1857 oo Ostpreußen (Didzuleit/Tabbert) - Randbemerkung

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  • Mandragora
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2011
    • 347

    [ungelöst] 1857 oo Ostpreußen (Didzuleit/Tabbert) - Randbemerkung

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchbuch, Eheschließungen
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1857
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Drengfurth, Rastenburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Didzuleit und Tabbert




    hallo zusammen!

    hier habe ich einen Hochzeitseintrag, bei dem ich die Randbemerkung nicht lesen kann. Kann mir jemand helfen?

    35 (Gesamt)/21 (Land) Carl Didzeleit Knecht aus Wikerau,
    des Instmanns Carl Didzeleit zu Angerburg
    ältester Sohn – mit Jungfrau Wilhelmi-
    ne Tabbert zu Marschallheide, des
    Instmanns Samuel Tabbert zu Marschals-
    heide ältester Tochter
    procl. Dom 20, 21 u. 22 p Trin.
    Copuliert 14/vierzehnten November.

    32 J. Bewilligung d.
    Vaters.
    aufbretigsschen (????)

    aus Barten.
    21 J.

    danke euch!
    Kathrin
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Mandragora; 26.03.2017, 20:01.
    Ostpreussen (Masuren) - Bayern (Nordschwaben/Oberfranken) - Sachsen (Erzgebirge) - Österreich
  • Mandragora
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2011
    • 347

    #2
    Schwer zu lesen...
    Kann jemand vielleicht Wortteile berichtigen?

    VG
    Kathrin
    Ostpreussen (Masuren) - Bayern (Nordschwaben/Oberfranken) - Sachsen (Erzgebirge) - Österreich

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28378

      #3
      Hallo Kathrin,

      ich versuche es mal:

      35 (Gesamt)/21 (Land) Carl Didzeleit Knecht aus Wikerau,
      des Instmanns Carl Didzeleit zu Angerburg
      ältester Sohn – mit Jungfrau Wilhelmi-
      ne Tabbert zu Marschallsheide, des
      Instmanns Samuel Tabbert zu Marschals-
      heide ältester Tochter
      procl. Dom 20, 21 u. 22 p Trin.
      Copuliert 14/vierzehnten November.

      32 J. Ein(?)willigung d.
      Vaters.
      Auf...tigsschein (Aufgebotsschein???)

      aus Barten.
      21 J.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Karla Hari
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2014
        • 5878

        #4
        hola,

        versuch doch mal (wenn es geht) im Kirchenbuch so einen Text auf anderen Seiten zu finden. Manchmal ist es dort besser lesbar und man kann Rückschlüsse auf diesen hier ziehen. Meist wurden solche Formulierungen mehrmals gebraucht, wenn es der selbe Pastor war.

        ich kann hier nicht mal ...gung lesen, es sind zu wenige Bögen dort
        Lebe lang und in Frieden
        KarlaHari

        Kommentar

        • Jürgen Wermich
          Erfahrener Benutzer
          • 05.09.2014
          • 5692

          #5
          Vielleicht Aufbiet(u)ngsschein.
          Bewilligung ist m. E. richtig.

          Kommentar

          • Mandragora
            Erfahrener Benutzer
            • 03.09.2011
            • 347

            #6
            hallo ihr drei,

            ich kann gerade leider nicht in Ruhe der Sache widmen - bin kaum zuhause - , ich werde aber noch mal Ende der Woche auf Archion nach ähnlichen Einträgen suchen, um einen Vergleich zu haben.

            Wie wäre denn "Aufbietungs/Aufgebotsschein aus Barten" zu interpretieren... keiner von beiden kam von da. Welche Wege (Amt, Gericht) nahm denn so ein Schein, und was genau bedeutet er? ....Da werd ich am Wochenende mal googlen müssen.

            danke euch, mal wieder!
            Kathrin
            Ostpreussen (Masuren) - Bayern (Nordschwaben/Oberfranken) - Sachsen (Erzgebirge) - Österreich

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