Uneheliche Kinder - Nachname vom Vater möglich?

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  • Petterping
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2010
    • 195

    Uneheliche Kinder - Nachname vom Vater möglich?

    Hallo an alle,

    ich suche zurzeit nach den Schwestern meines Großvaters. Er hat jedenfalls immer erzählt, dass es seine leiblichen Schwestern sind.

    Seine Mutter Margarete Rummler war für knapp zwei Monate verheiratet. Ihr Mann Walter Jung war bei der Hochzeit im Dezember 1928 bereits 56 Jahre alt und ist im Januar 1929 gestorben. Da mein Großvater erst 1933 geboren ist, kann es sich also höchstens um seine Halbschwestern handeln. Die Schwestern meines Großvaters wurden vor der Hochzeit geboren. Eine davon erst im Mai 1928. Es könnte also sein, dass sie bereits ein gemeinsames Kind der beiden ist. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass sie aufgrund dessen, dass ihre Mutter bei ihrer Geburt noch nicht verheiratet war, auch ihren Nachnamen erhalten hat. Vom Kirchlichen Suchdienst kam nun aber die Meldung dass sie sie unter dem Nachnamen Jung verzeichnet ist. Leider habe ich keine Information zu ihren Eltern erhalten.

    Da ich davon ausgehe, dass eine Adoption während der zweimonatigen Ehe nicht zu realisieren war, frage ich mich nun, wie es zu diesem Nachnamen kommen kann. Ist es möglich, dass meine Großtante bei ihrer Geburt bereits den Nachnamen des Vaters erhalten hat oder muss ich davon ausgehen, das mein Großvater im Irrglauben ist, wenn er sagt, dass es seine leiblichen Schwestern sind? Dass es lediglich seine Stiefschwestern sind hatte ich bisher definitiv ausgeschlossen, da bei der Hochzeit vermerkt war, dass Walter Jung Junggeselle war. Also könnten die Kinder ja auch nicht aus erster Ehe stammen.

    Ich bin nun völlig verwirrt und bitte daher um eure Meinung.
    Danke im Voraus. LG, Petterping
    LG Petterping

    Suche nach FN:

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  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9237

    #2
    Wenn der Vater die unehelichen Kinder als seine anerkannt hat, war es durchaus nicht unüblich, dass sie seinen FN bekamen.
    Gruß
    Anita

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    • karin-oö
      Erfahrener Benutzer
      • 01.04.2009
      • 2633

      #3
      Hallo Petterping!

      Wenn die Schwestern vor der Ehe geboren wurden, wurden sie wahrscheinlich durch die Hochzeit legalisiert. Das heißt, der Ehemann hat die Kinder seiner Frau als ehelich erklärt und ihnen seinen Familiennamen gegeben.
      In der Geburtsurkunde sind sie wahrscheinlich unter dem Namen der Mutter angegeben, der nachträglich (normalerweise bei der Hochzeit der Eltern) in den des Vaters geändert wurde.
      Das muss aber nicht unbedingt heißen, dass sie wirklich seine leiblichen Kinder waren.
      Jedenfalls müssen es Halbschwestern deines Großvaters gewesen sein, denn egal ob der Ehemann der Vater war oder nicht, dein Großvater hatte einen anderen Vater, wenn der Ehemann Jahre vor seiner Geburt verstorben war.

      Schöne Grüße
      Karin

      Kommentar

      • Lauer1974

        #4
        Hallo ihr drei,

        ich habe auch das gleiche Problem. Mein Vater ist auch unehelich geboren und er hatte früher den Namen seiner Mutter (Plate) und dann wurde er auf einmal zu Lauer (wie ich jetzt auch natürlich heiße) unbenannt. Ich wußte nicht, das er unehelich geboren wurde. Mir sagte man evtl. noch, das der Vater meines Vaters (also mein Opa), evtl. meinen Vater adoptiert haben könnte. Aber ich gehe mal davon aus, das die Überschreibung bezüglich der viel später statt gefundenden Ehe dann damit einherfloß. An dem Fall nage ich nämlich auch noch rum. Es steht auch in der Heiratsurkunde drin, das der Mann einbenannt wurde. Wie es damals genau geregelt war, weiß ich nicht, weiß nur wie es heutzutage geht.

        Gruß Barbara

        Kommentar

        • cavalier
          Erfahrener Benutzer
          • 30.07.2008
          • 126

          #5
          Hallo,

          warum einen anderen Vater haben.Die Schwestern können einen Vater haben der seine Töchter nicht anerkannt hat.Der Herr Jung hat die Mädchen als seine anerkannt damit sie einen besseren Status haben.Und die Mutter ist dann später als Wittwe wieder mit dem Vater der Töchter in die Kiste und alle haben den gleichen Vater.


          lg Dorit
          suche alles über
          Albert Krause geboren 1850 in Stettin,heiratet 1898 in New York,gestorben wann und wo

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          • karin-oö
            Erfahrener Benutzer
            • 01.04.2009
            • 2633

            #6
            Hallo!

            Im Fall meiner Urgroßmutter ist es ähnlich.
            Sie hatte drei Töchter von mindestens zwei Männern, aber alle trugen nach ihrer Heirat den Familiennamen ihres Ehemannes.
            Im Fall der unehelichen Tochter, die nicht von ihrem Ehemann war, ist im Geburtseintrag nur "Namensänderung" vermerkt und nicht "Legitimation", wie es im Fall eines Kindes wäre, das er als sein eigenes anerkennt.

            Vielleicht lassen sich ja auch in euren Fällen solche Hinweise finden.

            Schöne Grüße
            Karin

            Kommentar

            • karin-oö
              Erfahrener Benutzer
              • 01.04.2009
              • 2633

              #7
              Zitat von cavalier Beitrag anzeigen
              Hallo,

              warum einen anderen Vater haben.Die Schwestern können einen Vater haben der seine Töchter nicht anerkannt hat.Der Herr Jung hat die Mädchen als seine anerkannt damit sie einen besseren Status haben.Und die Mutter ist dann später als Wittwe wieder mit dem Vater der Töchter in die Kiste und alle haben den gleichen Vater.


              lg Dorit
              Wenn es auch möglich wäre, fällt das doch unter Spekulationen, mit denen man in der Ahnenforschung sehr sparsam umgehen sollte.
              Man kann, wenn man glaubwürdig bleiben will, nur alle Hinweise in den verfügbaren Unterlagen auswerten. Kommt man dadurch zu keiner einwandfreien Klärung der Vaterschaftsfrage, muss man auch ein "Vater unbekannt" akzeptieren und einfach so stehen lassen können.

              Schöne Grüße
              Karin

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              • Petterping
                Erfahrener Benutzer
                • 10.05.2010
                • 195

                #8
                Vielen Dank an alle!

                Mit einem "Vater unbekannt" habe ich mich bezüglich meines Großvaters schon vor einer ganzen Weile abgefunden. Bei ihm ist aber auch wirklich alles kompliziert...

                Danke jedenfalls für den Hinweis mit der simplen Anerkennung bei der Hochzeit. Aufgrund der sehr kurzen Ehe, hatte ich mir nicht vorstellen können, wie sie so schnell eine Namensänderung durchgekriegt haben konnten.

                Mal sehen, ob die polnischen Ämter doch irgendwann die Geburtsurkunden der Schwestern rausrücken. Bisher haben sie jegliche Erwähnung der Daten in meinen Anfragen immer ignoriert und nur die anderen Sachen bearbeitet. Jetzt wollen wir es noch einmal mit einer Vollmacht meines Großvaters probieren.

                Schön dass ich dank euch nun Klarheit habe. LG, Petterping
                LG Petterping

                Suche nach FN:

                Häusler, Bartsch (Pruszkowo)
                Leder (Poppenhagen und Liebenfelde, Kreis Köslin)
                (van der) Meden (Schöneberg, Kreis Soldin)
                Modrok, Wyrwa (Borek, Kreis Kreuzburg)

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                • zimba123
                  Erfahrener Benutzer
                  • 01.02.2011
                  • 735

                  #9
                  Hallo Petterping,

                  ich würde mir auch die Taufpaten der Halbschwestern Deines Opas mal anschauen. Wenn darunter Familienmitglieder des Walter Jung waren, dann wäre das ein Indiz für die leibliche (und nicht nur soziale) Vaterschaft. Dann konnte das Paar wahrscheinlich nur nicht früher heiraten.

                  Viele Grüße
                  Simone
                  Viele Grüße
                  Simone

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