte "zeitweilige Verbannung" gewesen sein; er wäre also nicht vor der Strafverfolgung geflüchtet, sondern musste als Strafe austreten aus der Dorfgemeinschaft.
Gruss
Hallo Sara,

"zeitweilige" Verbannung kann durchaus zutreffen, den bei der Geburt seines zweiten Kindes zwei Jahre später war er wieder anwesend.
__________________
Ein Servus aus der Schanz
Baptist
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 10.06.2017, 11:23
Benutzerbild von Friedrich
Friedrich Friedrich ist offline männlich
Moderator
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 11.305
Standard

Moin Baptist,

Zitat:
Zitat von Baptist Beitrag anzeigen
bei der Geburt seines zweiten Kindes zwei Jahre später war er wieder anwesend.
irgendwie finde ich, es wäre wichtiger gewesen, wenn er etwa 9 Monate vor der Geburt anwesend war...

Friedrich
__________________

"Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."

(Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:41 Uhr.