Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Adelsforschung
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 11.01.2009, 12:26
Benutzerbild von Fogwitch
Fogwitch Fogwitch ist offline weiblich
Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2008
Ort: Landau/Pfalz
Beiträge: 77
Standard Wie wird Adel bürgerlich?

Hallo allerseits,

ich habe mal zwei Fragen. Ausgelöst wurden diese Fragen durch ein Gespräch gestern abend in einer Einladung.
Eine Dame mit der ich über die Ahnenforschung egsprochen habe, hat mir erzählt, dass ein "von" ein Rittergut (oder Burg?) hatte und diesen Besitz verspielte. Er selbst musste das Gebäude räumen, bekam den Adelstitel aberkannt und die Nachkommen waren ab da an bürgerlich und mussten ganz "normale" Berufe erlernen.

Meine Frage:
Kann das sein?


Dann noch Fragen allgemeiner Natur:
Wurde der Adelstitel nur an den ältesten Sohn weiterverebt?
Und wenn sich der Erbe als Bruder Leichtfuss herausstellte, konnte der enterbt werden? Und was waren die Konsequenzen? War es "nur" der Verlust des Besitzes oder auch des Titels?

Gruß
Martina
__________________
Lüdke in Thorn
Gellrich in Schlesien
Pertsdorf in Albersweiler, Hofstätten, Mosisbruch
Wadle in Gleisweiler
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.01.2009, 13:55
Benutzerbild von Wildgrubin
Wildgrubin Wildgrubin ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2009
Ort: Fläming
Beiträge: 399
Standard

Hallo,

nur weil jemand seinen Besitz verspielte, wurde ihm deswegen noch lange nicht der Adel aberkannt, es sei denn, er hätte eine Straftat begangen. Die Nachkommen vor der Aberkennung bleiben weiterhin adlig; die Nachkommen nach der Aberkennung sind es nicht mehr.
Alle Kinder eines Adligen gelten als adlig, nicht nur der älteste Sohn. Ein Enterbter bleibt auch weiterhin adlig.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.01.2009, 14:11
gudrun gudrun ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2006
Beiträge: 3.277
Standard

Hallo,

das Märchen von "der Adel wurde verspielt oder der Titel wurde verkauft", taucht fast in jeder Familie auf. Stimmt aber nie, da der Titel weder verspielt noch versoffen oder verkauft werden konnte.
Wenn eine Adlige einen bürgerlichen Mann heiratete, dann war auch der Titel weg. Aber das war halt so, damals durfte nicht unter dem Stand geheiratet werden. Und es war sowieso so, daß der Familiennamen des Mannes genommen wurde. Heute kann ja eine adlige Frau einen bürgerlichen Mann heiraten und ihren Namen behalten. Die Kinder sind dann wieder ein "von", was aber heute keine Bedeutung mehr hat.

Viele Grüße
Gudrun

Geändert von gudrun (11.01.2009 um 14:33 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.01.2009, 14:12
Benutzerbild von Hina
Hina Hina ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Skive, Danmark
Beiträge: 4.661
Standard

Hallo Martina,

als Antwort müßte man hier ein JEIN setzen.

Dass Adelige ihr komplettes Vermögen auf welche Art auch immer verlustig gingen, gab es nicht so selten. Dennoch war das kein Tatbestand für eine Adelsenthebung, auch wenn dieses Gerücht sich hartnäckig hält. Für eine Adelsenthebung mußte es zudem noch zu einer strafrechtlichen Verurteilung mit Kerkerhaft kommen. Das wäre der Fall, wenn derjenige nicht nur seinen Besitz verspielte, sondern auch noch andere um ihr Vermögen gebracht hätte. Abgesehen davon betraf das außerdem noch Mörder, Totschläger, Vergewaltiger usw. Hierbei gab es dann Adelsenthebungsverfahren, die natürlich aktenkundig gemacht wurden. Die Preußischen Adelsenthebungen sind sogar im Internet veröffentlicht, die aus anderen Regionen müssten dann in den Archiven eingesehen werden. Ein Märchen ist allerdings, dass die Nachkommen dann bürgerlich waren. Sie wurden, sofern sie zum Zeitpunkt der Straftat bereits geboren wurden, nicht in Sippenhaft genommen, sondern behielten ihren Adelstitel. Später geborene Nachkommen, wurden aber gar nicht erst adelig geboren, da sie Kinder eines zu dem Zeitpunkt Bürgerlichen waren. Bei derart schweren Straftaten, wäre jedoch die Frage zu stellen, ob es nach der Verurteilung und meist langjähriger Kerkerhaft überhaupt noch weitere Nachkommen gab. Aber auch das kann man in den Archiven und Kirchenbüchern ausfindig machen. Da die meisten Adelsgeschlechter auch recht gut erforscht sind, vor allem die, die größere Besitzungen hatten, wie z.B. Schlösser oder Burgen, ist das nicht schwer festzustellen.

Hier ein Beispiel, eines adelsenthobenen Landesfürsten. Alle seine Nachkommen behielten selbstverständlich weiter ihre Titel.

Adelstitel wurden in deutschen Landen an ALLE ehelich geborenen Nachkömmlinge vererbt, zumindest beim erblichen Adelsstand. Es gab auch persönlichen, also nicht vererbbaren Adelsstand, das jedoch wesentlich häufiger in Österreich.

Eine Enterbung wegen vielleicht nicht gerade standesgemäßem Lebenswandel begründete zwar reichlichen Familienzorn, ein Grund für ein Adelsenthebungsverfahren war das jedoch nicht. Dazu s.o. mußte ein schwerwiegender Straftatbestand vorliegen und das war Lodderleben nun nicht. Zum Erbrecht gibt es keine Pauschale. Das war auch überall anders geregelt, zudem gab es auch z.B. Fideikommisse.

Viele Grüße
Hina

Edit: Oh sorry, hier hat sich einiges überkreuzt.
__________________
"Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11.01.2009, 14:47
Benutzerbild von Ela_75
Ela_75 Ela_75 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 288
Standard

Interessant hierzu sicher auch der Link den Billet in seinen Heraldik-FAQs eingebunden hat.

Grüße, Ela
__________________


Interessengemeinschaft Saarland
Interessengemeinschaft Hunsrück

Man weiss erst daß man ist, wenn man sich in andern wiederfindet.


Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11.01.2009, 16:40
WortSpiel
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Der Verlust des Adels

Nun, adeliger Schuft, Verbrecher,
Der frech betrogen und geraubt,
Nun ist's, den Unsern dich zu nennen,
Uns bürgerlichem Pack erlaubt.
Dem Beispiel deiner Ahnen folgend,
Traf dich so hartes Mißgeschick!
Jetzt nimmt man Räubern ihren Adel –
So geht die schöne Zeit zurück!
Nun, Schurke, bist du unser worden,
Da Schmach an deinem Namen klebt;
Denn wir sind die gebornen Schurken,
Von denen Staat und König lebt.
Doch tröste dich und strebe weiter,
Verfolge deinen Galgenlauf!
Dann, aus der bürgerlichen Sphäre,
Zieht man dich wiederum hinauf
[Adolph Glaßbrenner; aus Projekt Gutenberg]


Informationen zum Verlust des Adels gibt es auch im

Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon
von 1837

WS
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11.01.2009, 17:38
Benutzerbild von Fogwitch
Fogwitch Fogwitch ist offline weiblich
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 29.12.2008
Ort: Landau/Pfalz
Beiträge: 77
Standard

Hallo allerseits,

danke für die vielen Infos.

Jetzt sehe ich durchaus einige Möglichkeiten wie Adel bürgerlich wird oder werden kann.

Ein kleiner Exkurs sei mir noch erlaubt:
Das Duell.
In früheren Zeiten durchaus angesehen und erlaubt, wurde es irgendwann gesetzlich verboten. Wie war dann die Rechtslage?
Galt der Duellant als Verbrecher bzw. Mörder?

Gruß
Fog
__________________
Lüdke in Thorn
Gellrich in Schlesien
Pertsdorf in Albersweiler, Hofstätten, Mosisbruch
Wadle in Gleisweiler
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11.01.2009, 20:14
Benutzerbild von Hina
Hina Hina ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Skive, Danmark
Beiträge: 4.661
Standard

Hallo Martina,

kurze Antwort: Nein

Wenn es zum Tod eines Duellanten kam, dann erfüllte es dennoch nicht den Tatbestand des Mordes, denn der würde Heimtücke voraussetzen. Die Duellanten verabredeten aber freiwillig ihren Zweikampf. Verließen beide lebend das Duell aber verletzt, wäre es Körperverletzung und da ist dann die Frage, ob es überhaupt angezeigt wurde. Ich denke in so einem Falle bestimmt nicht, da ja beide sich zu einer unerlaubten Handlung verabredeten.

Allerdings waren Duelle ein Sonderstraftatbestand und wurden grundsätzlich nicht mit Gefängnis- oder Zuchthausstrafen, sondern je nach schwere des Tatbestandes maximal mit 5 Jahren Festungshaft geahndet. Der große Unterschied zu anderen Straftatbeständen war der, dass ein zu Festungshaft verurteilter, nicht seiner adeligen Titel enthoben werden konnte.

Viele Grüße
Hina
__________________
"Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.01.2009, 22:28
Benutzerbild von Billet
Billet Billet ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2007
Ort: Ulrichstr. 59, 70794 Filderstadt
Beiträge: 1.985
Standard

Alles zum ADEL
http://www.adelsrecht.de/Lexikon/lexikon.html
__________________
Wappen-Billet.de
M.d.WL.
M.d.MWH.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 11.01.2009, 23:29
Benutzerbild von Hina
Hina Hina ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Skive, Danmark
Beiträge: 4.661
Standard Strafmaß beim Duell

Im Jahre 1837 hat der Staat Mississippi ein Gesetz erlassen, wonach jeder, der einen anderen im Duell tötet, als Bestrafung für seine Tat, die Schulden des Getöteten zu bezahlen hat.

In Frankreich stand die Todesstrafe auf ein ausgeführtes Duell, selbst wenn beide unverletzt aus dem Zweikampf hervorgingen. Die Sekundanten verloren ihre Adelstitel, die Besitzungen aller Beteilgten wurden eingezogen.

Viele Grüße
Hina
__________________
"Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:35 Uhr.