Bitte um Hilfe - Kirchenlatein Sterberegister

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  • danih
    Erfahrener Benutzer
    • 23.08.2011
    • 285

    [gelöst] Bitte um Hilfe - Kirchenlatein Sterberegister

    Quelle bzw. Art des Textes: Sterberegister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1751
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Algermissen (Niedersachsen)
    Namen um die es sich handeln sollte: Cord Beissen


    Hallo,

    ich habe wieder einen Eintrag gefunden und scheitere immer noch am Latein.

    Es handelt sich um den Sterbeeintrag von Cord Beissen auf der rechten Seite, der vorletzte Eintrag für 1751 (mit dem Randvermerk):


    Bisher habe ich:

    NB Sep(ultus) a' ___ _ in
    Bledelumb ibidem

    Eodem (= 5 Xbr) Sep(ultus) opilio? in Bledelumb Catholicus Cord
    Beissen abus?_ite munitus 60 anno_ ob juris?
    __ Luth. Hannoverana non potuit ob_ _.


    NB Begraben _ in
    Bledeln daselbst

    Den gleichen Tag (=5. Dez.) begraben: Schafhirte? in Bledeln der Katholik Cord Beissen.... 60 Jahre....

    ....und da hört es auch schon auf
    Ich vermute, dass das da irgendwas steht wie "auf dem Evangelischen Friedhof in Bledeln begraben"... Im Wohnort Bledeln gab es nur eine evangelische Kirche - die zugehörige Katholische war in Algermissen oder Bolzum.

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

    Gruß
    danih
  • ChrisvD
    Erfahrener Benutzer
    • 28.06.2017
    • 1100

    #2
    Hallo,

    ich lese:

    Eodem sep[ultus] opilio in Bledelumb catholicus Cord
    Beissell o[mn]ibus [sacramentis] rite munitus 60 annoru[m] ob juris-
    dict[i]o[n]em Luth[eranam] Hannoverana[m] non potuit obtineri dimissionem

    in margine: N.B. sep[ultus] a p[re]dicante in Bledelumb ibidem.

    Übersetzung folgt.
    Zuletzt geändert von ChrisvD; 24.07.2017, 21:12.
    Gruß Chris

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    • ChrisvD
      Erfahrener Benutzer
      • 28.06.2017
      • 1100

      #3
      Übersetzung:

      Den gleichen Tag begraben der Schafhirt in Bledeln, der Katholik Cord
      Beissell, nach Vorschrift mit allen Sakramenten versehen, 60 Jahre alt, wegen
      der Lutheranischen Hannoverschen Jurisdiktion konnte er nicht aus Bledeln
      freigegeben werden.

      In der Rand: N.B. begraben durch den Pfarrer in Bledeln daselbst.
      Zuletzt geändert von ChrisvD; 24.07.2017, 21:51.
      Gruß Chris

      Kommentar

      • danih
        Erfahrener Benutzer
        • 23.08.2011
        • 285

        #4
        Hallo Chris,

        vielen lieben Dank für deine Hilfe!
        Das hilft mir sehr weiter!

        Gruß
        danih

        Kommentar

        • ChrisvD
          Erfahrener Benutzer
          • 28.06.2017
          • 1100

          #5
          Beim Nachlesen scheint die Floskel ‘non potuit obtineri dimissionem‘ mir eine grammatikale Unmöglichkeit zu sein: ein Objekt (Akkusativ dimissionem) in Zusammenhang mit einer Leideform (Passiv obtineri). Das sollte ‘non potuit obtinere dimissionem’ oder ´non potuit obtineri dimissio‘ sein, oder sehe ich das falsch?
          Zuletzt geändert von ChrisvD; 25.07.2017, 18:05.
          Gruß Chris

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          • danih
            Erfahrener Benutzer
            • 23.08.2011
            • 285

            #6
            Hallo Chris,

            mein Schullatein ist schon soooo eingestaubt (naja ok, so richtig vorhanden war es wohl nie ), aber ich habe mal die alte Grammatik mit Deklinations-/Konjugations-Tabellen hervorgeholt... (Oh man, wenn das der alte Latein-Drachen wüsste).
            Nach "non potuit" + Verb-Grundform (obtinere) ...... da dämmert langsam was in den grauen Zellen.... hört sich "gefühlt" gut an.

            Aber ich werde wohl noch an ein paar Einträgen üben müssen

            Gruß
            danih

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