Sehr geehrte Damen und Herren,
Es geht um ein Dokument aus Schwabach, Mittelfranken.
Ich habe hier einen „Freischein“ vorliegen, datiert vom 11.8.1869
Darin wird Herr Simon vom Wehrdienst freigestellt, aufgrund der Zugehörigkeit zur Altersklasse der 1848 geborenen und des
Gesetzes über die Wehrverfassung vom 30.Juni 1868
Also mußte Herr Simon keinen Wehrdienst leisten, weil in dem neuen Gesetz der Geburtsjahrgang 1848 nicht mehr eingezogen wurde??
Oder gab es sonstige Ausnahmen? Auf dem Dokument steht weiter nichts, auch nicht von körperlich untauglich oder so.
Gibt es hier Spezialisten für das Wehrwesen der damaligen Zeit?
Es gab ein Wehrverfassungsgesetz von 1868, dass die Wehrpflicht damals neu ordnete. Leider habe ich es noch nicht im Internet gefunden.
Viele Grüße,
FrauForscherin
Es geht um ein Dokument aus Schwabach, Mittelfranken.
Ich habe hier einen „Freischein“ vorliegen, datiert vom 11.8.1869
Darin wird Herr Simon vom Wehrdienst freigestellt, aufgrund der Zugehörigkeit zur Altersklasse der 1848 geborenen und des
Gesetzes über die Wehrverfassung vom 30.Juni 1868
Also mußte Herr Simon keinen Wehrdienst leisten, weil in dem neuen Gesetz der Geburtsjahrgang 1848 nicht mehr eingezogen wurde??
Oder gab es sonstige Ausnahmen? Auf dem Dokument steht weiter nichts, auch nicht von körperlich untauglich oder so.
Gibt es hier Spezialisten für das Wehrwesen der damaligen Zeit?
Es gab ein Wehrverfassungsgesetz von 1868, dass die Wehrpflicht damals neu ordnete. Leider habe ich es noch nicht im Internet gefunden.
Viele Grüße,
FrauForscherin
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