Was heißt "per dimissione"?

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  • klaus1945
    Erfahrener Benutzer
    • 10.06.2009
    • 265

    [ungelöst] Was heißt "per dimissione"?

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1867
    Region, aus der der Begriff stammt: Oderbruch


    Hallo,
    da ich kein "Lateiner" bin und mir Tante "G" auch nicht weitergeholfen hat frage ich hier die Experten. Im Heiratsregister findet sich in der Spalte "Tag der Copulation und welcher Prediger hat getraut?" der Eintrag:
    28 Januar Deutschkrone vom Pastor Weise per dimissione"

    Wer kann mir helfen?
    Es wäre schön wenn sich jemand findet!

    VG
    Klaus
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo
    Pastor Weise hat einem Ehepartner ein Entlassungsschreiben aus dessen Heimatgemeinde Deutschkrone mitgegeben. (Dimissione = Entlassung)
    In dem Schreiben steht, dass man heiratsfähig ist und auch sonst alles in Ordnung ist, so dass man in die neue Gemeinde im Oderbruch aufgenommen werden kann. Gruss
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19752

      #3
      Guten Abend Klaus und Anna Sara,

      alles schon mal dagewesen. Vor 1 1/4 Jahren:

      Sogar mit Bild.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • klaus1945
        Erfahrener Benutzer
        • 10.06.2009
        • 265

        #4
        Hallo @Horst von der Linie 1,
        das war mir entfallen. Dummerweise habe ich dazu keine Randnotiz gemacht.
        Aber jetzt komme ich nicht mehr mit.

        "Im Kirchenrecht bezeichnet man als Dimission unter anderem die „Entlassung“ (Ermächtigung) eines Pfarrangehörigen zur Heirat in einer anderen Gemeinde."

        Pastor Weise hat einem Ehepartner ein Entlassungsschreiben aus dessen Heimatgemeinde Deutschkrone mitgegeben. (Dimissione = Entlassung)
        In dem Schreiben steht, dass man heiratsfähig ist und auch sonst alles in Ordnung ist, so dass man in die neue Gemeinde im Oderbruch aufgenommen werden kann.

        In beiden Antworten hat der Pastor Weise also der Braut die Genehmigung zur Heirat in einer anderen Gemeinde erteilt.

        Nur, in der entsprechenden Spalte des Kirchenbuchs soll der Prediger stehen , der die Trauung durchgeführt hat. Das wäre in diesem Falle der Pastor Weise in Deutschkrone. Wozu muss er dann die Genehmigung erteilen?
        Kann es auch so sein, das der Pastor aus Gusow dem Bräutigam ein solches Schreiben mit auf den Weg gegeben hat und später den Eintrag im Kirchenbuch gemacht hat?
        Das gibt für mich aber auch keinen Sinn, denn Trauungen die in den umliegenden Gemeinden erfolgten sind nicht eingetragen.

        Vielleicht bringt jemand Klarheit in die Sache, ohne das wir uns in Spekulationen verzetteln.

        VG
        Klaus

        Kommentar

        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 19752

          #5
          Hallo Klaus,
          ein Bild sagt mehr als 1000 Worte.
          Wenn der Eintrag aus dem Gusower Kirchenbuch stammt, dann verstehe ich den Eintrag so, dass am 28.01.1867 der Pfarrer von Deutschkrone namens Weise in Deutschkrone ein Paar getraut hat, von dem zumindest ein Verlobter im Besitz der Dimission(spapiere) war.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Ja so ist es wohl.
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 23.09.2017, 20:58.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Andreas Frau zu Nidderau
              Benutzer
              • 28.08.2017
              • 17

              #7
              genau

              ja das seh ich auch so
              und es heist ja auch

              p e r dimissione

              m i t oder d u r c h Erlaubnis/Entlassung

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