Illegitime Kinder

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  • Gunther11
    Erfahrener Benutzer
    • 03.06.2016
    • 291

    #16
    Ich habe auch eine Vorfahrin mit 3 unehelichen Kindern. Gründe gibt es viele:
    - Vergewaltigung
    - Liebhaber aus "höheren" Schichten, der zwar zahlte aber nicht öffentlich bekennen wollte
    - Prostitution mit folgen
    - etc.....

    Abtreibung gab es schon seit ca. 1600 v.Chr., dort Beschreibt ein Ägyptischer Gelehrte diverse Methoden. Also gab es Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruches.

    Wenn die Repressalien so stark waren, wird die Dunkelziffer der ungewollten Schwangerschaften schon recht hoch gewesen sein.

    Gibt es irgendwo eine Studie zu der Situation von unehelichen Kindern im Mittelalter?
    Viele Grüße
    Gunther

    ---------------------------------------------------------
    Rheinland:
    Maassen, Balzen, Kapp, Strerath, Hansen, Schellen, Reipen, Schotten, Bosch, Grossard

    Memel:
    Klöss, Wasik

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    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28326

      #17
      Hallo Simone,

      Zitat von Simone99 Beitrag anzeigen
      Tschuldigung, Scheuck, aber irgendwie finde ich den Witz gar nicht lustig.

      Früher wurden Hausmädchen sehr oft von den Herren des Hauses als "Besitz" angeschaut und regelmässig vergewaltigt.
      Ich denke man sollte bei dem Witz nicht unbedingt davon ausgehen, daß der Hausherr der Vater der unehelichen Kinder des Hausmädchens ist.
      Vielmehr geht es um die Unbeschwertheit der Hausherrin, die keine Ahnung davon hat, wieviel Arbeit 3 Kinder und die Bewältigung des herrschaftlichen Haushalts machen!

      Aber Du hast natürlich Recht, daß die Hausherren sich oft mit den Hausangestellten vergnügten. Ob nun freiwillig oder leider auch oft unfreiwillig. Ich bin mir bei meinem Beispiel oben auch nicht sicher, ob die Kinder ohne namentlich genannten Vater nicht doch vom Dienstherren waren. Wieso sollte sie sonst bei den anderen Kindern den Vater nennen?
      Viele Grüße .................................. .
      Christine
      sigpic .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 4823

        #18
        Hallo Dunkelgraf!

        Zitat von Dunkelgraf Beitrag anzeigen
        die Frage mit dem schiefanschauen und dem Durchbringen der unehelichen Kinder kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf Zeit und Region an, sowie auf den Stand der Mutter.
        So ist das.

        Solange es die Zünfte in den Handwerksberufen gab, waren uneheliche Kinder von einer Aufnahme in die Zunft ausgeschlossen. Vor allem uneheliche Söhne durften also kein Handwerk lernen, uneheliche Töchter keine Hebammenstelle ausüben. In einigen wenigen Fällen gab es aber die Möglichkeit mit Vorsprache eines Meisters bei der obersten Behörde einen sehr fleißigen und frommen jungen Mann als Ehelich per Dekret erklären zu lassen. Damit durfte er auch ein Handwerk erlernen.
        Ich habe auch schon einige Hochzeiter gefunden, bei denen explizit darauf hingewiesen wurde, daß sie legitimiert waren. Aber nicht durch die Hochzeit der Eltern, sondern durch einen Legitimationsbrief.

        Alimentationszahlungen gibt es schon sehr, sehr lange. Wobei in solchen auch offiziell genannten "Hurenhändel" vor der kirchlichen Oberbehörde zwischen den beiden Parteien festgelegt wurde,
        Daß da eine kirchliche Behörde zuständig war, muß ein Spezifikum Deines Forschungsgebietes sein. In Niederbayern zB war das eine Zuständigkeit der (weltlichen!) unteren Gerichtsbarkeit, also des Hofmarksrichters oder des Landgerichts bei Höfen, die keiner Hofmark angehörten.

        Das war so, da der Geschlechtsverkehr vor der Ehe, den man natürlich nur bei einer Schwangerschaft nachweisen konnte, unter Strafe stand.

        Bei mehrfachen Verstößen konnte man sogar des Landes verwiesen werden.

        wie das zu geschehen hatte, eine jährliche Zahlung oder eine Einmalige Zahlung eines größeren Betrages. Der uneheliche Vater hat sich somit "losgekauft".
        Das war dann wieder im Resultat sehr ähnlich.
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • Ursula
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2007
          • 1348

          #19
          Hallo,

          meine Großmutter hatte einen unehelichen Sohn als sie meinen Großvater kennenlernte. Die ersten zwei Töchter der beiden waren auch unehelich. Meine Großeltern heirateten erst, als das dritte unterwegs war. So sorglos gingen sie damit um, dass erst bei der Einschulung der ältesten Tochter bemerkt wurde, dass sie ja noch den Mädchennamen der Mutter trug. Schnell wurde das geändert.

          Meine andere Großmutter, Bauerntochter, hatte ein Techtelmechtel mit dem Knecht, wurde schwanger. Da sie ihn nicht heiraten durfte, ging sie bei Nacht und Nebel durch mit ihm und heiratete ihn in der nächsten großen Stadt noch vor der Geburt des Kindes. Meine Großmutter wurde enterbt, bekam keinen einzigen Pfennig. Sie besuchte ihren Heimathof nie wieder und auch ihre Kinder betraten den Hof erst wieder, als die Eltern meiner Großmutter gestorben waren.

          Eine alte Frau sagte mir mal, dass uneheliche Kinder "gern" starben. Sie sagte das mit einem Augenzwinkern. Natürlich "trauerte" man dann, sagte aber auch, dass es besser so sei.


          LG
          Uschi

          Kommentar

          • Gerrit
            Erfahrener Benutzer
            • 11.11.2016
            • 617

            #20
            Hallo,

            auch wenn ich zu dem eigentlichen Thema nicht viel Fachwissen beitragen kann, hier eine kurze Geschichte über das letzte unehelich Kind in meiner Familie.

            Ich forsche seit längerem über die Familie meiner Großmutter "Gnoss", habe Spuren in Ostpreußen aufgenommen, diese über Wolhynien nach Posen und schließlich nach Westfalen verfolgt. Dabei fiel mir auf: Oma war katholisch - die Familie aber evangelisch, ihr Geburtstag Ende 1919 lag ziemlich dicht an der Freilassung des Vaters aus der Gefangenschaft (biologisch möglich, aber für jemanden, der nicht nur gerade erst aus der Gefangenschaft entlassen wurde und sich dann noch an einem völligen fremden Ort niederlassen musste, war es eher knapp), die Hochzeit der Eltern war erst 5 Jahre später und zu guter letzt gab es eine "Familiengeschichte" dass Oma zu Gunsten des Bruders auf ihr Erbe (Bauernhof) verzichten musste.

            Erst die Randbemerkungen auf der Geburtsurkunde zeigten, dass sie den Namen Gnoss erst mit 11 Jahren erhielt. Vorher hatte sie den Namen der Mutter "Kastin" getragen. Es stellte sich heraus, dass sie das uneheliche Kind war. Nach den Erzählungen aus der Familie wurden die beiden (Halb-)Brüder ihr stets vorgezogen und sie und später ihre Familie litten unter der Herrschaft der Mutter.

            Ob überhaupt für das Vermögen des Stiefvaters eine Erbberechtigung bestand, konnte ich bislang noch nicht herausfinden. Auch über das Verhältnis des Stiefvaters zu ihr gibt es keine sicheren Hinweise. Zu den Enkelinnen war er ein richtiger Opa - und sie waren sehr überrascht, als ich das Ergebnis bekannt gab.
            Zuletzt geändert von Gerrit; 03.02.2017, 09:23.
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            • Gerrit
              Erfahrener Benutzer
              • 11.11.2016
              • 617

              #21
              Nachtrag; ich schrieb ja, dass die o.g. Gnoss aus Ostpreußen stammten. Der dortige Pfarrer (um 1750) gab sich bei der Pflege des Krichenbuches sehr große Mühe.

              Von ihm stammte der Traueintrag: "Christoph Gnoss, 27 (…) mit seiner Hure Dorothea Schmidtkin, 21" - ich gehe mal davon aus, dass die beiden sich schon vor der Hochzeit näher kannten...
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              • Tunnelratte
                Erfahrener Benutzer
                • 10.03.2014
                • 726

                #22
                Zitat von Gerrit Beitrag anzeigen
                Nachtrag; ich schrieb ja, dass die o.g. Gnoss aus Ostpreußen stammten. Der dortige Pfarrer (um 1750) gab sich bei der Pflege des Krichenbuches sehr große Mühe.

                Von ihm stammte der Traueintrag: "Christoph Gnoss, 27 (…) mit seiner Hure Dorothea Schmidtkin, 21" - ich gehe mal davon aus, dass die beiden sich schon vor der Hochzeit näher kannten...

                ....wenn das die Pfarrer heute noch so schreiben würden
                wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

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                • gki
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2012
                  • 4823

                  #23
                  Zitat von Tunnelratte Beitrag anzeigen
                  ....wenn das die Pfarrer heute noch so schreiben würden
                  "et scortum eius" liest sich doch gleich viel vornehmer...
                  Gruß
                  gki

                  Kommentar

                  • Dunkelgraf

                    #24
                    Hallo gki


                    Daß da eine kirchliche Behörde zuständig war, muß ein Spezifikum Deines Forschungsgebietes sein. In Niederbayern zB war das eine Zuständigkeit der (weltlichen!) unteren Gerichtsbarkeit, also des Hofmarksrichters oder des Landgerichts bei Höfen, die keiner Hofmark angehörten.

                    Das scheint ein Unterschied zwischen katholischer und evangelischer Kirche zu sein.
                    In den evangelischen Gebieten wurden solche Eheangelegenheiten (wozu auch der voreheliche Geschlechtsverkehr) gehörte vor dem Konsistorium, einem Kirchengericht verhandelt. Während in katholischen Gebieten wie Niederbayern wohl weltliche Gerichte zuständig waren.




                    Gruß
                    Dunkelgraf

                    Kommentar

                    • Matthias Möser
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.08.2011
                      • 2264

                      #25
                      Zitat von Tunnelratte Beitrag anzeigen
                      ....wenn das die Pfarrer heute noch so schreiben würden
                      Da darf doch auch mal die Frage erlaubt sein, wieviel illegitime Kinder von kirchlichen Vertretern des katholischen Glaubens seit dem Mittelalter in die Welt gesetzt wurden, die dann hinter Klostermauern verschwanden. oder ein Fall wie den Borgias in Rom?

                      Gruß
                      Matthias
                      Suche nach:
                      Gernoth in Adelnau, Krotoschin, Sulmierschütz (Posen)
                      und Neumittelwalde/Kruppa (Schlesien)
                      Spaer/Speer in Maliers, Peisterwitz, Festenberg, Gräditz u. Schweidnitz (Schlesien)
                      Benke in Reichenbach, Dreissighuben, Breslau (Schlesien)
                      Aust in Ernsdorf, Peterswaldau, Bebiolka in Langenbielau (Schlesien)
                      Burkhardt in Nieder-Peterswaldau (Schlesien)
                      Schmidt in Nesselwitz u. Wirschkowitz im Kreis Militsch (Schlesien)

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                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 4823

                        #26
                        Zitat von Matthias Möser Beitrag anzeigen
                        Da darf doch auch mal die Frage erlaubt sein, wieviel illegitime Kinder von kirchlichen Vertretern des katholischen Glaubens seit dem Mittelalter in die Welt gesetzt wurden, die dann hinter Klostermauern verschwanden. oder ein Fall wie den Borgias in Rom?
                        Die Zahl wird sich nicht ermitteln lassen.

                        Ich habe unter vielen tausend Tauf- und Hochzeitseinträgen zwei Taufeinträge gefunden bei denen als Vater ein Geistlicher angegeben wurde und eine Trauung einer illeg. Tochter eines Geistlichen.

                        Generell dürfte die Zahl - wie auch die Zahl der Kuckuckskinder - iA zu hoch geschätzt werden.
                        Gruß
                        gki

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                        • Araminta
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.11.2016
                          • 599

                          #27
                          Ich wollte auch nichts moralisch bewerten und ich glaube es ist auch so angekommen.

                          Ich sehe, dass ihr auch viele Beispiele gefunden habt, aber weshalb "väterlose" Kinder oder unverheiratete Mütter trotzdem so schändlich dargestellt wurden - teilweise sogar noch heute - ist und bleibt mir ein Rätsel.
                          Wenn es so oft vorgekommen ist, weswegen ist das dann so schändlich?
                          Heute sagt man, weil es früher nicht so war...ist ja auch gelogen. Aber heute spielt die Religion auch keine so große Rolle mehr.

                          Also warum war es früher so "peinlich"?

                          Kommentar

                          • Geufke
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.01.2014
                            • 1073

                            #28
                            Zitat von Araminta Beitrag anzeigen

                            Also warum war es früher so "peinlich"?
                            Ich kenne mich als eingefleischter Atheist nicht wirklich gut aus mit der Materie, aber lag es vielleicht daran, dass die Kirche vorehelichen bzw. außerehelichen Geschlechtsverkehr als Sünde betrachtet hat? Daran dürfte auch das relativ häufige Vorkommen nichts geändert haben.
                            Ich habe sogar einen Fall, wo der Pfarrer monierte, dass das Kind schon nach 8! Monaten nach der Hochzeit zur Welt kam!!! Ihm kam gar nicht der Gedanke, dass das Kind zu früh dran sein könnte.
                            Viele Grüße, Anja

                            Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

                            Kommentar

                            • gki
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.01.2012
                              • 4823

                              #29
                              Neben dem Aspekt "Sünde" gilt auch zu beachten, daß die unehelichen Kinder iA nicht erbberechtigt waren, falls die Eltern nicht doch noch heiraten konnten. Ferner waren sie, wie schon gesagt, evtl. von Ausbildung etc. ausgeschlossen und dürften Schwierigkeiten gehabt haben, selber einen Ehepartner zu finden, da sie eben weniger Geld hatten.
                              Gruß
                              gki

                              Kommentar

                              • Lock
                                Erfahrener Benutzer
                                • 07.04.2016
                                • 452

                                #30
                                Hallo Zusammen

                                Ich möchte mal noch einige Anmerkungen machen.
                                Unehelich geborene Kinder sind relativ häufig, unehelich gezeugte noch häufiger.
                                Bestes Beispiel Mutter (*1937) und Großmutter (* 1915) und meiner Selbst. Die Heiraten waren immer noch vor der Geburt.
                                Dann sind zwischen ca 1700 und 1850 die örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten wohl von Bedeutung.
                                Fall 1: Garnisonsstandorte da sind uneheliche Kinder gehäuft. Und auch alle Varianten
                                mehrere Väter, später geheiratet, verschiedene Mütter, Vater gefallen, kein Vater angegeben

                                Fall 2: Großes Landgut (Besitzer die Grafen von Schwerin) etwas einzeln gelegen.
                                Da waren die unehelichen Kinder die Regel.
                                Die Angaben im KB lauten meist "nach Aussage der Mutter ist der Knecht sowieso der Vater"
                                oder " Der XY hat nach freiwilliger Angabe die Vaterschaft anerkannt.
                                keine Angaben zum Vater sind hier selten.
                                So nebenbei, der Schäferknecht war sehr "aktiv" 7 Kinder mit 5 Frauen und einmal durfte er innerhalb von 2 Monaten dreimal zur Taufe antreten.

                                Seltener sind uneheliche Kinder bei, na ich sage mal besser gestellten Familien, bekannt oder Aktenkundig.
                                (Handwerker, Staatsdiener, Ärzte und ähnliche). Da spielte wohl der sogenannte
                                "Ruf" eine entscheidende Rolle)

                                v.G. Gerhard

                                Kommentar

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