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Zitat von Schleifischer
Bei mir gab es einen Vorfahren, der 1847 verstarb. Laut Sterbeeintrag war er stolze 87 Jahre alt, tatsächlich waren es "nur" 80.
Was mich mehr verwundert hat, war ein Fehler in einer standesamtlichen Sterbeurkunde. Ein Urgroßonkel von mir kam 26.05.1893 zur Welt und starb am 08.10.1915. Das macht eindeutig 22 Jahre, in der Sterbeurkunde ist jedoch von 21 Jahren die Rede
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Hallo Schleifischer,
ich wundere mich schon lange nicht mehr.
Im Jahr 2000 fungierte ich als Trauzeugin. Nicht nur, daß die junge Standesbeamtin fast eine halbe Stunde zu spät das Standesamt betrat, nein sie schrieb trotz Vorlage meines Personalausweises, mein damaliges Alter von 38, mit 41 Jahren im Protokoll nieder.
Als ich sie auf ihren Irrtum aufmerksam machte, drohte sie die Ehe zu annullieren.
Beseitigt hat sie den Fehler aber nicht.
Da die Braut- und Bräutigameltern nicht verständigt waren und es keine Geschwister des Brautpaares gab, handelte es sich nur um ältere Verwandte, drum baten wir im Vorfeld um eine etwas lautere Sprache.
Die 500 km weit angereiste und mitgekommene Hochzeitsgesellschaft, verstand trotz Ruhe im Raum nichts vom Zeremoniell, da die Beamtin nur sehr leise mit dem Brautpaar sprach.
Es bleibt zu hoffen, daß sie ihre Unbrauchbarkeit selbst erkannt hat!
Denn, bestelle bei ihr mal eine Urkunde!
Hier trafen sich Machtmißbrauch, Unwillen und Unfähigkeit!
Beste Grüße
Artsch