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  #1  
Alt 12.02.2008, 22:14
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Standard Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

Moin werte Interessierte und Interessiertinnen dieses Teilforums,

nachfolgend aus Vereinfachungsgründen (wir räumen auf ) die Fakten, die aus diversen Anfragen vor Jahren als Antworten geliefert wurden und nun "aus der Versenkung heraus" hier eingestellt wurden.

Wer also einen Begriff sucht und bei Onkel Gugel oder Tante Genwiki oder ähnlichem nicht fündig geworden ist, für den lohnt es vielleicht, einmal dieses Thema durchzuschauen.

Dann enthält dieses Thema eine Vielzahl von Übersetzungen aus Kirchenbüchern. Das dürfte für den einen oder anderen auch hilfreich sein.

Friedrich
__________________

"Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."

(Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  #2  
Alt 30.09.2008, 11:20
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Standard

Von Billet:

Zitat:
Nur mal so als Hinweis:
Es kommt ja doch vor, daß ab und zu mal nach einer
Berufs-Bezeichnung gefragt wird, hier wäre evtl. ein passender Link dazu:
http://wiki-de.genealogy.net/w/index...ichnung&from=A
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"Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."

(Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  #3  
Alt 29.10.2009, 21:52
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Standard Familiant

mein Ahnenforscher beschafft mir aus Zamrsk gerade neue Ahnen.
Bei einem steht die Bezeichnung FAMILIANT (1824) dort.
Hat jemand eine Idee was das sein könnte?

Gast Karen

Als Familiant wurde der Knecht oder Hausknecht bezeichnet.

Friedrich

und die nächste Stufe war dann der Familiamicus, der Hausfreund.

PetraW

ist das der "Hausfreund" wo ab und zu in den Kleiderschrank verschwinden muß?

Friedrich

Genau! Und nach dreißig Jahren fragt die Enkelin die Oma: "Oma, was ist eigentlich ein Hausfreund?" Und die Oma erschrickt, rennt zum Schrank, wo ein Skelett rausfällt...

Rieke

Ich waerme hier mal bewusst ein altes Thema auf, weil ich denke, es bedarf einer Ergaenzung, wenn nicht sogar Richtigstellung, damit zukuenftige Fragesteller und Sucher nicht von falschen Voraussetungen ausgehen.
Einer meiner (moeglichen) Vorfahren ging in Bruenn bankrott. In der Bruenner Zeitung wird er als der Familiant XYZ bezeichnet.
Natuerlich suche ich erstmal hier im Forum, was das wohl sein koennte. Stosse auf dieses geschlossene Thema. Na gut.
Beim weiteren Forschen stolpere ich dann auf die Familiantengesetze von 1726.
"Zweck der Einführung der Familiantengesetze war es, die Anzahl Juden in den Kronländern der Habsburgermonarchie möglichst niedrig zu halten."
Wenn nun ein Familiant in einem katholischen Kirchenbuch auftaucht, dann vermute ich mal, dass es entweder ein konvertierter Jude war, oder aber dieser Eintrag mangels einer eigenstaendigen juedischen Gemeinde vom katholischen Pfarrer beurkundet wurde, weil es vor Einfuehrung der zivilen Standesaemter eben die einzige Moeglichkeit, war, ein personenstandsrelevantes Ereignis in der Gemeinde aktenkundig zu machen.
  #4  
Alt 01.11.2009, 15:27
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Standard auf eingelöste Concession

Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1785
Region, aus der der Begriff stammt: Flegessen, Raum Hannover

Copulati de 1785
2 am 2ten Ostertage und Dom Quasimodogeniti wurden hierselbst
aufgeboten der Wohlgeborene Herr Johann Andreas Opes hochfreyherrl: von Spieg.
Schweckhäuser und Büttelsheimer JustizAmtmann und Rentmeister zu Schweckhau-
sen im Bisthum Paderborn mit der wohlgeb. Demoiselle Adolphine Josepha
Meyer ten Tochter des weiland HE Herrmann Diedrich Meyer gewesenen Amt-
Mann und Conductors hier und zum Süntel, und wurden den 7 ten April auf
eingelöste Concession vom HE Superintendenten im Hause copulieret.
Wer kann mir sagen, wie ich den Begriff "eingelöste Concession" zu verstehen habe? Hat es da vorher irgendwelche kirchenrechtlichen Vorgänge gegeben, über die es vielleicht noch Unterlagen gibt? Wo könnte man da nachhaken?

GunterN

es können die verschiedensten Concessionen sein, die dann schließlich zu dieser Eheschließung führten. Vielleicht per Handschlag um die Häuser, Güter oder die Dachdeckung des Kirchendaches o.ä.
Sie ist halt eingehalten worden, die Concession, der Concessionsgeber hat sein Wort (Zugeständnis) gehalten - und dafür die Demoiselle zur Frau bekommen.

Friedrich

Jetzt aber noch nachgehakt: Wer hat die Concession eingehalten? Mein Vorfahr, den der Superintendent daraufhin getraut hat? Wo kann man Näheres erfahren?

GunterN

Opes und Dem. Meyer wollen heiraten.
Der Superintendent hat entweder die Einlösung nur festgestellt, dann würden den die Ermittlungen ins uferlose treiben, weil dann allles möglich wäre, was eingehalten worden sein könnte, oder
für den Superintendenten war die Concession eingehalten worden. Dann müsste das irgenwie mit der Kirche zu tun haben (Dach, Altar, Bestuhlung, Glocken usw.), also alles, was zur Verschönerung oder zur Erhaltung der Kirche im Zeitraum vor der Hochzeit bewerkstelligt wurde. Entweder der Opes oder der Meyer hat gestiftet.

Kögler Konrad

meiner Meinung nach bezieht sich die eingelöste Concession der hohen Herrschaften, auf die erhaltene Erlaubnis, sich zu Hause und nicht in der Kirche trauen zu lassen.

Friedrich

Da muß ich die Frage offen lassen, ob sich dahinter noch etwas Großartiges verbirgt, oder, wie Konrad vermutet, sich das einfach auf den Ort der Trauung bezieht. Man war damit immerhin unter sich in der Hautevolaute, wie es so schön heißt.
Kann man eigentlich herausbekommen, war damals Superintendent war? Welchen Bezirk hatte der? Ich denke mal, daß die Verwaltungsstrukturen sich bis heute ja auch geändert haben.

karin-oö

Ich sehe es auch so wie Konrad, dass sich die Concession nur auf die Erlaubnis zur Haustrauung bezog. Es könnte sogar noch sein, dass sie nicht einmal der Superintendent getraut hat, sonder dieser nur die Concession gegeben hat: "auf eingelöste Concession vom H. Superintendenten im Hause getraut" könnto doch heißen, der Superintendent als übergeordnete Kirchenbehörde gab die Erlaubnis zur Haustrauung - oder banalisiere ich da deine Hochherrschaftliche Haustrauung zu sehr??

Kögler Konrad

voll einverstanden. Das "vom Superintendenten" bezieht sich auf die Concession, nicht auf den Vollzug der Trauung.
"eingelöst" kann vielleicht heißen, dass er dafür ein Schärflein zahlen musste.

Friedrich

klingt logisch, was Ihr da sagt. Dann wurde um das Ganze letztendlich "nur" deswegen so ein Buhei gemacht, weil die nicht in der Kirche, sondern im Haus durch den Ortspfarrer getraut wurden!

Oswald Helm

hast du mal das alter der braut zum zeitpunkt der trauung überprüft. es könnte sich bei der eingelösten Concession auch um die bewilligung zur eheschließung handeln, weil die braut noch nicht im heiratsfähigen alter war?? nur so ein denkanstoß - ich sehe die concession nicht so sehr als bedingung sondern eher als erlaubnis.


Friedrich

Wenn das anhand des Sterbeeintrages angegebene Geburtsdatum stimmt (den Geburtseintrag habe ich noch nicht), war die Dame Jahrgang 1747, also zum Zeitpunkt der Heirat im jugendlichen Alter von 38!

henrywilh

http://books.google.de/books?id=k2wA...BCnder&f=false
(so um die S. 522, 527 rum)

Friedrich

jetzt sehe ich mich doch glatt genötigt, das Thema wieder hochzuholen. Mir ist da nämlich noch ein Gedanke gekommen, der mit der eingelösten Concession zu tun hatte:
Es ist nämlich so: Er stammte aus dem lutherischen Oberfranken, sie zumindest von Seiten des Vaters aus dem reformierten Lippe. Rein spekulativ: Kann sich die Konzession auch darauf beziehen, daß die beiden als Angehörige zweier damals m.o.w. eigenständiger Konfessionen nicht einfach so getraut werden durften?
Wäre das eine weitere plausible Erklärung?

Cardamom

ich meine, beide angesprochenen Tatsachen haben damals der "concession" bedurft: die Tatsache der Haustrauung und die Konfessionsverschiedenheit des Ehepaares.
Kirchliche Unionen zwischen Reformierten und Lutherischen Kirchen wurden erst im 19. Jhdt. gebräuchlich, und auch dann nur regional. Ansonsten waren es zwei sehr getrennte Konfessionen.
Zur Special-Concessionierung der Haustrauung ein Beispiel unten im Anhang.
Das kirchliche Archiv in Hannover hat jedenfalls Akten aus der Superintendentur Springe, wozu Flegessen gehört:
http://www.evlka.de/archiv/benutzung.html
Vielleicht gibt es da noch Originaldokumente.


Friedrich

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß es auf jeden Fall etwas gab, was gegenüber einer "Normaltrauung" unüblich war, also die Haustrauung oder die Konfessionsverschiedenheit, oder gar beides.
Ich gehe mal davon aus, daß die eingelöste Concession schon eine Besonderheit ist. Vielleicht finde ich ja bei Gelegenheit in Hannover was.
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"Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."

(Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  #5  
Alt 01.02.2010, 10:39
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Standard Hufe

Von Christian Benz:

"Hufen" (als Mehrzahl zu Hufe) würde auf jeden Fall einen Sinn als Flächenmaß machen. http://www.google.de/search?hl=de&q=...%9F&btnG=Suche

http://www2.genealogy.net/misc/units/1.html
http://www.matheboard.de/lexikon/Alt...definition.htm
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"Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."

(Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  #6  
Alt 01.02.2010, 10:49
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Standard Registriernummer

Von dansoki:

Ich habe jetzt mal unser Familienbuch herausgeholt - da hab ich ja schon einige Urkunden drin, die ich nicht mehr anfordern brauch. Z.B. Meine Heiratsurkunde und die beiden Abstammungsurkunden unserer Kinder.Wenn in meinem Programm die Abfrage nach der Register-Nummer ist, ist damit dann die Nummer gemeint, die anzeigt, die wie vielte Heirat es ist, oder die wievielte Geburt?

Antwort von Marlies:

damit ist meiner Meinung nach die Nr. gemeint, die auf der vorhandenen Urkunde steht. Aus dieser Nummer kann man nämlich feststellen, das wievielte Kind in welchem Jahr, zugehörig zu diesem Standesamt, geboren wurde oder die wievielte Ehe in dem Jahr ????? Eure Eheschließung, aufgezeichnet im Standesamt von ??? war.

Registernummern sind Nachweise, Quellen für die Ahnenforschung und sollten in den eigenen Aufzeichnungen immer angegeben werden.
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  #7  
Alt 01.02.2010, 10:51
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Standard Choten und die gesamte Hand

Von Alexander:

...Herzog Ernst Ludwig belehnt 1578 den Heinrich v. Rade zu Sissow mit den Lehngütern des verstorbenen Heinrich v. Rade gewöhnlich der Dänische genannt, da er jedoch mit diesem letztern die gesamte Hand nicht gehabt hatte, die Güter demzufolge eigentlich dem Herzoge verfallen waren, so mußte er sich verpflichten an die herzogliche Kasse die Summe von 900 Gulden zu zahlen. ...

Was bedeutet in diesem Zusammenhang "die gesamte Hand"? Wer kann mir da weiterhelfen?

Noch eine Frage: Kann jemand mit dem Begriff "Choten" etwas anfangen? Könnte das eine alte Schreibweise von "Gote" sein?

Antwort von Waltraut Senninger:

zu Frage 1) "nicht die gesamte Hand" heißt m.E. "nicht für alles zuständig" .

zu Frage 2): "Choten" , da dürfte "Choden" gemeint sein (früher nahm man es mit der Rechtschreibung nicht so genau). Das waren Bauern-Ansiedlungen
an der Chodenangel im königlichen Grenzwald in Böhmen. Die Stadtgemeinde Taus, welche im Jahre 1585 den Grenzwald von Rudolf II. verpfändet erhielt, trachtete danach, den größtmöglichen Nutzen zu erzielen, die Wälder wurden
durch Holzverarbeitung, Pechgewinnung, Bergbau und Glaserzeugung stark mitgenommen. 1621 gab es auf diesen Rodungen schon 10 Siedlungen, z.B.
Weber- u. Lindlhof, Flecken, Fuchsberg, Plöß, Schneiderhof ...

Es gab auch königliche Freibauern die "Künischen", die die Grenze zu
Bayern bewachen mußten und dafür keine Steuern zahlen mußten.

Auf der bayerischen Seiten hießen die Grenzbauern, die die Grenze auch
bewachen mußten und deshalb steuer- u. robotfrei waren, "Kameraler".
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  #8  
Alt 01.02.2010, 10:54
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Standard Rauchkolm

Von Marlies:

kennt jemand diesen Begriff? ...... welcher mit einem Rauchkolm erschlagen worden ist.... Der Begriff kommt im einem fränkischen Sterberegister vor.
Rauch ist mir klar. Könnte man "kolm" mit "kolben" übersetzen? Ist damit so etwas wie ein brennendes/ rauchendes Stück Holz gemeint?

Antwort von Irmgard:

nein - ein Kolm ist kein Kolben

Kolm heißt: Gipfel / Berg und kommt aus dem Schweizerischen: Kulm (insofern stimmt die Region)
:slaw. chulm / cholm (siehe Orte mit Kolm / Chulm)

Er wurde also erschlagen mit einem Balken, der den Meiler, in dem anderes im Rauch lag hielt.

Es sei denn, die Übersetzung ist nicht korrekt und er wurde von einem Köhler erschlagen (Rauchkolm als Übername?)

Man müsste zum Vergleich die Gerichtsakte lesen.

Nebenform zu 'kolbe' / Kolpe ist külpe/ kulpe schon im 14.Jhhd. belegt.

netten Gruß.. Irmgard

achso .. Rauch ist nie ganz klar :-) kann Köhler, Räucherer oder Brander/ Roder oder Brandschatzer oder Steuer sein...
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  #9  
Alt 01.02.2010, 13:41
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Standard gäher Tod

Von Marlies:

ich lese gerade in einem Büchlein: Von der Zeit unser Verheurathung 1770

Dort steht: Den 18 Dezember (1777) Nach Mittag Umb dreyUhr ist der Her Graf Berchham den gähen Todt an der Tafl in seinem Haus gestorben.

Ist "gähen Todt" gleich "schneller Tod "?

Von Irmgard:

jäh = plötzlich.. also noch schneller :-)

Von Christian Benz:

mittelhochdeutsch gæhe = plötzlich, sofort, heftig; gâhen = eilen, schnell laufen; gæhelich = schnell, eilig;
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  #10  
Alt 01.02.2010, 13:54
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Standard Dikasterio

Von Marlies:

Was ist Dikasterio?

Hier ein Auszug: (Jahr 1789) Nur ist zu bedauern gewesen die schlechte Anstallten und grose Verwirrungen bey Hineinlassung der Frembden, sonderbahr so auch bey Persohnen, so von Dikasterio gewesen, welches meistens die Herrn Offizier, wobey ville Junge und noch unerfahrne die Rolle spielten sich mit Grobheiten hervorgethan.

Von Christian Benz:

griech. "Dikasterion" -> lat. dicasterium (vgl. z. B. Meyers Konversationslexikon auf Seite 972): hohes Gericht, Gerichtshof, Schöppenstuhl (siehe "Latein I für den Sippenforscher").

http://www.kath.de/kurs/vatikan/dikasterium.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Dikasterium

Von Irmgard:

der Begriff : Dikasterio / Dikasteria / Dikasterien bezeichnet die Judikative der 3 Gewalten der Demokratie - egal ob kirchlich oder weltlich.
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