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  #1  
Alt 23.08.2017, 16:03
Beldani Beldani ist offline weiblich
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Registriert seit: 20.08.2017
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Beiträge: 12
Standard evangelische-katholische Hochzeit

Hallo liebe Ahnenforscher,

mein Urgroßvater war katholisch und meine Urgroßmutter war evangelisch.
Sie haben irgendwann, ich schätze 1919 in Würzburg geheiratet.

Wie war das damals....mussten sie in der katholischen Kirche heiraten?
musste meine UrGroßmutter irgendwo angeben das Sie die Kinder katholisch erzieht, damit die Ehe möglich wurde?

Meine Oma war aber evangelisch.

Wie wurde damals im Allgemeinen vorgegangen?
War eine Eheschließung ohne kirchliche Hochzeit möglich?

Wenn ich Kirchenbücher einsehen will, geh ich nach Glauben der Uroma oder des Uropas?

Habe leider ( noch) keine Daten zum Geburtsdatum oder Hochzeitsdatum.
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  #2  
Alt 23.08.2017, 16:11
Benutzerbild von SafeHaven
SafeHaven SafeHaven ist offline
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Beiträge: 431
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Hallo Beldani,

um an die ersten Daten in diesem Fall zu kommen, kannst du bei deiner Oma und ihrere Geburtsurkunde anfangen. Ab 1874 gibt es Standesämter, vorerst musst du sich also nicht um die Konfession kümmern, wenn du weiterkommen willst. Meistens, bzw. fast immer, ist auf diesen Urkunden auch eingetragen welche Konfession derjenige hatte.

Ich habe Sowohl in BawÜ als auch in Bayern Fälle gehabt, da haben die Eheleute mit gemixten Religionen geheiratet, mal beim Ort des Mannes, mal bei der Frau. Keine Ahnung woran das festgemacht wurde, aber mir ist ebenfalls bekannt, dass dann angegeben werden musste, dass die Kinder in einer Religion erzogen werden.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen.

Liebe Grüße,
Jana
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  #3  
Alt 23.08.2017, 16:51
Benutzerbild von Xtine
Xtine Xtine ist offline weiblich
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Hallo Beldani,

welche Konfession hat denn Deine Großmutter? Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Urgroßeltern dann auch so geheiratet haben.
Weiter zurück kann es Dir auch passieren, dass die Kinder eines konfessionsunterschiedlichen Paares verschiedene Konfessionen haben. Ich habe einige solcher Paare, die Jungs wurde nach dem Vater, die Mädels nach der Mutter getauft.
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Viele Grüße .................................. .
Christine
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Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
(Konfuzius)

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  #4  
Alt 23.08.2017, 17:00
Benutzerbild von christiane84
christiane84 christiane84 ist offline weiblich
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Hallo

Bei mir war's so, meine Uroma war evangelisch und mein Uropa auch katholisch. Die katholische Kirche hat der Hochzeit nicht zugestimmt aber die evangelische. Meine Oma meinte da, es würde daran lögen, dass die evangelische nicht so "streng" ist wie die katholische. Aber ob es stimmt weiß ich nicht.
In einer anderen Linie das gleiche, dass es da dann auch eine evangelische Hochzeit gab.

Lg Christiane
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Wir alle sind nicht wir, sondern hängen mit unserem. Sein und Tun von denen ab, die vor uns waren.
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  #5  
Alt 23.08.2017, 17:45
Benutzerbild von Silke Schieske
Silke Schieske Silke Schieske ist offline
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Hallo,

Es gab u.a. auch Kirchen in denen Mischehen getraut wurden.

In meiner väterl. Linie waren die Männer zumeist katholisch. Endweder war es auch die Ehefrau, dann wurde natürlich auch kath. geheiratet. War die Frau evangelisch, so wurde auch nach der Konfession der Ehefrau geheiratet. Allerdings wurden dann die Söhne kath getauft und die Töchter evang, oder der Ehemann hat alle Kinder kath getauft.

LG Silke
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  #6  
Alt 23.08.2017, 18:39
Benutzerbild von Ralf-I-vonderMark
Ralf-I-vonderMark Ralf-I-vonderMark ist offline männlich
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Zitat:
Zitat von Beldani Beitrag anzeigen
War eine Eheschließung ohne kirchliche Hochzeit möglich?
Wenn ich Kirchenbücher einsehen will, geh ich nach Glauben der Uroma oder des Uropas?
Hallo Beldani, hallo zusammen,

mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 06.02.1875 wurden zum 01.01.1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter eingerichtet, so dass ab diesem Zeitpunkt die Ehe bürgerlich-rechtlich nur vor dem Standesbeamten eingegangen werden konnte und eine kirchliche Trauung für die Wirksamkeit der Ehe nicht mehr zwingend erforderlich war.

Bei kirchlichen Mischehen erfolgte die Trauung nach einer Konfession, so dass zuvor eine Dimission eines der Brautleute aus der anderen Konfession erforderlich war. Dies hat zur Folge, dass in beiden Kirchenbüchern Traueinträge enthalten sein sollten; also zum einen der Dimissionseintrag mit häufiger Nennung der Väter und des Alters der Brautleute sowie der tatsächliche Traueintrag mit Angabe der Trauzeugen.

Viele Grüße
Ralf
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  #7  
Alt 23.08.2017, 18:52
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralf-I-vonderMark Beitrag anzeigen
... Bei kirchlichen Mischehen erfolgte die Trauung nach einer Konfession, so dass zuvor eine Dimission eines der Brautleute aus der anderen Konfession erforderlich war. Dies hat zur Folge, dass in beiden Kirchenbüchern Traueinträge enthalten sein sollten; also zum einen der Dimissionseintrag mit häufiger Nennung der Väter und des Alters der Brautleute sowie der tatsächliche Traueintrag mit Angabe der Trauzeugen.
Hallo,
die Dimission ist nur die Entlassung aus einer Kirchengemeinde (einem Ort), um an einem anderen Ort heiraten zu können, nicht aber eine Entlassung aus der Konfession.
Viele Grüsse

Geändert von Anna Sara Weingart (23.08.2017 um 18:54 Uhr)
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  #8  
Alt 23.08.2017, 20:05
484 484 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralf-I-vonderMark Beitrag anzeigen
Dies hat zur Folge, dass in beiden Kirchenbüchern Traueinträge enthalten sein sollten; also zum einen der Dimissionseintrag mit häufiger Nennung der Väter und des Alters der Brautleute sowie der tatsächliche Traueintrag mit Angabe der Trauzeugen.
Hallo,
wer die These nach dem Semikolon bestätigen kann, der möge sich jetzt melden.
Oder für immer schweigen.
Meinen Erfahrungen entpricht das jedenfalls in keinster Weise.
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  #9  
Alt 23.08.2017, 21:08
Andrea1984 Andrea1984 ist offline weiblich
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Meine Großeltern mütterlicherseits haben zuerst standesamtlich geheiratet, auf den Tag genau 50 Jahre später ökumenisch, da ein Großelternteil evangelisch, der andere Großelternteil katholisch gewesen ist.

Die Kinder sind alle evangelisch getauft, konfirmiert etc. geworden. Die Schwiegerkinder und Enkelkinder sind jedoch alle katholisch getauft, gefirmt etc. geworden.

Laut meinen Recherchen ist die ökumenische Trauung im evangelischen Kirchenbuch eingetragen. Beim katholischen Kirchenbuch weiß ich das nicht, müsste ich nachfragen.

Bei der väterlichen Seite sind alle Verwandten, so ich Daten recherchiert habe, katholisch, was den einen oder die andere nicht an einer vor-/ oder außerehelichen Beziehung gehindert hat.

Was allerdings von der katholischen Kirche wohl nicht so gerne gesehen worden ist.
__________________
Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.
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  #10  
Alt 23.08.2017, 21:22
Benutzerbild von Cardamom
Cardamom Cardamom ist offline weiblich
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Zitat:
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Hallo,
die Dimission ist nur die Entlassung aus einer Kirchengemeinde (einem Ort), um an einem anderen Ort heiraten zu können, nicht aber eine Entlassung aus der Konfession.
Viele Grüsse
Ralf hat auch nichts von "Entlassung aus einer Konfession" geschrieben.
Ich verstehe das so: "Dimission eines der Brautleute aus" will heissen: zugehörig zu "der anderen Konfession". Bezieht sich auf Brautleute, nicht auf Dimission.

Deutsch ist manchmal echt tricky ... Solche Haarspaltereien liebe ich.

Liebe Grüße
Cornelia

Geändert von Cardamom (23.08.2017 um 21:25 Uhr)
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