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#11
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Zitat:
meines Erachtens kostet es innerhalb einer Frist (der ersten 2 Jahren?) nichts. Beste Grüße Artsch |
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Möglich, aber sowas wird nunmal gerne vergessen, und irgendwann kostets dann ;-)
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#13
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Also laut meinem Großvater wurde das Grundstück nicht aufgeteilt, weil es zu klein war und deshalb auch im Besitz der letzten Besitzern gelassen....Und wie gesagt, Anton Bach ist 1911 gestorben und seine Schwestern ein paar Jahre später. Damals war es sicher nochmal anders als heute. Ich denke, dass es damals auch niemanden interessiert hat, ob der Grundbucheintrag abgeändert wurde oder nicht.
Auf jeden Fall werde ich morgen einen erneuten Antrag stellen in dem ich schriftlich den genauen Sachverhalt schildern und alle Dokumente mit einreichen werde, die meine Verwandtschaft schildert. Dazu bitte ich um eine schriftliche Antwort damit ich mich ggf. bei dem Abteilungsleiter beschweren kann. Ich werde diese Einsicht hoffentlich bekommen. LG Chris |
#14
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Moin zusammen,
Zitat:
Friedrich |
#15
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Ich wuerde versuchen das genau Todesdatum des Opas herauszufinden und versuchen eine Abschrift des Testaments beim Amtsgericht zu bekommen.
Denn wie bereits erwaehnt: Ein Toter kann keinen Besitz haben. Das Grundstueck ist mit Sicherheit an einen Erben gegangen, dieser hat sich aber niemals ins Grundbuch eintragen lassen. Vielleicht weil er das Testament abgelehnt hat oder halt auch kein Interesse an dem Grundstueck. Dementsprechend steht jetzt immer noch der tote Grossvater im Grundbuch. Ich persoenlich wuerde mich auch an das Amtsgericht wenden und den Fall schildern, alles belegen (erst wenn Du auch das Testament hast! Das kann naemlich anstelle des Erbscheins eingesetzt werden siehe hier ganz am Ende des Textes! https://www.anwalt.de/rechtstipps/gr...in_049828.html ) und dann eventuell auf Deinen Namen umschreiben lassen. Dann erst hast Du naemlich volles Recht ueberall Einsicht zu erhalten. Ich persoenlich wuerde auch das Waldgrundstueck uebernehmen Vielleicht koenntest Du ja was ganz tolles damit machen? Z.B. einem Kindergarten oder einer Tierhilfeorganisation oder aehnlichem spenden. Es gibt bestimmt viele die gerne so einen kleinen Wald haetten. Viele Gruesse hiopa |
#16
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Also es ist möglich das ein Toter noch Eigentümer ist, habe selbst solche eine Erbsache erlebt.
1990 kam ein Brief eines Notars wo drinn stand das meine Urgroßeltern in Aachen ein Haus besitzen und eine Erbin das kaufen möchte, mein Urgroßeltern sind gegen 1920 gestorben. Dieser Notar war vom Gericht beauftragt worden alle Erben zu finden damit die 90.000 DM aufgeteilt werden, in diesem Fall bekamen alle noch lebenden Erben seiner Kinder einen Anteil, meiner war 300,- DM, er mußte sogar noch Geld zurück halten weil er die Linie von einer Auswanderung nicht finden konnte. Also kann es sein das es noch irgendwelche Werte gibt von denen man nichts weiß. Wenn man ein Direkter Erbe ist bekommt man auf Gericht ohne Probleme ein Erbschein wenn ein Toter noch Eigentümer von Werten ist und man hat anspruch darauf. Gruß Rolf |
#17
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Hallo,
wenn die beiden Schwestern vom Urgroßvater auch noch im Grundbuch stehen, dann werden sie sicher Nachkommen haben, die genauso Erben sind wie die Nachkommen (dein Großvater z.B.) deines Urgroßvaters. Meine Meinung ist, wenn der Urgroßvater gest. 1911 zusammen mit seinen Schwestern im Grundbuch steht und es kein Testament über dieses Waldstück gab der Erbfall nicht geklärt wurde. Sonst würde ja jemand anderes von den Nachfahren im Grundbuch stehen. Das Amtsgericht müsste diesen Fall unter Mitwirkung der Nachkommen klären damit das Grundbuch aktualisiert werden kann. Viele Grüße Anni Geändert von annii68 (25.08.2017 um 12:21 Uhr) Grund: Ergänzung |
#18
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Hallo zusammen und danke für Eure interessanten Antworten.
Ich habe mittlerweile den Antrag nochmals schriftlich eingereicht, zusammen mit allen Informationen, die mich als Nachfahren des Mitbesitzers ausweisen. Dazu habe ich gebeten mir schriftlich zu antworten, damit ich etwas in der Hand habe um Einspruch einzulegen. Ich weiß nicht ob ich erwähnt habe, dass im Grundbuchamt Leverkusen mir versichert wurde, dass ich definitiv ein Recht auf einen Einblick in der Grundbuch habe. Ich warte jetzt seit ca. einem Monat auf eine Antwort - vermutlich haben die keine Lust sich das alles durchzulesen. :-D Mal sehen was dabei raus kommt. Falls ihr möchtet halte ich Euch gerne auf dem Laufenden. LG Chris |
#19
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Immer das gleiche Theater mit den Behörden.... - halte durch!
Gruß Matthias Geändert von Matthias Möser (17.12.2017 um 14:40 Uhr) Grund: zusatz |
#20
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Hallo
Hallo
Zitat:“Also laut meinem Großvater wurde das Grundstück nicht aufgeteilt, weil es zu klein war und deshalb auch im Besitz der letzten Besitzern gelassen....Und wie gesagt, Anton Bach ist 1911 gestorben und seine Schwestern ein paar Jahre später. Damals war es sicher nochmal anders als heute. Ich denke, dass es damals auch niemanden interessiert hat, ob der Grundbucheintrag abgeändert wurde oder nicht.“ Das ist heute auch noch so. Das Grundbuchamt wird nur auf Antrag tätig. Kann sein das dort nur ein Blatt mit den Eigentümern von 1911 drin ist. Man könnte sich auch noch einen anderen Ansatz überlegen Der Besitzer des Waldes hat die Verkehrssicherungspflicht zum weg oder straße an der der Wald liegt und wo evt Äste der Bäume reinragen. Daher könnte es sein das das Ordnungsamt tätig wird wenn man bei denen nachfragt wer die Verkehrssicherungspflicht hat. Per Amtshilfe kommen die ans Grundbuch Mfg Focke13 Geändert von focke13 (17.12.2017 um 23:34 Uhr) |
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