Datenschutz - keine weitere Auskunft über meinen leiblichen Vater!

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  • Babsi1974
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    Datenschutz - keine weitere Auskunft über meinen leiblichen Vater!

    Hallo zusammen,

    mein Problemfall kennt ihr ja schon, aber jetzt wird es langsam immer verrückter. Ich habe jetzt durch meine angeforderten Adoptionsunterlagen (durch einen Anwalt einklagen müssen) jetzt auch den Geburtsort meines leiblichen Vaters heraus bekommen. Und jetzt hatte ich letzte Woche da mal hingeschrieben, nachdem ich das zuständige Standesamt in Zeven (Kreis Bremervörde) ausfindig gemacht habe.

    Gestern kriegte ich bereits einen Anruf (hatte Telefonnummer für Rückrfragen angegeben) das man mir dort keine Geburtsurkunde ausstellen könne, weil die Verwandtschaft zu meinen Vater erloschen sei (egal ob ich private Familienforschung betreibe) und dann sagte die Dame noch damit das Kindeswohl nicht gefährdet würde. Ich bin kein Kind mehr sondern über 40. Und ich meine ich habe doch ein Recht zu wissen, woher ich abstamme? Kann die sich wirklich querstellen? Muss ich mir diesbezüglich wieder einen Anwalt nehmen? Die hat mir jetzt nur sagen können, das mein leiblicher Vater 2013 in Hannover geheiratet hat, darum kann es sein, das die alte Adresse wohl nicht mehr stimmt. Mehr durfte sie mir aus datenchutzrechtlichen Gründen angeblich nicht sagen.

    Wenn ich "Vermißt" schaue dann frag ich mich wie die das vom TV aus machen. Die kriegen das immer hin. Ich wollte ja nun wissen, wer die Eltern sind, das man da weiter ansetzt. Aber ich bin doch immerhin noch "blutsverwandt" mit denen, wenn auch rechtlich nicht mehr verwandt. Dürfen die das so verweigern? Bei der mütterlichen Seite hab ich übrigens keine Probleme, da komme ich munter weiter.

    Gruß Barbara
  • Sahanya
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2013
    • 236

    #2
    Guten Morgen Barbara,

    das ist natürlich extrem ärgerlich.
    Auf den ersten Blick dachte ich auch, dass das ja wohl nicht sein kann, habe dann aber diesen Artikel gefunden:
    http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=101180.html

    Offenbar erlischt mit der Adoption tatsächlich das Verwandtschaftsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten und geht auf die Adoptiveltern über. Wenn die Bearbeiter also pingelig sind, kann man vermutlich nichts anderes machen als auf den Ablauf der Sperrfristen warten - danach kann dich keiner aufhalten, allerdings sind die auch lang und du willst sicherlich nicht da sitzen und für deinen leiblichen Vater einen frühen Tod herbeisehnen.

    Oder hältst du es für denkbar, dass dein leiblicher Vater dir womöglich eine Vollmacht ausstellt? Dann wäre es natürlich kein Problem.

    Gruß,

    Sahanya

    Kommentar


    • #3
      Hallo Sahanya,

      danke für die schnelle Antwort. Nein natürlich will ja nicht, das er schon früh stirbt und ich müsste dann auch erst die jahrelangen Sperrfristen einhalten, dann wäre ich wohl eine "alte" Oma. Bei der Adoptionsvermittlungsstelle wolllte man mir ja erst gar nicht den Namen sagen.

      Dazu müsste ich meinen leiblichen Vater erst mal wieder finden. Ich hatte schon mal Kontakt zu ihm, aber nur kurz, alle Daten im Handy gespeichert und auf einmal war das Ding hin und somit auch der ganze Kontakt weg.

      Es ist nur verwunderlich, das ich über die leibliche Mutter und deren Linie mehr raus bekomme und auch Auskunft, als über meinen leiblichen Vater. Ich denke das es kein Sinn hat, zum Standesamt zu fahren und dort nach der Heiratsurkunde zu fragen, da würde ich sicher auch auf Granit beißen. Warum man mir ohne Anwalt die Adoptionsunterlagen auch verwehrt hat, weiß ich nicht. Anscheinend bin ich wegen der Adoption ein Sonderfall (aber keine Zwangsadoption aus der ehemaligen DDR).

      Vielleicht hat noch jemand Ideen, wie man da auf der Linie überhaupt weiterforschen kann.....Der Name ist ja nicht allzu geläufig, dann geht es noch.

      Kommentar

      • Kleeschen
        Erfahrener Benutzer
        • 01.03.2014
        • 1655

        #4
        Hallo Barbara,

        hast Du die Standesbeamte auf das Urteil des OG München vom 14.04.2005 aufmerksam gemacht? Dort heißt es, dass das "Recht auf Kenntnis der biologischen Abstammung" ein rechtliches Interesse "an der Benutzung der Personenstandsbücher betreffend die leiblichen Vorfahren darstellt". (Aktenzeichen: 31 Wx 1/05)

        Nach § 62, Abs. 1 PStG kannst du für jeden, bei dem Du ein rechtliches Interesse nachweisen kannst, die Geburts-, Heirats- und Sterbeunterlagen bekommen. Dein rechtliches Interesse kannst Du dem o.g. Urteil zufolge mit Deinen Adoptionsunterlagen glaubhaft machen.

        Viel Erfolg!

        Schöne Grüße
        Kleeschen
        Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
        Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
        Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
        Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
        Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
        Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

        Kommentar

        • Sahanya
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2013
          • 236

          #5
          Hallo Kleeschen,

          das ist ja toll!
          Hier ein Link zum Volltext des Urteils:
          Rechtsprechung der Bundesgerichte, Oberlandesgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Finanzgerichte, Volltexte


          Damit dürfte das Standesamt tatsächlich keine Handhabe mehr haben. :-)

          Da freu ich mich für dich, Barbara!

          Gruß,
          Sahanya

          Kommentar

          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4666

            #6
            Hallo Barbara,

            ergänzend zu der von Sahanya genannten Entscheidung kannst Du Dich auch noch auf das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31. Januar 1989 (Az.: 1 BvL 17/87) zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen. Erst im letzten Jahr hat das BVerfG im Urteil vom 19. April 2016 (Az.: 1 BvR 3309/13) die Grundzüge inzidenter noch einmal bestätigt und die Entwicklung seiner eigenen Rechtsprechung nachgezeichnet. In dem Urteil heißt es etwa ausdrücklich (Rz. 38): "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gibt keinen Anspruch auf Verschaffung, schützt aber vor der Vorenthaltung verfügbarer Abstammungsinformationen."

            Dein Auskunftsanspruch ist allerdings insoweit beschränkt, als Rechte Dritter berührt sein können. Das gilt also etwa für die amtlichen Randvermerke auf der Geburtsurkunde Deines Vaters, aus denen etwa seine Eheschließung, Scheidung, weitere Eheschließungen oder weitere Kinder hervorgehen. Diese amtlichen Randvermerke können aber geschwärzt und so Deinem Auskunftsanspruch entsprochen werden.

            Wenn Du mit dieser Argumentation im Standesamt auf keine offenen Ohren triffst, kannst Du Dich auch erst einmal an die zuständige Standesamtsaufsicht wenden. Diese kann das Standesamt entsprechend anweisen.

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
            - Tote Punkte in Ostwestfalen
            - Tote Punkte am Deister und Umland
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            - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

            Kommentar


            • #7
              Hallo ihr,

              ich werde da sicher keine Chance haben. Die Dame war zwar nett am Telefon, aber hat auf Datenschutz gepocht und ich hätte ja keine Rechte mehr, weiter mich über meinen Vater zu informieren. Dann werde ich mich mal dran machen und eine Beschwerde an das zuständige Standesamt dort schreiben, bevor ich mir wieder einen Anwalt nehmen muss.

              Im Moment bin ich auch grad dabei, heraus zu finden, das ich evtl. mit den Groenings auch noch mehr verwandt bin als ich dachte. Ich denke sowas kommt selten vor bei der AF, aber in meinen Fall scheint das tatsächlich so zu sein, weil bei meiner Adoptivlinie auch Groenings (die ua. aus Bremen) vorkommen. Weitere Hinweise hab ich durch eine entfernte Verwandte bei FB erhalten, die auch die Groenings schon lange vor mir erforscht.

              Ich werde Euch den aktuellen Stand der Dinge wissen lassen, was ich in der Sache weiter erreichen konnte. Na klar kann man die Randvermerke schwärzen, das mach ich auch so, wenn nicht jeder alles lesen muss....Sollte in der heutigen Zeit kein Problem sein.

              Sollte ich noch mal versuchen mit den o.g. Auszug aus den Urteil noch mal an das Standesamt Zeven hinzuschreiben, aber ich vermute auch, das ist für die Katz ist, wenn die sich stur stellen. Betrifft übrigens den Namen Wieczorek. Hier vermute ich eine polnische Herkunft,auch wenn er in Zeven geboren wurde.

              Gruß Barbara

              Kommentar

              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator
                • 21.12.2013
                • 4666

                #8
                Hallo Barbara,

                Zitat von Babsi1974 Beitrag anzeigen
                Dann werde ich mich mal dran machen und eine Beschwerde an das zuständige Standesamt dort schreiben, bevor ich mir wieder einen Anwalt nehmen muss.
                am besten schreibst Du, wie gesagt, an die Standesamtsaufsicht. Im Falle der Stadt Zeven ist das der Landkreis Rotenburg (Wümme): https://www.lk-row.de/

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Gesucht:
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                • #9
                  Danke Dir alter Mansfelder.

                  Das mache ich dann auch auf postalischen Wege nicht per Mail. Ich hoffe das ich dann nicht solange auf eine Antwort warten muss.

                  Ich habe auch noch nicht gewusst, das es sowas überhaupt gibt.

                  Kommentar

                  • Kleeschen
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.03.2014
                    • 1655

                    #10
                    Vorsichtig! Lieber noch einmal freundlich die Standesbeamtin auf dieses Urteil hinweisen, als gleich bei ihren Vorgesetzten Beschwerde einzureichen!

                    Sie kann von diesem Urteil nichts gewusst haben und beharrt deswegen auf dem PStG. Denn dort steht es natürlich so drin. Urkunden innerhalb der Datenschutzfrist nur an direkte Vorfahren und Nachkommen, bzw. bei Geburts- und Sterbesachen auch an die Geschwister.

                    Liebe Grüße
                    Kleeschen
                    Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
                    Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
                    Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
                    Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
                    Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
                    Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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                    • #11
                      okay ich werde es noch mal in meiner netten Art probieren. Genau das gleiche Problem hatte ich gestern. Da war ich aufm Friedhof gewesen (Stadtteilfriedhof) und wo meine vor 2 Jahren verstorbene Tante liegt (Rasen-Urnengrab) und noch ein ganz alter Grabstein vorhanden ist. Die Liegezeit ist normalerweise abgelaufen, nur noch den Stein haben sie bis dato zum Glück noch stehen lassen.

                      Allerdings beharrte die (obwohl ich nächste Angehörige bin) da liegt mein verstorberner Cousin u.a. mit drauf (1988 verstorben 20 Jahre alt nur geworden) der Sohn von dem verstorbenen Bruder meiner Mutter, auf den Datenschutz und sie könnte mir die anderen die da ebenfalls in dem Grab mit drin liegen, nicht nennen. Ist das wirklich rechtens oder hat die hier auch falsch gehandelt? Wer ungefähr noch drauf liegt, weiß ich aber aus Erzählungen.

                      Ich meine wenn ich mit die "nächste" Verwandte bin und die schon über zig Jahre tot sind (auch die Großeltern die da drauf liegen) dann müsste ich ja das Recht haben zu erfahren, wer drauf liegt oder? Diese Bürokratie in Deutschland geht mir momentan etwas gegen den Strich.

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