Welche Religion hat dieses Kind? katholisch - evangelisch ???

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  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 2757

    #16
    Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
    Hier

    P.S. mir fällt grad auf, es zieht sich auch durch die nächste Generation
    Georg Adams Kinder stehen auch in beiden Taufbüchern drin. Da habe ich noch vermutet, daß er evangelisch war.

    Lebt Georg Adam auch in einer Mischehe?

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    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28395

      #17
      Ja, aber wenn die Taufe in Wartenfels die "richtige" ist, dann wäre er ja katholisch. Warum also dann noch 2 Traueinträge, warum dann bei seinen Kindern das gleiche Spiel????

      Ich hoffe immer mehr, daß ich an diese Akte rankomme. Vielleicht bringt sie etwas Licht ins Dunkel.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28395

        #18
        Die Ehefrauen waren immer klar katholisch für mich. Aber nun bin ich ja fast versucht, alle Generationen in dieser Ecke auch noch in den evangelischen KB zu suchen.

        Es war auf jeden Fall eine "umkäpfte Gegend", was die Religion betrifft.

        Geschichte Presseck
        Eine Zusammenfassung der geschichtlichen Ereignisse in Presseck und den dazugehörigen Gemeinden.

        Zitat:
        Die Zeit der Grafen Voit von Rieneck war von Anfang an in Presseck durch Rekatholisierungsbestrebungen gekennzeichnet. Nachdem die Einführung eines Simultaneums in der Pressecker Pfarrkirche (die gemeinsame Kirchenbenutzung durch beide Konfessionen) nicht durchzusetzen war, scheiterte 1772 auch der Versuch, auf dem Pressecker Marktplatz ein katholisches Kirchlein zu bauen, am Widerstand der überwiegend protestantischen Ortsbewohner.

        Geschichte Enchenreuth

        Zitat:
        Während die Nachbarortschaften Presseck, Grafengehaig und Helmbrechts spätestens 1540 evangelisch wurden, blieb Enchenreuth wie eine vom protestantistischen Gebiet umgebene Enklave dem katholischen Glauben treu.

        Vielleicht liegt es auch daran, daß die Taufen in beiden KB stehen.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
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        (Konfuzius)

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        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28395

          #19
          Guten Morgen!

          Ich mache mich gerade an die Suche, die Taufen, die ich bisher in den evangelischen KB gefunden hatte, in den katholischen KB gegenzuprüfen.

          Hier ist eine Taufe einer Tochter des Georg Adam mit einem guten Hinweis
          https://data.matricula-online.eu/de/...%252F54/?pg=27 rechts der drittletzte

          ex concessione P. Pastoris in Presseck

          Also wurde die Taufe doch mit Bewilligung des ev. Pfarrers aus Presseck hier eingetragen?
          Oder liege ich falsch?

          Damit wäre wohl die "Hauptkonfession" (oder wie soll ich sagen?) evangelisch.

          Beim 3 Jahre später geborenen Bruder steht keine Bemerkung dabei!
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
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          (Konfuzius)

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          • Gastonian
            Moderator
            • 20.09.2021
            • 3324

            #20
            Hallo Christine:


            Ich vermute, die Konfession war katholisch, aber da sie im Gebiet der evangelischen Pfarrei Presseck lebten, mußten sie dem evangelischen Pfarrer die Gebühr bezahlen, um die Erlaubnis zu erhalten, vom katholischen Pfarrer getauft/verheiratet zu werden


            Siehe auch in dem von Dir verlinkten Taufeintrag der Tochter den Vermerk "omnes catholici" - also Vater, Mutter, und Patin waren alle katholisch.


            VG


            --Carl-Henry
            Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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            • Xtine
              Administrator
              • 16.07.2006
              • 28395

              #21
              Hallo Carl-Henry,

              ja, das ist auch eine gute Erklärung dafür.
              Dann nehme ich sie erstmal als katholisch auf und vermerke schön alle evangelischen Taufen.

              Ich brauche jetzt dringend Zeit für einen Archion Pass, dann prüfe ich alle Generationen nochmal durch.
              Und außerdem hoffe ich auf diese ominöse Akte.


              Ich danke Euch erstmal alle und erkläre dieses Thema erstmal für beendet, bis ich mehr Informationen habe.
              Viele Grüße .................................. .
              Christine

              .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
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              • sternap
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2011
                • 4072

                #22
                ich vermute,ähnlich wie carl henry, eine konzelebration, was gestattete, dass der evangelische eine gebühr verlangte, die taufe wurde aber nur von einem gespendet.
                freundliche grüße
                sternap
                ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                • Xtine
                  Administrator
                  • 16.07.2006
                  • 28395

                  #23
                  Hallo sternap,

                  ja, so trage ich es jetzt erstmal ein.
                  Ich hoffe ich komme an diese Akte ran. Ich habe ganz den Verdacht, daß der Brautvater da wegen des evangelischen Schwiegersohns erzürnt war. Vllt. gab es ja eine Einigung irgendeiner Art. Denn aufgelöst wurde die Ehe offensichtlich nicht.
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

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                  • Xtine
                    Administrator
                    • 16.07.2006
                    • 28395

                    #24
                    Ein Hoch auf das Staatsarchiv Bamberg

                    Gestern (Sonntag) eine Anfrage nach der Akte geschickt und gerade eben eine Antwort bekommen, daß mir ein Digitalisat angefertigt wird.
                    Wenn es fertig ist, bekomme ich eine Mail zum Download und die Rechnung!

                    Die Akte ist wohl leider nicht sehr dick, da mein angegebenes Budget "ganz sicher nicht erreicht wird"

                    Das nenn ich mal fix und unkompliziert.

                    Jetzt bin ich gespannt
                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine

                    .. .............
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                    (Konfuzius)

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                    • sternap
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.04.2011
                      • 4072

                      #25
                      das ist ein grund zum sich mit dir freuen !
                      freundliche grüße
                      sternap
                      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                      • Xtine
                        Administrator
                        • 16.07.2006
                        • 28395

                        #26
                        Danke

                        Hoffentlich steht auch was interessantes drin.
                        Viele Grüße .................................. .
                        Christine

                        .. .............
                        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                        (Konfuzius)

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                        • Scriptoria
                          Erfahrener Benutzer
                          • 16.11.2017
                          • 2757

                          #27
                          Auf das Ergebnis bin ich auch schon gespannt. Mit zwei Stadtarchiven habe ich Ähnliches erlebt. Es gibt zum Glück diese gut organisierten und schnell arbeitenden Institutionen, während sich andere wie mürrische Schnecken verhalten.

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                          • Xtine
                            Administrator
                            • 16.07.2006
                            • 28395

                            #28
                            Hallo,

                            die Akte aus dem Staatsarchiv Bamberg ist da! 21 Seiten (Ging echt fix )

                            Kurzfassung:
                            Da war wohl der evangelische Pastor beleidigt, daß die Trauung nicht bei ihm stattfand sondern angeblich in privaten Räumen und ausserdem nach gerichtlich festgehaltenem Vertrag die Kinder röm. katholisch erzogen werden sollen.
                            Er verlangte eine zu hohe Jura, was sich der Brautvater nicht gefallen lies. Daraufhin hat wohl der Pfarrer versucht die Ehe als nichtig zu erklären, was natürlich auch keinen Gefallen fand und sich der Brautvater daher beschwerte.

                            Ende des Liedes, die Ehe ist gültig und der Pastor mußte die zuviel gezahlte Jura zurückerstatten, was aber mit den Gerichtskosten verrechnet wurde.



                            Wer es lesen will, bitte
                            Es sind übrigens keine Rechtschreibfehler, sonder damalige Schreibweise

                            Auszüge
                            Pastor Berichtes unterbsgt, wie des Meister Thor Müller
                            auf der neuen Mühl mit seiner Braud Anna Marga-
                            retha Cunegunda Rothin des Gerichtschriebers allda
                            ältesten Tochter sich als seine Pfarrkindere dreymahl
                            proclamiren und daraufhin privatim zu Heinersreuth
                            copuliren lassen, und alß Er ihmo Gerichtschreibern solches
                            wiedersprochen, habe Er seinen neuen Eydam gesagt,
                            Er müsse sich privatim copuliren lassen, Er wolte Vor
                            alle Schäden und Unkosten stehen, worauf Er Pastor re-
                            pliciret, Er wolte Es anhero zum hochfürstl. Vicariat
                            einberichten, ob Handtwerckhß Leuthen aufm Landt
                            privatim zu copuliren erlaubt seye od nicht! Worauf
                            derselbe geandtwortet, Er frage nichtß nach Bamberg,
                            und haben sich also in Rieneckhischen Schloß zu ermelten
                            Heinersreuth copuliren lassen, und dardurch dem
                            seinigen Gotteßhauss die Einlag entzogen, bittet also
                            hierüber gdiger Entschaydung.


                            Daß von E. Ewer Hochwr. Hochwürden und Gnad Gud,
                            Pagnificend und Hoch Edelgebohrnen an Herrn
                            Pastore Kispert zu Presseck de dato 7 Dec. 1736
                            gnädig erlassenes und hierbey Copialiter anlieg-
                            endes Decretum sub Nro 1. Ist Hannß
                            Thorn von ob eur gedachten H. Pastore d. 17. ejusdem
                            richtig inticiort(??) worden.
                            Nun verwundert mich recht wenig, dass nur beregter
                            H. Pastor Kispert sich nicht entbkört(???) Ein Hoch Preis-
                            lichs Vicariat mit Ungleichheiten zuhindergehen
                            Indeme Mein Aydam(m)ann sowohl den Tag vor der
                            Ersten Proclamation so gleich 4. Batzen vor
                            die gewöhnliche Außrufungs-jura- alß ex post
                            3. Tag vor der copulation 1 Rhlr. 4 Batzen auf
                            den Tisch legen, und über dieses noch nachgehents 4
                            Batzen vor den Ledigungs-Schein, wie solcher in Copia
                            sub Nro 2 hieranlieget, nebst noch 3 groschen
                            für Trunkh und Fleisch Angeld Richtig bezahlt und abge-
                            reichet hat, unangesehen doch der sub Nro 3 hierbey-
                            liegende Extratus Urbarius die copulatos /: weilen
                            Sie von dermahligen Herrn Provisore Johann
                            Adam Martin zu Engenreuth in der Schloß-Capellen
                            zu Heinersreuth mit Consens des Stattsteinacher
                            Herrn Dechants Excellence under Anhörung
                            der Heiligen Messe und Benediction copulirt
                            worden :/ Vor die Copulations-Jura höher
                            nicht alß ad 8 Groschen verbindten thut.
                            Indeme nun auch offt mentionirter H. Pastor Kispert
                            es nicht nur bey dieser einberichteten Ungleich-
                            heit hat beruhen lassen, sondern Vermög sub
                            Nro 4 et 5 angebogenen Beylagen Vermuth-
                            lich bey Einem Löbl. Consistorio so ungüthig
                            alß ungleich Eine Nullitatem Matrimonius Vor-
                            gestellet und angegeben haben muss, daso
                            doch der gantzen Christenheit dass mündeste
                            dergleichen nicht bekandt sein wird und der
                            sub Nro 3 oballegirte Ledigungs-Schein
                            dass Contrarium Elar an Tag leget.
                            Solchen nach Gelanget an E. Ewer Hochwr. Hoch-
                            würden und Gnaden Gud. mein Unterthg.
                            gehorsambes bitten Die selbe gnädig
                            geruhen mögten, dass lobl. Consistorium
                            dahin informiren und anweisen zulassen
                            damit Hoch dasselbe von poritern Citationen
                            desistiren im übrigen aber von Einem
                            Hoch-Preißlichen Vicariat Einem benach-
                            bahrten Pfarrherren, entweder Tit. Herrn
                            Dechanten zu Stattsteinach Excellence
                            oder Herrn Pfarrern zu Maria-Weyher
                            dieser Sachen Unpartheyische Untersuchungs Com-
                            mission auff deß ungerechten Theilß Kosten
                            per Decretum aufgetragen worden oder
                            die Sach in so lang beruhen mögte, biß obmen-
                            tionirter Herr Provisor Martin nach Antritt
                            deß Neuen Herrn Pfarrers zu Engenreuth nacher
                            Bamberg avocirt wird, wo so dann von
                            diesen der Sachen vollständiger Beschaffenheit fi-
                            deliter wird referirt – und dass passionirte
                            angeben dilicidirt werden. Der ich mit schul-
                            digster Submission und Respect erharre.
                            Urteil:
                            Actum Presseckh den 18t. Febr. 1737

                            Zufolg erhaltenen gnädigen Commissions
                            Decret de dato den 14t. January imperi wurden
                            anheut Johann Georg Roth Gericht-Schreiber Kläger,
                            und Johann Georg Kispert Pastor daselbst be-
                            klagter puncto nulliter contracti seyn sollenden Ma-
                            trimony inter Joannem Thorn Müller uff der Neuen-
                            mühl, und Annam Margaretham Rothin obigen Ge-
                            richtschreibers Roth, Tochter, und wassonsten bey Vor-
                            gewessener Copulation vorgelassen, vorbeschieden,
                            die Klag-Sach untersuchet, und befundte, wie folgt.

                            Erstlich hat sich Kläger Roth beschwähret, daß Pastor Kispert ein
                            hochlöb. Vicariat ungleich berichtet, ob wären ihme
                            die Copulations-jura verweigert worden, die doch alle
                            wie in die Klagschrifft Specificirt zu sehen, als nehmblichen
                            4 Patzen für das ausruffen, mehr 1 Thlr 4 Patzen
                            für die Copulation, und sonsten gewöhnliche Predig,
                            mehr 3 Grosch. für Trunckh und Fleisch gezahlet waren.
                            Wogegen Beklagter pastor quoad hunc passum sich dahin
                            entschultiget, was masßen er die in den zurückherhaltenen
                            gnädigen Decret begriffene Contenta, das ihme die Völlige
                            jura sollten gezahlet werden, nicht intendirt, sondern
                            lediglich sich unterthanigst beanfraget, ob der gleichen copula-
                            tiones gemeinen Leuthen in locis privatis zu gestatten seyen,
                            anerwogen in Bayreuthischen für pothene erlaubniß
                            ein gewisses geld auch 10 bis 15 Fl. müsten erleget werden.
                            worüber er Pastor Directe kein Resolution erhalten, sondern
                            nur dass seine jura sollten bezahlet werden, die er schon
                            empfangen gehabt. Es ist aber die Copulation nicht in domo
                            privata, sondern in der Schloss-Capellen geschehen. Indessen
                            protestirt der Graff Rineckhische Beambte in nahmen Seines
                            tit. Herren Graffens, und des gantzen Gericht wider
                            sothane Copulations-jura, als welche zu einer bosen Conse-
                            quens, und zum Schaden der Rineckhischen Unterthanen
                            besonders den angesessenen Catholischen Gerichten,
                            alldieweilen nach ausweis der Extracts aus dem Wilden-
                            steinischen Urbariao Nro 2 welches Urbarij Buch ich auch
                            inspicirt und §5 gefunden, das von Seythen des
                            Hochstiffts Bamberg dem dermahligen Herrn
                            Graffen wir vor Alters hirgebracht gewesßen, die jura
                            eines Pfarrers übergeben worden, wie nehmblichen
                            an accidentien einem Pfarrern zu Guthen geht von
                            einer Hochzeit, und Leich-Predig 1 Rthlr ohne Predig
                            aber 8 Gr. von einer Kindt-Tauff 6 Gr. Nun
                            bey dermahliger Copulation ohne Predtig seyndt in allen
                            2 Fl Franck. 3 Gr. gezahlet worden. Fals aber sodan-
                            noch die völlige jura hätten müssen erleget worden, waren
                            solche bestanden lediglich in 1 Rthlr. obwohlen Pator
                            sich vernehmen lassen, sein Antecesior(??) hätte Schrifftlich
                            hinterlassen, es gebühre einen Pfarrer 4 Patzen ein-
                            schreibgeld 4 Patzen fürs aufruffen, 1 Rthlr für die
                            copulation, und Predig, 4 Patzen für den Ledig-Zettel
                            fals einer zu geben, dan 3 Gr. für Fleisch und Trunkh
                            welches aber wider das Urbarium lauffet, und wider
                            die bisherige observanz bey erstgedachten Antecessore
                            Schaller, wie es confirmirt hat lezt gewesßener
                            Pfarrer zu Ennichenreuth (=Enchenreuth) Leonard Hoffmann. Dahero
                            wir gebetten umb ein gnädiges Decretum Revocatorium
                            des lezt ergangenen der völlig zu zahlenden jurium in
                            gleichen Casibus, und dass Pastor den empfangenen
                            überschuss refundiren müsse, Zumahlen es scheinet
                            ein Hochlöb. Vicariat habe Kein genugsame in-
                            formation gehabt.

                            Zweytens hat sich Klager Roth gravirt befundten, das Pator
                            Kispert bey einen Löbl. Consistorio müsße angebracht
                            haben, dass Matrimonium quaestionis, sege nulliter
                            contractum, wie die zwey ergangene citationes Nro 4
                            et 5 lauthen, allein Pastor negirt es, und hat aus
                            einen vorgezeigten concept erstatteten seines Berichts
                            erwiesen, dass er selber pro und nicht contra nach der
                            zweyten Citation geschrieben, und gefragt ex qua
                            causa sothane Personen erscheinen sollten, und warumb
                            Matrimonium nullum seyn sollte. Worauff unter
                            30t. January folgentes referibirt worden: Weilen Johann
                            | Thor uff der neuen Mühl mit Anna Margaretha
                            | Cunegunda Rothin in Presseck auff 2 mahlig – er-
                            | gangene Citationes nicht erschienen, gleichwohlen aber
                            | wegen ein und anderen erheblichen Ursachen deren
                            | ihr pro valido anzusehen ist, alß hätte Thor die bey
                            | zweymahlig erlassene Citationen auffgelassene Gerichts-
                            | kosten ad 3 Rthlr 4 Patz. dem Consistorio binnen
                            | acht Tagen ohnfehlbarhr einzuschickhen, worunter aber
                            | 20 Patzen für Euer Ehrwürden begriffen, welche sogleich
                            | zu Hauß könten abgezogen, das residuum aber hirher
                            | mit sicherer Gelegenheit übermachet werden.
                            | Es wird und will sich aber der Thor hierzu nicht bethören
                            lassen, sondern wiessen seinen Angeber und von selben
                            die gebührende Satisfaction erwarten, weilen Kein Un-
                            schuldiger kann gestrffet werden.

                            Übrigens habe sollen mitanfügen, dass vor geschlossener
                            Hayrath beyderseiths abgeredet worden, und bey ge-
                            richt rcessirt, auch in den Gerichts Urbari einver-
                            leibt worden, dass alle erzihlende Kinder so männlich
                            als weiblichen Geschlechts uff den Römisch Catholischen
                            Glauben erzogen, wie auch die Begräbnissen in
                            Catholischen Kirchen geschehen sollen, Welches freylich
                            den guten Pastori nicht Schmecken wollen, umb derent-
                            willen er sich in vielen Contrere erzeiget.
                            Die Gebühren berechneten sich damals (1736) wie folgt:
                            von Einer Hochzeit und Leich-Predig 1 RThlr
                            NB Ohne Predigt aber --- 8 Gr
                            von Kindtß Taufen --- 6 Gr

                            Eines Kirchen und Schuldieners zu Presseckh hat jährlich von Einem Pfarrer alda 2 Fl Kostgeld zuempfang
                            Viele Grüße .................................. .
                            Christine

                            .. .............
                            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                            (Konfuzius)

                            Kommentar

                            • sternap
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                              • 25.04.2011
                              • 4072

                              #29
                              liebe christine, das ist ein goldfund für einen ahnenforscher, beweist es doch, dass nicht nur die katholischen religiöse handlungen als geldbeschaffungsmethode verstanden.


                              herzlichen dank, dass du das mit uns teiltest.
                              freundliche grüße
                              sternap
                              ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                              wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                              • Xtine
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                                • 16.07.2006
                                • 28395

                                #30
                                Hallo sternap,

                                ja, das habe ich mir auch gedacht

                                Die Akte bringt mir zwar keine neuen Ahnen, löst aber zumindest das Rätsel der Konfession und ist zudem äußerst erheiternd.
                                Viele Grüße .................................. .
                                Christine

                                .. .............
                                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                                (Konfuzius)

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