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  #1  
Alt 18.05.2010, 10:54
carsten.ahrent carsten.ahrent ist offline
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Standard Kaufvertrag Kocksch 1683

Kaufvertrag Gerichtshandelsbuch
1683
Cunewalde

Hallo,

heute habe ich wieder einen alten Vertrag bekommen, den ich leider so gar nicht lesen kann. Ich weiß, es ist sehr viel Text, deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn mir wieder jemand helfen könnte.

Vielen Dank.

Carsten
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  #2  
Alt 19.05.2010, 17:15
Kögler Konrad Kögler Konrad ist offline männlich
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Hallo, Carsten, jetzt wärst du bald in der Versenkung verschwunden

aber alles bringe ich leider nicht raus.
Bild 1

rechts oben: Kauff ...
an Georg Kockisch

In Jesu Nahmen

Kund und zuwißen seye hiermütt Männiglichen dass heute untengesetzten Dato mit Consens des hochEdegebohrnen Herren Wolf Rufolph von Ziegler und Klighausen auf D.M.N. Cunewalda, Nächern, Boegern, NiederGersdorf Erb und Lehens Herrn? ein redlicher, richtiger unwiderrufflicher Kauff abgeredet und beschloßen worden, allermaßen wie folget:
Es verkauffen und übergeben Sehl. Gregor Kockischen Witwe Maria und Erben nemlich 1. Helena 2. Hans 3. Anna 4. Georg 5. Dorothea 6. Ursula 7. Rosina 8. Elisabeth die Kockischen /innen an Ihren respective Sohn und Bruder Georgen Kokischen die von Ihrem Mann und Vater verlaßene halbe Hufe in Reinen und Steinen, samt allem waß Erd- Wied- und nagelfest darinnen ist (den Kessel außgenommen, welchen sich die Mutter vohraußbedinget, doch will sie Ihm denselben gönnen und laßen, so lange Er Ihr die außgedingte Kuhe über sommer und winter halten wird) Auch mitt allen Landüblichen und dieses Ohrtes gewöhnlichen Halbhübner Beschwehrungen, an diensten, Steurn (allemahl 7 g 9 Pfg Zinsen, 7 g 11 Pfg renten Decem Spinnen? umb die alte Kaufsumma einhundert Mark Bär??
Über dieses nimmt Käufer auff sich, die zu dem neuen Haußbaue von der HochAdl. Herrschaft, vohrgeliehene sechs Reichtsthaler zu zahlen. Diese Kauf Summa verheißet Kauffer folgender gestalt abzu tragen, auf zwey Termine Walpurg und Michael, des künfftigen 1684 Jahres bezahlet er Zuhm Angeld baare Zehen Mark worhvon der Gestr. Herrschaft Abzug an fünf Marckh entrichtet wird, künftige Jahr zahlet er auf mehrbenahmte Termin jährlich drey Marck, so lang geld wehret-

Gruß Konrad
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  #3  
Alt 19.05.2010, 17:22
Kögler Konrad Kögler Konrad ist offline männlich
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Bild 2

Die Mutter behält bey Käuffer, Ihrem Sohn daß außgedinge, wie es ihre Schwiegermutter laut des alten Kauffbriefs gehabt hatt: Nemlich freye Herberge so lange sie lebet, ... zu kochen und waschen, eine Kuhe steuer und ? frey, oder aber an deren staht zwey Reichtstaler baar, davon sie doch Jahrlich dem Kauffer das Kalb giebet, auch jahrlich 1 V(iertel) Lein gesaat, ein Küchenbett, ein Scheffel Brothkorn wie ers vohr sich in die Mühl giebet, auff die Kirmeß und auff Ostern allemahl ein Achtteihl zu Kuchen wie ers vohr sich selber mählet, auch den Birnbaum hinter der Scheune.
Zuhm Beilaß bleibet der Ochs samt Schüffe und Geschirr. Und weil des Sehl. Gregor Kockisch Brüder und Schwestern, nemlich 1. Maria Schindlerin zu Calenberg, 2 Anna Henningin 3 Ursula Winklerin zu Calenberg et Nikol Kockisch zuhr Halba, 5 Jacob Kockisch (welcher in Meißen weggekomen, man weiß nicht wohin) 6 Helena Bläsin, auff geschehene Berechnung, noch ein Rest von 8 Marcken Zehen g zufodern. davon dennoch Gregor Kockischen antheil an seine Erben fället, und hier abgehet, so kommt auf einen Jeden von Ihnen 1 Marck 4 g, welche nicht der Gestr. Herrschaft schuldige Anfoderung von denen ersten An- und Erbe geldern zu zahlen sind, dass übrige kömmet, wen die Termine fällig, das erste Jahr an die Muter als welche mitt Kindesteihl sich vergnüget, und

Gruß Konrad
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  #4  
Alt 19.05.2010, 17:34
Kögler Konrad Kögler Konrad ist offline männlich
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Bild 3

folgends nach dem alter der geschwister, Jedem sein? Jahr und wen die reyhe herumb kommet, fänget die Mutter wieder an, und sofort, so lang geld wehret, und bekommet die Mutter auff Ihr 1/9 9 Mark 13 g 10 Pfg, fänget an zuheben 1686,(biß dahin die alten Erben) die Kinder bekomen gleich soviel.

Dieser Kauff ist beschlossen worden In den Gericht zu OberCunewalda in Gegenwart Georg Klemaden des richters, Peter Löfflers und Balthasar Schneiders Schöppen, den 18. Sept. 1683

Und ist von der HochAdl. Herrschafft durch dero eigenhändige unterschrifft und untergedrucktes Pettschafft confirmiert und bestähtiget
Der Hochadl. Herrschaft
(= 5 Mark) abzug ist fällig 1684, Term. Walp. daß antheil des (1 M 4 g) außgetretenen Jacob Kockisch fället auch alß eingezogen der Gestr. Herrschaft haim. term Mich. des 1684 Jahres.


Gruß Konrad
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  #5  
Alt 19.05.2010, 19:13
carsten.ahrent carsten.ahrent ist offline
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Standard Danke !

Lieber Konrad,

ich weiß, es war ganz schön viel Text. Aber ein großes

an Dich!

Carsten
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