Standesamt will mir die Sterbeurkunde nicht ohneweiteres zusenden

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  • renatehelene
    • 16.01.2010
    • 1983

    Standesamt will mir die Sterbeurkunde nicht ohneweiteres zusenden

    Hallo liebe Forenmitglieder!

    Ich helfe z.Zt. einem amerik. Familienforscher einige Dokumente aus der
    Heimat seines Großvaters, der 1905 ausgewandert ist, zu "sammeln".
    U.a. hatte ich die Sterbeurkunde einer Schwester seines Großvaters, die
    als Ordensschwester am 23.9.1934 in Forbach/Murgtal verstorben ist, beim
    Standesamt angefordert.
    Nun schreibt mir die Standesbeamtin, daß ich eine entsprechende Vollmacht
    aus Datenschutzgründen von dem amerik. Forscher beibringen soll.

    Das kann ich natürlich machen, aber ich "will" nicht.
    Habe aus anderen Orten per email schon viele Dokumente bekommen und
    das ohne "wenn und aber".

    Was meint Ihr soll ich tun?
  • Bendis
    Erfahrener Benutzer
    • 28.08.2012
    • 798

    #2
    Hallo,

    wenn der Sterbefall wirklich 1934 gewesen ist, unterliegt die Urkunde längst dem
    Archivrecht, und du müsstest sie auch ohne Vollmacht bekommen.
    Weise die Dame doch mal auf § 5 des PStG hin. Ansonsten hat hier jemand
    Wichtiges zum Personenstandsgesetz zusammen gefaßt: http://forum.genealogy.net/index.php...121#post269121
    VG
    Bendis

    Kommentar

    • AlfredM
      • 21.07.2013
      • 2248

      #3
      Hallo Renate

      Das ist mir auch schon passiert.

      Die Dame vom STA wollte auch eine Vollmacht haben.
      Der Sterbefall lag 90 Jahre zurück.
      Nach mehreren Hinweisen, das eine Vollmacht nicht
      nötig sei, hat Sie mir die Urkunde doch nicht geschickt.
      Also habe ich die Vollmacht geholt und dann habe ich die
      Urkunde bekommen.
      Mein Rat, hole dir die Vollmacht.
      MfG

      Alfred

      Kommentar

      • wowebu
        Erfahrener Benutzer
        • 29.01.2012
        • 653

        #4
        Hallo Renate,

        in dem Fall scheint es ja so zu sein, dass das StA auch Urkunden behält, die dem Archivrecht unterliegen (das gibt es öfters). Ich würde die Mitarbeiterin auf das PStG mit den Sperrfristen hinweisen. An sich wissen die das alle, aber mache wollen aus Prinzip nicht.
        Viel Glück
        Gruß Wolfgang

        www.bulicke.com

        BULICKE Berlin/Brandenburg
        KRAUEL MV/Berlin und USA
        KÜTTNER Sachsen
        SCHMIDL Böhmen/Sachsen
        und als Hobby SCHEUERLEIN Franken und USA

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        • DaveMaestro
          Erfahrener Benutzer
          • 11.03.2012
          • 1593

          #5
          Standesamt Gebühren

          Hallo Renate,

          mir hatte auch schon einmal eine Standesbeamtin geraten nicht auf das Archivrecht zu verweisen. Da mich so die Urkunde laut Gebührensatzung billiger gekommen ist im Verhätlnis 3,50€ zu 40€. Sonst wären da noch irgendwelchen Archivgebühren, Suchaufwand etc. oben drauf gekommen bei der Rechnung. Daher habe ich dann halt auch eine Vollmacht vorgelegt ;-).

          Ansonsten reichte es auf das Personenstandsgesetz zu verweisen, dass die Person schon seit 30 Jahren verstorben ist und dies aus dem Grund der Familienforschung geschieht.

          Allerdings gibt es bei Dir ja keine verwandtschaftliche Beziehung zur Anfrage und vielleicht kam das Standesamt Dir deswegen komisch?

          Lieben Gruß Dave


          Kommentar

          • renatehelene
            • 16.01.2010
            • 1983

            #6
            Guten Abend,

            ich danke ALLEN, die auf meine Frage geantwortet haben.
            Werde mich morgen früh hinsetzen und eine nette aber
            bestimmte email an die Standesbeamtin schreiben; mal
            sehen, was sie antwortet.

            Gut Nächtle

            Kommentar

            • Julchen53
              Erfahrener Benutzer
              • 30.09.2015
              • 426

              #7
              Guten Morgen,

              mich wundert es, dass für diesen Fall noch das Standesamt zuständig ist. Normalerweise liegen diese Unterlagen nach so vielen Jahren doch eher im Archiv?
              Vielleicht erschwert es auch die Herausgabe, dass die Dame Ordensschwester war. Eventuell unterliegen diese Art Dokumente anderen Regeln bzw. müssen beim Orden angefragt werden?

              LG
              Julchen
              -----------------------------------------------
              Suche alles zum Familiennamen Hündchen / Hündgen (Rheinland)

              Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

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              • OliverS
                Erfahrener Benutzer
                • 27.07.2014
                • 2938

                #8
                Zitat von Julchen53 Beitrag anzeigen
                Normalerweise liegen diese Unterlagen nach so vielen Jahren doch eher im Archiv?
                Das gibt es aber öfter dass es kein Archiv gibt bzw. dass die Urkunden auch nach der Zeit im Standesamt verbleiben. Nicht jeder Ort leistet sich ein Archiv.
                Aber die Personenstandsgesetze gelten dann auch dort, nur weiß das wieder der normale Standesbeamte manchmal nicht.

                Scheint eben hier der Fall zu sein. Ich durfte auch mal Bücher nicht ansehen obwohl schon lange Archivrecht gilt. Aussage war: "Ich kann Sie doch nicht einfach an die Unterlagen lassen zum Blättern, wie stellen sie sich das vor."
                Dauersuchen:

                1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                Kommentar

                • renatehelene
                  • 16.01.2010
                  • 1983

                  #9
                  Hallo an Alle, die mir gute Tipps gegeben haben,

                  nach meiner heute Morgen geschriebenen email an die Standesbeamtin in
                  Forbach/Murgtal hat sie soeben geantwortet und sendet mir die Sterbeurkunde
                  mit der Begründung "es ist eine Ausnahme".

                  Okay, da will ich nicht "meckern" und werde mich bei ihr auch bedanken.

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