Dispens wegen "geistiger Verwandtschaft"

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  • wilhus
    Erfahrener Benutzer
    • 08.11.2015
    • 116

    Dispens wegen "geistiger Verwandtschaft"

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1856
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Leer
    Konfession der gesuchten Person(en): rk
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):

    Hallo zusammen,

    Im KB (Horstmar-)Leer fand ich folgenden Heirateintrag:
    Franz Anton Arnold Vissing, Kaufmann, Leer, 45 J, Eltern todt
    oo 22.01.1856
    Maria Anna Voß, 34 J, 6 Mon. Tochter von Joan Bernd Voß, Lehrer in Leer,
    Zeugen: Joseph Feldwisch, Pfarrer, Bernhard Voß, Bernard Denkler
    Anmerkung: Dispensatio super impedimentum cognationis spiritualis 12 Dbr 1856

    Meine Frage betrifft den Eintrag der Dispens, den ich hoffentlich richtig abgeschrieben habe, incl. des vermutlich falschen Datums, das wohl 1855 statt 1856 hätte heißen müssen. (Leider sind im Bistumsarchiv MS ja keine Kopien möglich, so dass ich keine Abbildung zeigen kann)
    Hierbei handelt es sich ja wohl um eine Dispens zu einem Ehehindernis „geistiger Verwandtschaft“.
    Welche Hindernisse waren das?
    Ich habe bislang im Internet gefunden, dass es sich um Taufen oder Firmungen handelt. Aber in diesem Fall waren weder die Eheleute gegenseitige Paten noch deren Eltern Paten des jeweils anderen Schwiegerkindes.
    Was kann sonst noch ein Hindernis gewesen sein? Wo kann ich ggf Hinweise finden?

    Ich bedanke mich schon im Voraus für alle Hinweise.
    Viele Grüße
    Willi
  • katrinkasper

    #2
    .
    Zuletzt geändert von Gast; 22.03.2017, 00:16.

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Hallo
      Zu geistiger Verwandtschaft steht auf http://www.christoph-www.de/grad.html Folgendes:
      "Häufiger Fall: Ein Mann (oder eine Frau) will eine Person heiraten, bei dessen Kind er (oder sie) Pate war."
      Also war eine der beiden Ehepartner vorher Pate bei einem Kind des anderen aus einer anderen vorherigen Beziehung?

      Desweiteren Zitat:
      im katholischen Kirchenrecht bis 1983 die aus Taufe und Firmung entstehende »Verwandtschaft« des Getauften mit dem Taufenden und dem Paten beziehungsweise des Gefirmten mit dem Paten. Die geistliche Verwandtschaft bildete ein Ehehindernis, von dem Dispens erteilt werden konnte.
      Quelle: http://universal_lexikon.deacademic....Verwandtschaft

      P.S.
      Aber diese Fälle hattest Du wohl schon verneint?
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.03.2017, 01:17.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Der Fimenden darf nicht den Gefirmten heiraten, und nicht dessen Eltern und Paten https://books.google.de/books?id=hJp...schaft&f=false
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28326

          #5
          Hallo,

          ich denke des Rätsels Lösung liegt in dem von Katrin gelöschten Beitrag. (@Katrin: was sollte die Löschung?)

          Zitat Zeno.org:
          Geistliche Verwandtschaft, die nach Ansicht der kath. Kirche zwischen Täuflingen und auch Firmlingen und deren Paten und letztern untereinander bestehende Verwandtschaft; bildet ein kirchliches Ehehindernis.
          Vermutlich waren sie tatsächlich beide Paten ein und desselben Kindes, wodurch zwischen den Paten die geistliche/geistige Verwandtschaft entsteht.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine
          sigpic .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • wilhus
            Erfahrener Benutzer
            • 08.11.2015
            • 116

            #6
            Danke für die Antworten.
            Der Hinweis von Kathrin und Xtine hat mich auf die Idee gebracht, die Patenschaften in der Familie einmal näher zu betrachten.
            Franz Anton Arnold Vissing war vor der von mir zitierten Ehe schon einmal verheiratet. Aus der ersten Ehe gab es ein Kind (Engelbert Theodor, ~29.07.1851), bei dem Maria Anna Voß (seine spätere zweite Ehefrau) Patin war.
            Vermutlich war das der Hinderungsgrund, der die Dispens notwendig machte. Sie war also vor der Ehe "geistlich" mit ihm verwandt.

            Danke nochmals an alle und viele Grüße,
            Willi

            Kommentar

            • Xtine
              Administrator
              • 16.07.2006
              • 28326

              #7
              Hallo Willi,

              Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
              Also war eine der beiden Ehepartner vorher Pate bei einem Kind des anderen aus einer anderen vorherigen Beziehung?
              also doch diese Konstellation
              Viele Grüße .................................. .
              Christine
              sigpic .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

              Kommentar

              • wilhus
                Erfahrener Benutzer
                • 08.11.2015
                • 116

                #8
                Hallo Christine, hallo Anna Sara,

                @Christine
                korrekt, die Vermutung stimmte.

                @Anna Sara
                herzlichen Dank, leider ist mir in meiner letzten Antwort ein Lapsus passiert. Hauptsächlich aufgrund Deiner Info habe ich die Patenschaften kontrolliert.

                Nochmals vielen Dank an alle, die zur Klärung beigetragen haben.
                Viele Grüße,
                Willi

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